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Max erwirbt eine Kunststeinfigur(20 kg) und bezahlt.
Verkäufer teilt Max mit, das Ding ist raus mit ... am ... Paketnummer ..., bitte überprüfen Sie die Verpackung auf Transportschäden.
Max verfolgt die Sendung im Netz.
Nach 8 Tagen wird Max von ... telefonisch benachrichtigt, dass das Paket in ... wegen des Gewichts abzuholen sei oder er extra .... Gebühren zahlen müsse.
Nach Rücksprache mit Verkäufer besteht Max auf kostenfrei Anleferung, Verkäufer hat den Zuschlag bereits gezahlt.
Das Paket wird ausgeliefert äußerliche Schäden sind nicht zu erkennen. Max unterschreibt.
Beim Auspacken stellt Max fest, dass die Figur (60 cm) zweifach zerbrochen ist, trotz Airpackfolie.
Max reklamiert beim Verkäufer mit Bildern und bei ...
Verkäufer sagt ... ist schuld, ... sagt Max hat unterschrieben und das Ding war vorher schon kaputt.
Was kann Max machen, die Sache zieht sich schon 2 Monate hin, die Sendung liegt immer noch im Flur.
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