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Urlaub - Person springt ab - bezahlen?

 
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Thorsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 16:47    Titel: Urlaub - Person springt ab - bezahlen? Antworten mit Zitat

also angenommen, eine Gruppe jugendlicher von 12 Personen, bucht ein Ferienhaus. Der Gesamtbetrag wird durch die 12 geteilt, somit hat jeder seinen bestimmten Anteil zu begleichen. Nun sagt Person A, eine von den 12, dass sie nicht mitkommen wollen würde. Das es sich hier nicht um ein paar€ handelt sind die restliche Jugendlichen verärgert und bitten darum,dass A ihrne Anteil begleicht,l da sonst ein ein sehr hoher weiterer Beitrag entstehen würde. nach mehreren aufforderungen wurde der Anteil noch immernicht beglichen.

hat die Grupper der nunmehr 11 Personen ein recht den Anteil von A einzufordern?
gibt es da irgendwelche § die man nach lesen kann ?
könnt irh mri sagen wo?

ich freue mich wenn irh mri helft

sorry, bin aber grad leider in eile
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ein wirksamer Vertrag geschlossen worden, aus dem die Zahlungspflicht ersichtlich wäre?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Thorsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich bei der Gruppe um ehemals gute Freunde handelte, gibt es natürlich kein schriftstück das besagt das A sich verpflichtet hat seinen Anteil zu bezahlen.

In einem internene Forum der 12, hat jeder zugesagt, dass er an der reise teilnimmt und die kosten tragen wird.
Es gibt auch mündliche Zusagen, das würden aller der Gruppe bezeugen können.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um die Schriftform des Vertrages, sondern um die Existenz und die Wirksamkeit.
Existenz: Wenn das alle bezeugen können und wenn das sogar elektronisch gespeichert ist, existiert der Vertrag nachweisbar.
Wirksamkeit: Wenn die Jugendlichen minderjährig sind oder zumindest Person A und die gesetzlichen Vertreter nicht zugestimmt haben, dann ist die Willenserklärung von A nach § 107 BGB unwirksam. Vielleicht gibt es weitere mögliche Gründe für Unwirksamkeit.
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Thorsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

A ist minderjährig, hat aber durch ihre gesetzlichen vertreter eine wirksame willenserklärung, oder?

A sagte:
"ich hab jetzt auch ein problem mitm urlaub! und zwar wars eigentlich so ausgemacht dass meine eltern mir die x00 euro zahlen für den urlaub, aber da is jetzt was familiäres dazwischen gekommen und jetzt könne meine eltern mir des ned zahlen! "

Das ist doch eine wirksame Willenserklärung, oder?
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Bernhard Diener
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist A denn?
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn jetzt
Zitat:
was familiäres dazwischen gekommen
ist, steht auch die Frage im Raum, ob bei den Eltern überhaupt was zu holen ist und sich somit die ganze Streiterei und eventuell weitere Kosten überhaupt lohnen.

Der Tipp bringt jetzt im Nachhinein zwar auch nichts mehr, aber nachdem ich einmal in einem ähnlichen Fall auf die Nase gefallen bin und mehrere hundert EUR selbst zahlen durfte sammele ich nun zuerst das ganze Geld ein, bevor ich etwas buche. Winken

Vielleicht bringt ein Gespräch mit den Eltern direkt etwas?

Grüße,

Doc Schnaggls
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Weil der eine abspringt erhoeht sich der Preis fuer die anderen um 9%. Ist es das wert einen Streit auzufangen?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Thorsa hat folgendes geschrieben::
A sagte:
"ich hab jetzt auch ein problem mitm urlaub! und zwar wars eigentlich so ausgemacht dass meine eltern mir die x00 euro zahlen für den urlaub, aber da is jetzt was familiäres dazwischen gekommen und jetzt könne meine eltern mir des ned zahlen! "

Das ist doch eine wirksame Willenserklärung, oder?
Es geht nicht darum, was A sagte, sondern was seine bzw. ihre Eltern erklärt haben. Ob 9% der Summe viel sind, weiß ich nicht.
_________________
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Thorsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also, A ist noch keine 18.
Ein streit wegen den 9 % anzufangen lohnt ishc wirklich nicht, aber A hat das zu verschulden. Der streit ist ohne hin schon da, von daher ist es rille.
A hat sich mehrmals der Gruppe gegenüber obszön geäußert und uns klar gemacht das sie sich weigert etwas zu bezahlen, sie sehe es nicht ein. Die 9% würden die Eltern locker aufbringen, das ist sicher.

es geht der gruppe darum, ob A reinrechtlich gesehen dazu verpflichtet ist zu bezahlen.
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