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Bewährungsauflagen bei Straftätern sollen künftig EU-weit überwacht werden können. Auf die wesentlichen Eckpunkte für einen entsprechenden Rahmenbeschluss haben sich heute die EU-Justizminister unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verständigt. Ziel der gemeinsam von Deutschland und Frankreich angestoßenen Initiative ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen (z.B. gemeinnützige Arbeit, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen) zu verbessern. Auf diese Weise soll die Resozialisierung des Verurteilten gefördert, Rückfälle verhütet und damit ein besserer Opferschutz ermöglicht werden. ...
Wenn ein Verbrecher in Frankreich oder sonst wo weiter tätig werden will, habe ich grundsätzlich nichts dagegen. Hauptsache weit weg von mir. _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Bewährungsauflagen bei Straftätern sollen künftig EU-weit überwacht werden können. Auf die wesentlichen Eckpunkte für einen entsprechenden Rahmenbeschluss haben sich heute die EU-Justizminister unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verständigt. Ziel der gemeinsam von Deutschland und Frankreich angestoßenen Initiative ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen (z.B. gemeinnützige Arbeit, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen) zu verbessern. Auf diese Weise soll die Resozialisierung des Verurteilten gefördert, Rückfälle verhütet und damit ein besserer Opferschutz ermöglicht werden. ...
Meinungen?
denke auch ist ne gute sache....
aber was ist wenn die tat eines verurteilten in deutschland, in dem anderen eu staat keine strafbare handlung darstellt ? _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten
Verfasst am: 16.06.07, 09:16 Titel: Re: Europaweite Vernetzung der Strafregister
TomXY hat folgendes geschrieben::
... aber was ist wenn die tat eines verurteilten in deutschland, in dem anderen eu staat keine strafbare handlung darstellt ?
In dem Artikel geht es um die gegenseitige Anerkennung von Urteilen des Gerichtes von einem EU-Land. In einem vereinten Europa ist es nur folgerichtig, daß die Nationalstaaten bei der Umsetzung von Urteilen/Auflagen eines nationalen Gerichts zusammen arbeiten. Ein Täter soll sich nicht durch 'Flucht' in ein anderes EU-Land der (Aus-)Wirkung eines/r Urteils/Auflage entziehen können. Das Europäische Parlament (Europäische Kommision) erläßt ja bekanntlich EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden.
Warum sollen nur Bewährungsauflagen bei Straftätern künftig EU-weit überwacht werden?
Da ist doch wieder mal das typisch halbherzige Geschwafel von politischen Fachversagern.
Inwieweit die damit argumentierte Resozialisierung eines Verurteilten gefördert werden soll, ist mir ein Rätsel.
Warum stellt man nicht den Vorschlag zur Disposition, der vermutlich an allen Kneipenstammtischen gefordert werden würde, nämlich die Überwachung aller Straftäter? _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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