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Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 22:14    Titel: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Hallo,

Meine Frage bezieht sich auf ein früheres Thema, das hier leider nicht mehr aufzufinden ist:

Dabei ging es um die Frage, welche Gründe eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen. Paragraph 626 BGB ist da ja recht schwammig.
Insbesondere ging es um ein Beispiel, in dem der AN die Möglichkeit hat, bei einem anderen AG anzufangen, der ihn am liebsten sofort haben will.

Fazit des Themas war, dass ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung wäre und eine a.o.Kündigung kein Erfolg hätte. (Das setzt natürlich voraus, dass der AG einsichtig ist...)

Meine Frage ist:
Gesetz den Fall, der neue AG will den AN entweder sofort oder gar nicht einstellen. Wäre das eher ein wichtiger Grund im Sinne des §626 BGB

Bzw. wenn man mit Frist kündigt, kann man in dieser Kündigungsfrist bereits das neue Arbeitsverhältnis eingehen und anfangen?

Volker
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 22:24    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist:
Gesetz den Fall, der neue AG will den AN entweder sofort oder gar nicht einstellen. Wäre das eher ein wichtiger Grund im Sinne des §626 BGB

Bzw. wenn man mit Frist kündigt, kann man in dieser Kündigungsfrist bereits das neue Arbeitsverhältnis eingehen und anfangen?
r


zu 1: nein, kein wichtiger Grund

zu 2: nein, da man ja noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt ist (und auch bei Resturlaub wäre Erwerbstätigkeit gesetzlich verboten)

Mit solchen "sofort oder gar nicht" Angeboten sollte man vorsichtig sein. Der neue Arbeitgeber braucht jetzt sofort jemand, wird aber ebenso schnell wieder kündigen wenn er 2 Monate später keinen Bedarf mehr hat. Wenn er an einer dauerhaften Zusammenarbeit mit Entwicklungsmöglichkeiten interessiert ist, wird er auch ein paar Wochen oder Monate warten können und wird sicher keine Bewerber einstellen, die bei ihrem bisherigen Job vertragsbrüchig wurden.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 10:32    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Eine fristlose Arbeitnehmerkündigung ist nur in besonders dringenden Fällen, wie zb sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber möglich.

Ansonsten findest du bei Goggle.de zig aussagekräftige Seiten wenn du folgendes eingibst:
fristlose Kündigung Arbeitnehmer

Viel Glück!
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 18:03    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Zitat:
Ansonsten findest du bei Goggle.de zig aussagekräftige Seiten wenn du folgendes eingibst:
fristlose Kündigung Arbeitnehmer


Genauso hab ich ja hierher gefunden Winken

Danke für die prompten Antworten. Ich hoffe, ich darf euch noch ein bisschen weiter damit belästigen:

Hier einige Details:
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Berufsfremd! Und habe evtl die Möglichkeit eine Stelle in meinem Beruf zu kriegen. Es handelt sich dabei um eine Stelle, die durch den Weggang einer anderen Person freigeworden ist. Da es sich aber um ein kleines Ing-Büro handelt, sucht der AG ziemlich kurzfristig, da er sich einen langen Ausfall der Stelle nicht leisten kann.
Auf der anderen Seite stehe nun ich mit Kündigungsfrist und 100 andere Bewerber die sofort zur Verfügung stehen.
Soll das jetzt etwa heißen, dass ich wegen dieser blöden Zeitarbeitsgeschichte im Nachteil bin??? (EIn Teufelskreis sozusagen? Ich arbeite bei einer ZA-Firma, weil ich keinen Job kriege, und kriege keinen Job, weil ich in einer ZA-Firma bin...)

Noch ein Wort zur ZA-Firma und Aufhebungsvertrag: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die drauf eingehen würden, da sie ja nur gewinnen können. Wenn ich nicht sofort gehen kann, brauche ich auch nicht fristgerecht kündigen... Die tun zwar immer so freundlich und wir-wollen-ja-nur-ihr-Bestes, aber im Grunde genommen habe ich das Gefühl, dass sie mich nur als Knecht behalten wollen.

Also, schlussendlich noch eine unverbindliche Frage: Wenn ich also ohne wichtigen Grund fristlos kündigen oder mit Frist kündigen würde und trotzdem schon arbeiten ginge, welch Folgen hätte ich zu fürchten???

