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recht.de :: Thema anzeigen - Eishockeyschue aus den USA => welche zuästzlichen Kosten
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Eishockeyschue aus den USA => welche zuästzlichen Kosten

 
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Rick-Nash
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:09    Titel: Eishockeyschue aus den USA => welche zuästzlichen Kosten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich möchte mir demnächst Eishockeyschuhe im Wert von 450USD => ~330€ aus den USA bestellen.
Mit welche zusätzlichen Kosten muss ich rechnen (Eust, Zoll, etc.;)?

Das Paket soll übrigens nach Österreich gehen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:39    Titel: Re: Eishockeyschue aus den USA => welche zuästzlichen Kos Antworten mit Zitat

Rick-Nash hat folgendes geschrieben::
Das Paket soll übrigens nach Österreich gehen.
Das hier haben Sie aber schon gesehen? Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Rick-Nash
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Werden hier etwa keine Internationalen Rechtsfragen beantwortet?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 19:33    Titel: Re: Eishockeyschue aus den USA => welche zuästzlichen Kos Antworten mit Zitat

Rick-Nash hat folgendes geschrieben::
Mit welche zusätzlichen Kosten muss ich rechnen (Eust, Zoll, etc.Winken?
Das Paket soll übrigens nach Österreich gehen.

Schlittschuhe sind zollfrei. Rechnen müssen Sie mit dem österreichischem Pendant der Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 20% auf den Kaufpreis zuzüglich dem Porto.

Unter Umständen verlangt der Paketdienstleister noch eine Abfertigungsgebühr, deren Höhe davon abhängig ist, welchen Paketdienstleister sie wählen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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