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Verfasst am: 07.07.07, 12:32 Titel: Klage noch möglich?
Hallo
Ich war bei einer Firma 2 Jahre beristet beschäftigt. In dieser Zeit wurden ich und 6 andere Kollegen 4 mal verlängert. Wie ich leider erst letzte Woche erfahren habe, hat ein ehemaldiger Kollege auf Abfindung geklagt und die Firma musst eine Abfindung bezahlen. Da der Vertrag allerdings schon am 31.03.2007 ausgelaufen ist möchte ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, ebenfalls gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Abfindung zu klagen.
Meine Vertragsdauer im einzelnen.
31.05.05-20.06.05
21.06.05-30.09.05
10.10.05-31.03.06
01.04.06-31.12.06
01.01.07-31.03.07
Verfasst am: 07.07.07, 12:59 Titel: Re: Klage noch möglich?
tho.lan hat folgendes geschrieben::
Da der Vertrag allerdings schon am 31.03.2007 ausgelaufen ist möchte ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, ebenfalls gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Abfindung zu klagen.
Eine Entfristungsklage ist nach § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages möglich. Wird diese Klagefrist nicht gewahrt, wird die Befristung in entsprechender Anwendung des § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) wirksam. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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