Ist es ratsam sich selbst rauszukicken, und sich aus wichtigen Gründen (Pflichtversäumnis etc.) kündigen zu lassen?

So, jetzt hab ich aber genug geschrieben, sonst vergraule ich euch noch... Winken

Volker
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 18:43    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Soll das jetzt etwa heißen, dass ich wegen dieser blöden Zeitarbeitsgeschichte im Nachteil bin???

Kommt drauf an. Da ich deinen alten Beitrag nicht kenne, erst mal die Frage: Wie wäre denn deine Kü.frist überhaupt? Die ZA haben doch in ihren TVs meist für die ersten Monate recht kurze Kü.fristen.

Noch ein Wort zur ZA-Firma und Aufhebungsvertrag: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die drauf eingehen würden, da sie ja nur gewinnen können.

Da sag ich nur: "Versuch macht kluch!". Den ZA ist durchaus klar, dass ihre Mitarbeiter bzw. Leiharbeiter sie oft nur als "Sprungbrett" sehen. Und wenn keine Einsätze vorhanden sind, ist es den ZA auch egal ob die Kü.fristen anfangs nur paar Tage sind. Man ist einfach draussen und fertig. Sprich mit denen! Wenn du die Zeit verstreichen lässt und nicht fragst, ärgerst du dich, wenn der Arbeitsplatz (deine Chance) weg ist nur noch mehr.

Also, schlussendlich noch eine unverbindliche Frage: Wenn ich also ohne wichtigen Grund fristlos kündigen oder mit Frist kündigen würde und trotzdem schon arbeiten ginge, welch Folgen hätte ich zu fürchten???

Wenn du da einfach fristlos kündigst, dann kann dir von miserablem Zeugnis, über evtl. Schandenersatz bis hin zum Wo-waren-doch-gleich-die-Papiere-von-Herrn-Volker-ach-das-hat-doch-Zeit alles mögliche widerfahren (oder auch nicht).

Ist es ratsam sich selbst rauszukicken, und sich aus wichtigen Gründen (Pflichtversäumnis etc.) kündigen zu lassen?

Denk noch mal drüber nach, dann kommste selbst drauf wie "gut" das für dich ist.

So, jetzt hab ich aber genug geschrieben, sonst vergraule ich euch noch... Winken

Volker

MfG miau *nochnichtvergrault* Lachen
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:09    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Verrate mir doch welcher Tarifvertrag gilt und seit wann (Datum) du dort bist.
Zufääällig kenne ich mit dem AÜG, Tarifverträgen und zeitarbeit`scher Psychologie sehr gut aus, weil ich aus der Branche bin (war).
Hilfreich wäre es auch, wenn du mir sagen könntest, zu wann du bei der neuen Firma anfangen kannst (genaues Datum).
Wie weit ist es bis zu deiner Einsatzfirma (vom Wohnort)? Besitzt du ein Auto? Warst du schonmal krank (auch desöfteren)? Schick soviele Details rüber, wie du kannst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 07:34    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

anna hat folgendes geschrieben::
Verrate mir doch welcher Tarifvertrag gilt und seit wann (Datum) du dort bist.

Ich bin dort seit 30.6.2004. Meine Kü.Fristen sind während des dritten Beschäftigungsmonats 1Woche und während des vierten Beschäftigungsmonats 2 Wochen.
Hmm, hier stehen viele Angaben in meinem Vertrag. MTV vom 30.6.2003, ErgTV vom 19.12.2003, ERTV vom 30.6.2003, ETV vom 24.6.2003 sowie der Beschäftigungssicherungstarifvertrag vom 30.6.2003 ... falls das weiterhilft.
Ich bin als Produktionshelfer eingestellt; Entgeltgruppe E1 West
Des weiteren handelt es sich bei mir um eine Personalvermittlung, so sagte man mir! Meine ZA-Firma wird vom Arb.Amt finanziell unterstützt, und soll mich dafür an Arbeit vermitteln. PSA nennt es sich. In meinem Vertrag hab ich davon jedoch nichts gefunden. Da steht nur: "Du knechten, wir bisschen zahlen!"

Zitat:
Hilfreich wäre es auch, wenn du mir sagen könntest, zu wann du bei der neuen Firma anfangen kannst (genaues Datum).

