Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.12.04, 12:50 Titel: Fehler oder nicht Fehler vom Anwalt
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin
Bis vor etwa 2 Jahren hatte ich eine Anstellung bei einem Steuerberater. Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass ich bis zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Ausscheiden keine seiner Mandanten bearbeiten darf und dafür dann eine Vertragsstrafe zu zahlen hätte. Weiter war nichts geregelt. Wie es dann kommen sollte wurde mir gekündigt und inzwischen habe ich mich selbständig gemacht als Kontierer.
Ich hörte dann von einem Bekannten - Steuerberater - das mein ehemaliger AG mir dann aber auch eine "Entschädigung" zahlen müsste. Daraufhin habe ich den alten AG angeschrieben und Ansprüche aus meiner Verpflichtung ihm gegenüber geltend gemacht. Da nichts passierte bin ich zum Anwalt und der hat mir gesagt, dass da auch nichts kommen würde, da im Arbeitsvertrag keine Entschädigung für mich geregelt ist.
Er wollte dann eigentlich klären, ob ich mich weiterhin an meine Verpflichtung zu halten hätte, es wurde dann noch Prozesskostenhilfe beantragt, damit seine Rechnung bezalt werden kann und dann war Stille - von dem kam nichts mehr, keine Rechnung und auch keine Äußerung.
Nun habe ich von einem anderen RA in einem Vortrag zum Berufsrecht für Steuerberater gehört, dass man sich eben doch zu einer Entschädigungszahlung zu verpflichten hat, wenn man die Konkurrenz des ausscheidenden Arbeitnehmers verhindern will.
Außerdem habe ich erfahren, dass die Lebensgefährtin meines ehemaligen AG ebenfalls RA ist und irgendwie drängt sich mir nun der Verdacht auf, dass mein RA und die Lebensgefährtin sich kennen und der vielleicht auch meinen ehemaligen Chef kennt und das darum eben der See still ruht - eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus - und ich habe von dem nur eine mündliche Auskunft bekommen.
Da ich nun zwei verschiedene Meinungen zu dem Thema gehört habe frage ich mich einerseits, welche Meinung stimmt denn nun und wenn denn mein RA eine falsche Auskunft gegeben hat, wäre der dann haftbar zu machen, oder ist das dann vielleicht schon verjährt, da das Gespräch mit dem RA etwas über 2 Jahre her ist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.12.04, 13:53 Titel: Re: Fehler oder nicht Fehler vom Anwalt
Gastxx2-Hilflos hat folgendes geschrieben::
Außerdem habe ich erfahren, dass die Lebensgefährtin meines ehemaligen AG ebenfalls RA ist und irgendwie drängt sich mir nun der Verdacht auf, dass mein RA und die Lebensgefährtin sich kennen und der vielleicht auch meinen ehemaligen Chef kennt und das darum eben der See still ruht
Sicher, alle RA's in Deutschland kennen sich und haben sich gegen die Nichtjuristen verbündet.
Und der Bruder des Friseurs Ihres ehemaligen Chefs ist auch Anwalt, deswegen sieht Ihr Haar immer so verhunzt aus.
Tun Sie uns und sich bitte den Gefallen und lassen Sie uns das Thema sachlich und ohne Verschwörungstheorien diskutieren, OK?
Zur Sache: grundsätzlich haftet ein RA für die Richtigkeit seiner Beratung. Im Zweifel wäre allerdings die Frage, ob Sie beweisen können, welchen Rat Ihnen Ihr erster RA damals gegeben hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Dann wurde ich also von dem Anwalt schlecht beraten, denn sonst hätte ich ja gleich nach dem Ausscheiden aus dem Büro die Mandanten abwerben können.
Der Steuerberater hat dann mit falschen Karten gespielt und diese Klausel mit der Vertragsstrafe nur zur Abschreckung in den Vertrag aufgenommen um auf die Unwissenheit seiner Mitarbeiter zu bauen. Ein ehemaliger Kollege wechselt auch in den nächsten Tagen und wir hatten alle diese Klausel im Vertrag, also kann der dann ab sofort die Mandanten abwerben, ohne das der ihm was kann - prima.
Ist aber für Selbständige auch ein guter Trick um geltendes Recht zu umgehen - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.12.04, 19:55 Titel:
Dann ist das je nach den Umständen u.U. ein Fall für seine Haftpflichtversicherung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.