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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.07, 07:21    Titel: Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei Antworten mit Zitat

Also,

heute morgen beim ´Zeitunglesen ist mir etwas die Galle hochgekommen (und das lag nicht am Tee)... dieser Hickhack um den 17jährigen mit Intervention und Versuch der Einflussnahme auf die Rechtsprechung eines unabhängigehn Staates ist mir höchst suspekt, zumal dieses Jüngelchen auch hierzulande ein paar heftige Probleme hätte... - nur vom "Knutschen" gibts keine gereizten Jungfernhäutchen und erst recht einen Spermaspuren auf nackter Haut. Und wenn eine 14Jährige mit einer deutlich jüngeren Schwester auftritt, kann man der jüngeren glauben, dass sie 15 ist? Also... Hat jemand schonmal gehört oder gelesen was die Geschädigte erzählt? Also ich nicht... Lasst doch die Türkei ihr Verfahren durchziehen. So unbeleckt ist der junge mann nicht, wie allseits beschrieben. Und diese Leumundszeugnisse...

Sehr böse Sorry, musste einfach raus...
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Von Strafrecht habe ich ja nur den Hauch einer Ahnung - Wie angemessen ist hier eigentlich die Länge der Untersuchungshaft?
Ohne mich bislang mit den Nachrichten zu dem Fall näher befaßt zu haben halte ich erghebliche Skepsis gegenüber dem Strafrechtssystem in der Türkei schon für angebracht. Um eine Vorzeiigedemokratie handelt es sich insoweit nämlich gerade nicht. Erinnert sich z. B. noch jemand an den Fall des Vaters, der wegen eines Kieselsteins eingebuchtet worden ist? Oder an das rechtsstaatlichen Maßstäben in keiner Weise gerecht werdende Verfahren gegen den PKK-Führer Öcalan?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Medieninteresse der ganzen Sache dienlich ist, bezweifle ich.

Anders wird es mir, wenn ich dies lese
Der focus hat folgendes geschrieben::
... Die beiden Jugendlichen waren sich im Osterurlaub in Antalya näher gekommen. Der in seiner Freizeit als Jugendgruppenleiter beim Technischen Hilfswerk engagierte 17-Jährige hatte beteuert, mit dem Mädchen lediglich geflirtet zu haben. Die Britin soll sich außerdem als 15-Jährige ausgegeben haben. ...

Als Jugendgruppenleiter sollte er den § 176 StGB kennen.
Die Haftbedingungen in der Türkei sind eine andere Sache. Mir scheint es, als ob hauptsächlich diese angegriffen werden. Ansonsten gilt eigentlich die Unschuldsvermutung, bis eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 26.06.07, 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das mediale Interesse dient sicherlich nicht den beiden Jugendlichen. So oder so bleibt ein G´schmäckle, m. E. aber noch am wenigsten beim Betrachten der türkischen Justiz. Man gewinnt m. E. aber auch sehr schnell den Eindruck, dass dieser Fall nur allzu gerne instrumentalisiert wird, um mal wieder bestätigt zu finden, dass "der Türke" das mit dem Rechtsstaat halt nicht so genau nehme.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.07, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Nach Aussage des Mädchens lag zu keiner Zeit eine sexuelle Nötigung vor.
Ausserdem ist der Junge 17 Ausrufezeichen
Alles irrelevant... Wie auch nach dem hiesigen Strafgesetz erfordert der Missbrauchstatbestand (§ 103 des türkischen StGB) keinerlei Gewalt, zur Tatbestandsverwirklichung reicht jegliche einverständliche geschlechtliche Handlung gegenüber Minderjährigen (bei uns unter 14, dort unter 15 Jahren), Ahndung dort mit einer Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren, mit Penetration gibts Zuschlag, für Täter unter 18 Abschlag...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Ohne mich bislang mit den Nachrichten zu dem Fall näher befaßt zu haben halte ich erghebliche Skepsis gegenüber dem Strafrechtssystem in der Türkei schon für angebracht. Um eine Vorzeiigedemokratie handelt es sich insoweit nämlich gerade nicht. Erinnert sich z. B. noch jemand an den Fall des Vaters, der wegen eines Kieselsteins eingebuchtet worden ist? Oder an das rechtsstaatlichen Maßstäben in keiner Weise gerecht werdende Verfahren gegen den PKK-Führer Öcalan?

Andere Länder, andere Sitten. Der junge Mann ist freiwillig in die Türkei gereist und hat sich somit auch den herrschenden gesellschaftlichen Konventionen, Gesetzen und der örtlichen Justiz zu unterwerfen. Wenn ich mit einer Handvoll Drogen nach Malaysia oder Singapur einreise, komme ich an den Galgen, und wenn ich das gleiche am Amsterdamer Flughafen mache, werden mir nur die Drogen weggenommen ...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Na dann würde ich empfehlen vor jeder Auslandsreise einen Lehrgang in Strafrecht zu belegen. Ansonsten bleibt mir nur zu Hause bleiben.

Nach meiner Kenntnis ist das Kinderschänden hier in Deutschland aber auch nicht erlaubt?

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Trotzdem finde ich es absurd einen 17jährigen seit mehr als 10 Wochen mit 30 anderen (wahrscheinlich "richtige" Verbrecher) in einer Zelle zu inhaftieren. Wenn ihr das alles so akzeptiert, ok.

