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gesetzt den Fall, A (Deutscher) kauft als Zweitkäufer einen Gegenstand von B (US-Buerger), Bezahlung ueber Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert], also verifiziert.
Es stellt sich raus, dass der Erstkäufer (C) jedoch eine positive Bewertung fuer die Kaufabwicklung spaeter abgibt - und klar, der Gegenstand von B kommt nie bei A an.
Wie zeigt man einen US-Buerger dafuer an - gibt es sinnvolle Wege, den zu greifen ? Wert einige hundert Euro.
Danke fuer ein Feedback und gg. Verschiebung in irgendein Auslandsrechtsforum.
koennten wir es bitte nochmal in einem Forum mit Auslandsbezug versuchen ?
Wenn es der Rechtsfindung dient - verschiebibert in 'Internationales Recht'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 12.07.07, 07:17 Titel:
Was ich nicht so ganz verstehe. Was ist ein Zweitkäufer? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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