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Geldanlage bei englischem Unternehmen (modifizierte Variante

 
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Kurt Michel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 16:36    Titel: Geldanlage bei englischem Unternehmen (modifizierte Variante Antworten mit Zitat

Sorry, ich habe gerade festgestellt, daß ich mit meinem 1. Posting die Forenregeln missachtet hatte. Daher hier nochmal eine modifizierte Variante.

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Mal angenommen A schließt im Jahr 2001 eine festverzinsliche Geldanlage (mit 7,5 % über 25000 DM) bei dem englischen Unternehmen B ab. Dieses Unternehmen wird 2004 von einem Amerikanischen Unternehmen Namens C übernommen. In 2007 erhält A ein Schreiben von C, daß sein aktueller Depotwert bei 4670,- Euro läge und man nun wissen wolle, ob dieser Betrag ausbezahlt, oder sein Depot weitergeführt werden solle. In einem Antwortschreiben wies A das Unternehmen auf die festverzinsliche Anlage hin und daß der Depotwert eigentlich viel höher sein müsse. Desweiteren bat er um Auszahlung. Daraufhin bekam A ein weiteres Schreiben des Unternehmens in dem sie argumentieren, daß sie den Vorgang nochmals komplett zurückverfolgt und dabei festgestellt hätten, dass es sich bei der Anlage, die A bei B in England abgeschlossen habe, tatsächlich um eine festverzinsliche Anlage gehandelt habe. Allerdings, so C, hätten sie bei ihrer Übernahme von B ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Kunden und deren Depots nur übernehmen können, wenn sie keine Festgelder der Kunden weiterführen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass A der einzige Kunde mit einer festverzinslichen Anlagen sei und daß er ja seinen Vertrag bei B und nicht bei ihnen abgeschlossen hätte. Trotzdem wolle man jedoch die Kunden von B irgendwie befriedigen und biete daher die 4670 Euro an....

In 2004 hatte A allerdings einen Kontoauszug von C erhalten, in dem diese sowohl die 7,5 % bestätigen, als auch den richtigen Depotwert mit den gutgeschriebenen Zinsen aus 2003 + 2004 ausweisen.

Ist das Unternehmen C da im Recht oder hat A Anspruch auf die Einhaltung seines festverzinslichen Vertrages.

Vielen Dank im voraus

Kurt
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an, welche Verträge A mit B geschlossen hat und wie er dies beweisen kann.

Ob er dann sein Recht gegenüber C durchsetzen kann, ist die zweite Frage. Das geht nur mit professioneller Hilfe, und auch dann ist der Ausgang offen.

Wenn es sich hier um Firmen handelt, die sich im "grauen Kapitalmarkt" bewegen, ist der Erfolg eher zweifelhaft.
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Kurt Michel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

A hat einen von B abgezeichneten Vertrag in Händen, in dem die Bedingungen der Geldanlage niedergelegt sind.

Wäre A zu raten einfach in den sauren Apfel zu beissen und die angebotenen 4670 Euro annehmen ??

Vielen Dank für die Unterstützung

Kurt Michel
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