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Klage noch möglich?

 
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tho.lan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 12:32    Titel: Klage noch möglich? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich war bei einer Firma 2 Jahre beristet beschäftigt. In dieser Zeit wurden ich und 6 andere Kollegen 4 mal verlängert. Wie ich leider erst letzte Woche erfahren habe, hat ein ehemaldiger Kollege auf Abfindung geklagt und die Firma musst eine Abfindung bezahlen. Da der Vertrag allerdings schon am 31.03.2007 ausgelaufen ist möchte ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, ebenfalls gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Abfindung zu klagen.

Meine Vertragsdauer im einzelnen.
31.05.05-20.06.05
21.06.05-30.09.05
10.10.05-31.03.06
01.04.06-31.12.06
01.01.07-31.03.07

Mit freundlichen Grüßen
Thomas
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Da solltest Du einen Anwalt fragen... Winken

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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kdM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 12:59    Titel: Re: Klage noch möglich? Antworten mit Zitat

tho.lan hat folgendes geschrieben::
Da der Vertrag allerdings schon am 31.03.2007 ausgelaufen ist möchte ich gerne wissen, ob es noch möglich ist, ebenfalls gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Abfindung zu klagen.


Eine Entfristungsklage ist nach § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages möglich. Wird diese Klagefrist nicht gewahrt, wird die Befristung in entsprechender Anwendung des § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) wirksam.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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