Das Ing-Büro will zum ersten Oktober einstellen. Will also Ende September (Jetzt!!!) eine Entscheidung treffen über die Bewerber. Normalerweise halt kein Problem, da die meisten meines Gewerbes (Bauzeichner) auf der Straßen hocken und damit flexibel sind, was den Einstellungstermin angeht.

Zitat:
Wie weit ist es bis zu deiner Einsatzfirma (vom Wohnort)?

Ich wohne in einem kleinen Provinzstädtchen in Niedersachsen. Meine ZA-Firma hat ihre Stelle auch in meinem Ort. Einsatzgebiet ist ca. 25-30 km rundherum. Das Ing.Büro liegt in einem Ort 15 km von mir entfernt.

Zitat:
Besitzt du ein Auto?

Ja, und ich habe auch den Fehler gemacht, dass anzugeben. Jetzt bin ich für meine Firma quasi bequem einsetzbar, Ansprechpartner für weiter entfernte Einsätze und sogar Mitfahrgelegenheit für andere Mitarbeiter.

Zitat:
Warst du schonmal krank (auch desöfteren)? Schick soviele Details rüber, wie du kannst

Krank war ich bisher nur einen Tag. musste aber schon zwei mal freigestellt werden. Ich habe allerdings schon gleich zu Anfang eine Abmahnung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung bekommen. (Missverständnisse über Schichteinteilung mit einem Entleiher) (Ich bin kein Arbeitsverweigerer!)
Und in meiner Abrechnung steht ständig, ich hätte diese oder jene Arbeit abgelehnt, hier hätte ich länger arbeiten können, dort hätte ich nicht so lange arbeiten dürfen, etc. (Ich schätze es liegt daran, dass ich neu bin. Da eckt man wohl ständig an, bis die ZA-Firma einen schließlich rundgeschliffen hat.)
Ach, ja! zur Zeit haben die sehr wenig Arbeit für mich zu bieten. Meist nur am Wochenende. Bin aber Vollzeit, sprich 35 std-woche, eingestellt.
Mein Arbeitsverhältnis ist übrigens wegen dieser PSA sache auf 9 Monate befristet. Und ich wurde vom Arbeitsamt vermittelt.

LG
Volker
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:56    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Schau nochmal nach, ich kenne die nicht alle auswendig, deshalb kann ich es auch nicht genau sagen!
Es gibt 4 Tarifverträge
INZ - CGZP (ich vermute der ist es)
DGB - BZA
DGB - IGZ
MVZ - CGZP

Wenn du wirklich bei einer PSA bist, ist es sehr einfach dort rauszukommen (anhand der 9 Monate erkenne ich aber, dass es definitv so ist). PSA sind dazu da, um Arbeitnehmer tatsächlich in Arbeit zu bringen und zwar langfristig (die Firmen probieren dich also über die PSA aus, bis eine sagt: den stell ich ein). Jede PSA bekommt für Ihren Mitarbeiter zu Anfang 100% Lohnzuschuss vom Staat, später reduziert sich dies prozentual. Das Ziel ist also, dich schnellstens irgendwo fest reinzubringen. Setzt die Reduzierung ein, zahlt die PSA selbst immer mehr Lohnteile dazu. Das Ziel ist es also nicht, wie in der Zeitarbeit, den Mitarbeiter Lohndeckend+Gewinn arbeiten zu lassen, bis er umfällt, sondern die Vermittlungsgebühr zu kassieren und so keine Einbuße zu machen.
Die PSA ist also bestrebt, dich schnell bei einem Arbeitgeber in Festvertrag zu bringen, bei dem du vorher zu einem Verrechnungssatz "ausprobiert" wurdest. So ist es zwar gedacht, aber die Realität sieht anders aus. Dort fliegst du entweder nach 9 Monaten raus, oder es ergibt sich wirklich etwas über die PSA oder der Mitarbeitertritt an die PSA ran und sagt, ich habe jemanden der mich einstellt (letzteres ist für die PSA der Idealfall - für`s nichtstun Geld bekommen).
Die PSA wird dem Arbeitnehmer einen Schriebs mitgeben, auf dem der Arbeitgeber bestätigt, dass er dich einstellt und das die PSA das alles eingerührt hat (das das nicht so ist, ist uns allen klar, aber das ist zweitens). Dann bekommst du einen Aufhebungsvertrag. Die PSa rennt mit diesem WIsch zum Arbeitsamt und lässt sich das Geld peu a peu ausbezahlen . Evtl muss dein AG nach einer gewissen Zeit nochmal bestätigen (schriftlich, die schicken da was) dass du immer noch dort bist, damit sich die PSA die Restsumme vom AA ausschütten lassen kann.
So funktionieren PSA`s ... also ist es recht einfach, weil die PSA nur dabei gut macht, wenn sie dich gehen lässt.

