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hallo,
hatte einen anwalt beauftragt der mich gegen eine stadtverwaltung vertreten sollte, es stellte sich aber heraus das der Anwalt selbst im magistrat der stadt tätig war.
dieser anwalt zog dann ohne mein wissen eine klage bei dem verwaltungsgericht hzurück, sodas die stadt sofort gegen mich vorgehen konnte.
nachweißlich wollten sich einige herren unseren kleinen kurbetrieb unter den nagel reißen da wir in der zwangsversteigerung wegen der kurkriese waren, und diese mafialeute dachten, ich sei am Ende.
bestätigung vom hess. Innenminister liegt vor das der anwalt gegen § 28 der HGO verstoßen hat.
weitere bestätigung über den Petitionsausschuß und innenministerium das das Zuständige Bauamt eine Bauvoranfrage 9 Monate absichtlich nicht bearbeitet hat.
wegen der kurkrise wollten wir aufstocken und Appartements für senioren anbieten.
klage wegen schadensanspruch von 1,3 mio ende januar
habe nun sehr starke bedenken gegen meinen anwalt, ob er seinen kollegen schützten will
suche nun einen begleitanwalt der mich auf honorarbasis betreut und die sache überwacht.
können sie mir bitte weiterhelfen, suche wirkliche hilfe da hier von allen seiten getrixt wird
bestätigung vom hess. Innenminister liegt vor das der anwalt gegen § 28 der HGO verstoßen hat.
§28 HGO? Etwa den hier:
"(1) Die Gemeinde kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
(2) Die Gemeinde kann Bürgern, die als Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte oder als Mitglied eines Ortsbeirats insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Entsprechendes gilt für die Mitgliedschaft ausländischer Einwohner im Ausländerbeirat.
(3) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen."
Da bin ich doch mal gespannt, wie der Anwalt dagegen "verstoßen" haben soll... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ehrenbeamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde nicht geltend machen, es sei denn, daß sie als gesetzliche Vertreter handeln. Das gilt auch für andere ehrenamtlich tätige Bürger, wenn der Auftrag mit den Aufgaben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen, entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
hallo,
hatte einen anwalt beauftragt der mich gegen eine stadtverwaltung vertreten sollte, es stellte sich aber heraus das der Anwalt selbst im magistrat der stadt tätig war.
dieser anwalt zog dann ohne mein wissen eine klage bei dem verwaltungsgericht hzurück, sodas die stadt sofort gegen mich vorgehen konnte.
nachweißlich wollten sich einige herren unseren kleinen kurbetrieb unter den nagel reißen da wir in der zwangsversteigerung wegen der kurkriese waren, und diese mafialeute dachten, ich sei am Ende.
bestätigung vom hess. Innenminister liegt vor das der anwalt gegen § 28 der HGO verstoßen hat.
weitere bestätigung über den Petitionsausschuß und innenministerium das das Zuständige Bauamt eine Bauvoranfrage 9 Monate absichtlich nicht bearbeitet hat.
wegen der kurkrise wollten wir aufstocken und Appartements für senioren anbieten.
klage wegen schadensanspruch von 1,3 mio ende januar
habe nun sehr starke bedenken gegen meinen anwalt, ob er seinen kollegen schützten will
suche nun einen begleitanwalt der mich auf honorarbasis betreut und die sache überwacht.
können sie mir bitte weiterhelfen, suche wirkliche hilfe da hier von allen seiten getrixt wird
danke
kentel
Möchten Sie gegen den Anwalt auf Schadensersatz klagen ? Wodurch ist der Schaden entstanden ?
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