Bei einem Ausländer mit Touristenvisum besteht wohl eine nachvollziehbare Fluchtgefahr.
Oder denken Sie etwa, dass er zu seinem Prozess freiwillig in die Türkei zurückgereist wäre?
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Ausländer (Tourist), der in Deutschland Kinder schändet, einfach so auf freiem Fuss bleiben würde?

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ich sehe das eher skeptisch. Dieser Junge wird wohl psychologische Betreuung benötigen, wenn er wieder in Deutschland ist.

Die braucht er sowieso, wenn er sich an kleine Mädchen (13!) ranmacht.
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hatte Marco Wxxx in der Nacht zum 11. April allerdings sehr wohl Sex mit seiner Urlaubsbekanntschaft.


Die "Bild" war mal wieder dabei. Tsss Verrückt Mit den Augen rollen

Nach einem Ski-Ausflug Ende der 7. Klasse (2 Reisebusse) hat mir meiner Tochter entsetzt erzählt, dass ca. 1/4 der Mädchen bereits keine Jungfrauen sind.

Ich glaube nicht, dass diese Mädchen sich immer gleichaltrige Jungs ausgesucht haben. Winken

Wenn das Mädchen mit 13 zu solchen sexuellen Handlungen bereit ist, wird die Mutter auch durch Anzeigen nicht herbeiführen können, dass ihre Tochter sich die Jungfräulichkeit bis zur Heirat bewahrt. Mit den Augen rollen

Zwar ist eine 13jährige lt. Gesetz ein Kind, doch ein 17jähriger ist auch noch kein Erwachsener. Beide befinden sich in der Pubertät.

Hätte er sich an einer 10jährigen vergriffen, dann würde ich den Fall anders sehen.

Gruß
syn
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist natürlich so, dass eine derart große Rechtsreform wie im türkischen Strafrecht auch Zeit benötigt, um umfassend umgesetzt zu werden. So etwas wird hierzulande schließlich auch gerne in Anspruch genommen, wenn es um Agendas o. ä. geht.

Könnte man zur Vermeidung der Flucht nicht einfach den Paß einziehen oder bestünde dann die Gefahr, dass der Bursche sich in die deutsche Botschaft verdünnisiert?
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Zuletzt bearbeitet von SpecialAgentCooper am 26.06.07, 09:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das sagen diejenigen, die Ihre Töchter mit 12 Jahren! zwangsverheiraten ??
@ivanhoe, ich sag' das ungern, aber IMO mangelt es Dir an einem gewissen, vielleicht sogar jedweden Grundwissen über die Türkei, die dortige Gesellschaftsordnung, der Historie und insbesondere der dortigen Gesetze...

Zitat:
Wo war eigentlich die ach so bestürzte Mutter des Mädels
Was hat das mit unserem Fall zu tun, insb. mit der Frage eines strafrechtlich relevanten Verhaltens des Jungen und dem skandalösen Vorgehen der deutschen Politik in die Judikative eines andeern Landes?
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Andere Länder, andere Sitten.


In Saudi Arabien hätte der Junge, wenn er Pech hat, evtl. paar Peitschenhiebe bekommen. Das Mädchen wäre gesteinigt worden.

Ob die Mutter hier auch eine Anzeige riskiert hätte? Hmmm Geschockt

Gruß
syn
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Andere Länder, andere Sitten.

In Saudi Arabien hätte der Junge, wenn er Pech hat, evtl. paar Peitschenhiebe bekommen. Das Mädchen wäre gesteinigt worden.
Ob die Mutter hier auch eine Anzeige riskiert hätte? Hmmm Geschockt

Und? Soll das jetzt heissen, dass Reisewarnungen für Saudi-Arabien für deutsche Staatsangehörige ausgesprochen werden müssen?
Nein, man kann sich ja auch mal etwas anpassen, das gebietet allein schon der Respekt gegenüber den Gastgebern ...
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Da mir jeglicher Respekt für solche Gastgeber fehlt, vermeide ich Reisen in dieseLänder. Türkei zählt auch dazu.

Somit könnte ich auch sagen: Wer hinfährt ist selber schuld.

Wäre solche Einstellung allerdings nicht ein bisschen zu einfach?

Gruß
syn
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Oh.., habe das Zitat vergessen, worauf sich meine Antwort bezieht:

Zitat:
Und? Soll das jetzt heissen, dass Reisewarnungen für Saudi-Arabien für deutsche Staatsangehörige ausgesprochen werden müssen?
Nein, man kann sich ja auch mal etwas anpassen, das gebietet allein schon der Respekt gegenüber den Gastgebern ...

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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sexueller Mißbrauch minderjähriger (evtl. gar Schutzbefohlener?) steht nun mal im Raum. Abstrakt betrachtet ist das (auch in Toitschland) kein Kavaliersdelikt. Sicher ist der mutmaßliche Täter auch Jugendlicher, aber um es mal mit Andi Brehme zu sagen: "Haste Sch*** anne Füße haste Sch*** anne Füße.".
Ich konnte auch hierzulang noch keine nennenswerten Stimmen hören, die eine Abschaffung entsprechender Strafgesetze fordern würden. Gerade aus dem Türkei-kritischen Lager nicht.
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