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recht.de :: Thema anzeigen - versteigerung ohne info über widerrufs- + rückgaberecht etc
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versteigerung ohne info über widerrufs- + rückgaberecht etc

 
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lis82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 16:32    Titel: versteigerung ohne info über widerrufs- + rückgaberecht etc Antworten mit Zitat

angenommen ein verkäufer v versteigert einen artikel an einen käufer k über Internetauktionshaus [Name geändert].

v hat mitgeteilt, dass der artikel gebraucht ohne garantie ist. und es wurde darauf verweisen - gekauft wie gesehen. jedoch

fehlt eine widerrufs- oder rückgabebelehrung und die information, ob es ein gewerblicher oder ein privatverkauf ist. wie man

es halt sonst kennt.

hat dies folgen auf den kauf/vertrag? wenn ja welche?

wie sieht es mit dem widerrufs- und rückgaberecht aus? gelten dann hier die massgaben (widerrufsrecht + rückgaberecht) von

Internetauktionshaus [Name geändert] oder gibt es andere?

hat der käufer überhaupt anspruch auf die ware wenn der verkäufer den handel ablehnt? wie sieht es umgedreht aus?

hat der verkäufer ansprüche (z.b. schadensersatz) an den käufer wenn käufer den handel ausschlägt und der verkäufer die ware

anderweitig verkauft? wie sieht es umgedreht aus?



vielen dank für eure antworten!

bye
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 16:50    Titel: Re: versteigerung ohne info über widerrufs- + rückgaberecht Antworten mit Zitat

lis82 hat folgendes geschrieben::
wie sieht es mit dem widerrufs- und rückgaberecht aus? gelten dann hier die massgaben (widerrufsrecht + rückgaberecht) von Internetauktionshaus [Name geändert] oder gibt es andere?


Privater VK: keines. Gewerblicher VK: ja.

lis82 hat folgendes geschrieben::
hat der käufer überhaupt anspruch auf die ware wenn der verkäufer den handel ablehnt? wie sieht es umgedreht aus?


Ja, beide Seiten haben Anspruch auf Erfüllung (mit den o.a. Schranken).

lis82 hat folgendes geschrieben::
hat der verkäufer ansprüche (z.b. schadensersatz) an den käufer wenn käufer den handel ausschlägt und der verkäufer die ware anderweitig verkauft? wie sieht es umgedreht aus?


Dito.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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