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Bedingte Kündigung...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
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BeitragVerfasst am: 04.07.07, 18:11    Titel: Bedingte Kündigung... Antworten mit Zitat

... in wieweit sind eigentlich bedingte Kündigungen zulässig?

Nehmen wir mal Arbeitnehmer AN (und nehmen wir mal weiter an er hat eine ziemlich starke Position im Unternehmen) Der Arbeitgeber AG würde also so einiges tun um AN nicht zu verlieren.

Jetzt könnte ich mir zig Bedingungen vorstellen. Z.B. hat der AN Optionsscheine der Firma X gekauft und schreibt dem AG hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12... wenn der Aktienkurs von Firma X am 31.12. über Y Euro liegt.

Oder er kündigt, wenn Frau Z nicht bis zum xx.xx.xxxx gekündigt wurde usw...

Fallen mir zig Beispiele ein. Ist eine bedingte Kündigung wirksam und wenn ja zu wann. Der AN hat ja Kündigungsfristen aber ob nun gekündigt wurde oder nicht ist ja teilweise erst ne Sekunde vorher bekannt...
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das haben wir doch gerade besprochen. Durch meine "Schuld" Winken . Hier gibt es unter c) etwas dazu zu lesen. Also solche Kündigungen wären unwirksam, nur man muss wahrscheinlich noch den § 7 KSchG beachten.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

@I-User

Sorry den Thread habe ich wohl nicht gesehen. ich wusste ja nicht mal das das wirklcih auch "bedingte Kündigung" heisst. Habe den Begriff nur so gewählt weil ich den passend fand...

Danke für den Link da steht ja alles drin...


Ok dann will ich den Thread mal gleich noch für einen weitere Frage nutzen.
Gibt es schon Urteile zum Thema "Höhere Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer" hinsichtlich des AGG. Steht ja in fast jedem Arbeitsvertrag drin, dass man mit dem Alter den einen oder anderen Urlaubstag dazu bekommt? Haben da schon einige geklagt und wie wurde entschieden?
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, dagegen muss man nicht klagen. Steht m.E. im § 10 Nr. 1 und im § 5 AGG.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 04.07.07, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

@I-User

Also vom Wortlaut her würde ich die Paragraphen so nicht interpretieren. Im Web finden sich auch Artikel die es nicht gerade für unmöglich halten, dass dies gegen das AGG verstößt. Eine Klage oder ein Urteil dazu habe ich allerdings nicht gefunden...
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf: Entschuldige meine vielleicht dumme Frage, aber gegen welchen Paragraphen des AGG verstößt eine Bevorzugung (oder wie heißt das richtig? Mit den Augen rollen )? Dort ist ja immer vom Benachteiligungsverbot die Rede. Oder meint man, dass die jungeren Arbeitnehmer dann gegenüber älteren benachteiligt werden?

Ich würde diese §§ so interpretieren, dass das zulässig ist. Aber da können die Meinungen bekannterweise auseinander gehen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 04.07.07, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Oder meint man, dass die jungeren Arbeitnehmer dann gegenüber älteren benachteiligt werden?

Jupp genau das. Ist ja auch egal wie rum man das angeht. Eine bevorteilung des einen ist ja im Vergleich immer eine Benachteilung eines anderen...

Zitat:

Ich würde diese §§ so interpretieren, dass das zulässig ist. Aber da können die Meinungen bekannterweise auseinander gehen.

Jupp deswegen suche ich ja nach einer Klage oder einem Urteil. "richtig geregelt" ist dieser Fall ja nicht und kurz vor einführung konnte man hier und da auch lesen, dass der eine oder andere fürchtet ganze Tarifverträge könnten unter anderem auch wegen dieser Urlaubsregeln gegen das AGG verstoßen. Weiter dazu gehört habe ich bisher allerdings nichts...
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
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BeitragVerfasst am: 04.07.07, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Bevorteilung gefällt mir besser als Bevorzugung Winken .

Wenn Du nach solchen Beispielen suchst, brauchst Du nicht in irgendwelchen Tarifverträgen zu suchen. Steht ja direkt im BGB! Überrascht
Pfeil § 622 (2) Satz 2. Wenn das keine Benachteiligung jungerer Arbeitnehmer ist...
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