Falls sie sowieso keine Arbeit für dich haben, wie du sagst, ist das ein gefundenes Fressen für Sie. Allerdings solltest du das vorher mit dem neuen AG absprechen, damit der nicht plötzlich von denen belästigt wird und nicht weiß, wie ihm geschieht. Es kommen keine Kosten auf ihn und dich zu um das mal zu erwähnen. Er muss nur den Schriebs ausfüllen wo drauf steht, dass die PSA den Kontakt erzeugt hat und sie dich ihm vermittelt haben.

Rede aber bitte bitte vorher mit dem neuen AG und erzähle ihm das so, nicht das der sich am Ende tapsig anstellt und es nicht klappt. Ausserdem solltest du mit der PSA nichts einrühren bevor es nicht sicher ist, dass du eingestellt wirst, nicht dass du postwendend den AHV bekommst und es wird dann doch nix. Man muss da ein wenig mutig sein, aber anhand der Ausgangssituation lässt sich einschätzen, dass das sicher klappen wird.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 11:00    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

PS: meine Fragen bezüglich krank und Arbeitsweg wären wichtig gewesen, wenn es eine Zeitarbeitsfirma (personaldienstleister) gewesen wäre, sind so aber nun hinfällig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 22:44    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

So ist das also! Man lernt doch nie aus!

Ich danke dir für deine freizügige Hilfe. Du hast mir wenigsten wieder etwas Mut gemacht. Und dazulernen kann man hier auch noch. Ich wusste, das PSA vom Staat unterstützt wird, aber wenn es so ist, wie du beschreibst hab ich mir ja vollkommen umsonst Gedanken gemacht.

Wichtig ist auch zu wissen, was es mit dem Schrieb auf sich hat. Vielleicht hätte ich die Sache in den falschen Hals gekriegt, hätte mich gar geweigert den unterschreiben zu lassen, und schwubs hätt ich mich selbst aus dem Rennen gekickt.

Ich werd mich melden, was im endeffekt rausgekommen ist. und ich hoffe, dass du recht hast mit der Sache.

Ich danke dir anna für den guten Rat.

Volker
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:57    Titel: Re: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

naja ich hoffe ja nun, wo du jetzt zumindest das Hintergrundwissen hast, dass du das hingebogen bekommst. Wunderlich ist für mich, dass das für dich komplett neu ist, dass du eigentlich die PSA als bestes Sprungbrett in die Festarbeit nutzen kannst. Das hat man dir anscheinend nicht gesagt oder mal erklärt?

Vor der Bestätigung zur Vermittlung durch die PSA (Schriebs) brauchst du wirklich keine Angst haben und der neue AG auch nicht. Der dient wirklich nur dazu, dass die PSA etwas in der Hand hat womit sie zum Arbeitsamt kann und sich das Geld holen kann. Für den dümmsten Fall, dass du bei deinem neuen AG vielleicht nach 3 Monaten rausfliegst, hat er trotzdem keine Konsequenz. Dann füllt der alte AG eben (auf dem zweiten Schriebs den er nach paar Monaten bekommt für die Restausschüttung) aus, dass du nicht mehr dort bist und die PSA kann sich eben das restliche Geld nicht mehr holen. Das ist aber dann deren Problem.

Ich persönlich bin aus der Zeitarbeit, aber dort nicht mehr tätig. Meine Ex-Kollegin kam aus der Branche PSA. Da weiß man dann schon was im Hintergrund abläuft oder wie was funktioniert, nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.

So ich drücke dir nun die Daumen, dass das alles so klappt, wie du es dir vorstellst. Versprechen kann ich das ja nun auch nicht. Du weisst zumindestens wie du taktisch vorgehen kannst.

Viel Glück und lieben Gruß
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