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Kündigungsfristen im öffentlichen dienst

 
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gluecksfee81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 19:47    Titel: Kündigungsfristen im öffentlichen dienst Antworten mit Zitat

Ich arbeite seit 6 Jahren im öffentlichen Dienst (angestellt über die Regierung ),
jetzt wollte ich mich umorientieren, mir einen neuen Job suchen, doch die Kündigungsfristen sind: 3 Monate zum kalendervierteljahr. Das heißt ich kann frühestens ab 01.01. einen neuen Job anfangen.
Kann ich nicht eher aus diesem Vertrag raus?
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LeoLo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 985

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

In beiderseitigem Einvernehmen mit dem AG kann man jederzeit das AV ohne Einhaltung der ordentlichen Küfrist schriftlich beenden.

Stimmt der AG nicht zu, ist die Küfrist einzuhalten. Ebenso, wie der AG sie einhalten müßte, wenn er sich des AN entledigen wollte.

Gruß,
LeoLo
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im ÖD wird ja meistens irgendwas umstrukturiert oder gekürzt da hat man oft ein gutes Argument für einen Aufhebungsvertrag aber letztlich geht das wie gesagt nur mit Einverständnis des AGs.

MfG
Matthias
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