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Verfasst am: 26.12.04, 16:41 Titel: "Für Garderobe keine Haftung"
Hallo,
in vielen (fast allen) Restaurants liest man ja das Schild "Für Garderobe keine Haftung".
In wie weit ist dies zulässig?
Jetzt kommt aber meine eigentliche Frage:
In Diskotheken, die es ja meist im Allgemeinen nicht so mit Recht und Gesetz haben, stehrt ebenfalls meistens an der (bewachten) Garderobe "Für Garderobe keine Haftung". Andererseits wird aber z.B. 1 Euro Gebühr verlangt. Ist das rechtens?
Ich kenn die rechtliche Grundlage jetzt auch nicht, aber soweit ich weiß, ist für Gaderobe zu haften, wenn eine Gebühr verlangt wird. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Hmm nein so einfach ist das nicht ganz. Wie war das nochmal? *grübel*
Ich zitiere mal ein wenig...
Zitat:
In kaum einer Gaststätte fehlt das Schild mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung". Es ist mindestens genauso bekannt und verbreitet wie das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder". Und es ist meistens genauso falsch und überflüssig. Denn nur in wenigen Fällen bringt es dem Gastwirt irgendeinen Vorteil.
Wenn der Wirt die Garderobe bewacht oder wenn das Bedienungspersonal dem Gast die Garderobe abnimmt und beim Verlassen des Lokals wieder aushändigt, hilft dem Wirt das Schuld überhaupt nichts. Nichts anderes gilt, wenn der Gast die Garderobe nur an einer Stelle ablegen kann, die für ihn nicht einsehbar ist. In all diesen Fällen kann der Wirt seine Haftung durch ein solches Schild nicht ausschließen.
Wenn der Gast seine Garderobe allerdings an einer Stelle ablegt, die er selbst gut einsehen kann, dann haftet auch nur er selbst. Ob der Gastwirt das Schuld aufgehängt hat oder nicht, ist auch dann vollkommen gleichgültig. Er haftet für die Kleidung eines unaufmerksamen Gastes mit Schild genauso wenig wie ohne.
Nach alledem gibt es nur eine einzige Fallgestaltung, in der es für den Gastwirt Sinn machen kann, das Schild aufzuhängen: Es gibt Lokale, in denen die Gäste die Garderobe sowohl an einer für sie gut einsehbaren Stelle aufhängen können als auch an einer nicht einsehbaren Stelle. Wenn der Gast sich hier freiwillig dafür entscheidet, die Garderobe an einer Stelle abzulegen, an der er sie nicht im Auge behalten kann, dann ist er auch nicht schützenswert. Der Gastwirt kann in einem solchen Fall sein Haftung für die Garderobe durch einen - gut sichtbaren - Aushang ausschließen.
Die Worte "gut sichtbar" sind dabei besonders zu betonen. Denn wenn das Schild so klein ist oder so ungünstig aufgehängt wurde, dass man es erst bei näherem Hinsehen oder Suchen entdeckt, entfaltet es ebenfalls keine Rechtswirkung. Das Schild sollte also zum Beispiel nicht durch bereits aufgehängte Jacken und Mäntel verdeckt werden können.
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