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Internetauktionshaus [Name geändert]: Käufer zahlt. Warenannahme aber verweigert

 
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phoebe111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 21:22    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]: Käufer zahlt. Warenannahme aber verweigert Antworten mit Zitat

Hallo,

aus Italien hat einer bei mir über Internetauktionshaus [Name geändert] Anfang August (!) was gekauft, gleich bezahlt per Banküberweisung, ich gleich geliefert - alles paletti.

Heute, nach fast 6 Wochen krieg ich sein Paket zurück "Annahme verweigert" und ich soll 10 Euro Strafporto für die Retoure zahlen.

Per Mail antwortet der Gute nicht, ich meine, wenn er schon sein Paket nicht annehmen will, müsste er doch mal den Kaufbetrag zurückfordern oder zumindest mal seine Mails checken, auf Mails reagieren, ich wüsste gar nicht, wohin ich ihm evtl. das Geld zurücküberweisen sollte - und wenn er nicht reagiert, wer weiß, wo der überhaupt "abgeblieben" ist - mir kommt das suspekt vor.

Ich hab das Paket nicht angenommen, angeblich gibt es laut Post dafür eine "Spezialstelle".

In der Postfiliale meinte man, der Aufkleber "Annahme verweigert" könnte auch bedeuten, dass derjenige die Abholfrist der Post versäumt hat, wenn er eine Benachrichtigungskarte aufgrund Abwesenheit erhalten hat.

Aber egal, ob er nun tatsächlich die Annahme verweigert hat oder die Abholfrist verschlafen hat:
im ersteren Fall hätte er doch dann sein Geld zurückfordern müssen, können, im zweiteren Fall hätte er doch dann mal nachfragen müssen, wo die Ware bleibt.

Aber weder - noch, reagiert auch auf keine Mails, Telefonnr. gibts nicht.

Ich hab die Retoure nicht angenommen, weil ich ja dann in der Bredouille bin und Geld UND Ware hab UND er nicht reagiert, so dass ich wüsste, woran ich bin und um was es geht. Das ist 6 Wochen her, das Ganze und es ist doch SEIN Eigentum, er hat bezahlt (per Banküberweisung, ist auch nicht storniert worden), ich geliefert (Porto auch bezahlt, logisch, also nicht unfrei geschickt).

Was sind das für Leute, die sich weder um Ware noch um ihr Geld kümmern.
Bleibt mir nur eine Vermutung: Krankenhaus, Unfall sonstwas ...

Sonst gibts doch sowas nicht, oder?

Was macht man denn da?

Alex
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 11:44    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Käufer zahlt. Warenannahme aber verweigert Antworten mit Zitat

> und es ist doch SEIN Eigentum,

Sein Eigentum ist es erst, wenn Sie es übereignet (übergeben) haben.
Er hat lediglich ein Anrecht auf die Ware durch den Kaufvertrag.

> Was macht man denn da?

Per Einschreiben/Rückschein Frist zur Abnahme setzen und für Fristverletzung Rücktritt vom Vertrag erklären.
Das Geld dann (abzügl. Unkosten Strafporto) zurücküberweisen (das läßt sich ja feststellen, von wo das kam).
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 00:04    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Käufer zahlt. Warenannahme aber verweigert Antworten mit Zitat

Sag mal, dein offensichtlich häufiger Pornokonsum hat dir noch net auf die Mattscheibe geschlagen oder warum schlägst du vor, dass der Fragesteller vom Kaufvertrag zurücktreten soll ? Portokosten tragen und keinen Kaufpreis sehen ist ne Klasse Idee muss ich schon sagen...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 14:14    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Käufer zahlt. Warenannahme aber verweigert Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Sag mal, dein offensichtlich häufiger Pornokonsum hat dir noch net auf die Mattscheibe geschlagen oder warum schlägst du vor, dass der Fragesteller vom Kaufvertrag zurücktreten soll ? Portokosten tragen und keinen Kaufpreis sehen ist ne Klasse Idee muss ich schon sagen...


Vielleicht sollten Sie das Ursprungsposting besser lesen, bevor Sie hier anonym herumpöbeln.
Der Fragesteller hat als VK Geld *und* Ware. Natürlich möchte er jetzt nicht bis zum St-Nimmerleinstag darauf warten, ob der K noch mal seine Ware ein- oder sein Geld zurückfordert.
Außerdem schrieb ich klar, daß der VK die Porto- und sonstigen Unkosten natürlich abziehen kann, wenn die Zustellung durch Verschulden des K fehlschlägt.
Der VK hat dann also keinen unmittelbaren Schaden und kann die Ware anderweitig an einen zuverlässigen K veräußern.
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