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Die Sache ist die, dass das ArbZG ja von einer 6 Tage Woche ausgeht.
D.h. Solange man im Durchschnitt 6 Tage die Woche arbeitet ist dem Gesetz genüge getan von daher kann der (sowieso freie ) Samstag der Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Sonntag sein. Darüber gibt es meines Wissens nichts zu diskutieren, das ist die allgem Meinung.
Ehem nur du wie willst dann das Ziel Sonntagsruhe erreichen wenn man an einem Sonntag gearbeitet hat, indem du einen zusätzlich freien Tag an einem Werktag hat, das ist nun auch nicht logisch, dadurch wird kein Sonntag gerettet selbst wenn du pro Sonntag 3 Tage frei machen würdest hättest du letztlich Sonntags gearbeitet. Also die Logik verstehe ich nun garnicht.
Das ArbZG schützt den Sonntag insoweit, dass am Sonntag ja erstmal die Arbeit verboten ist. Nun kannst du aber in der Realität die Patienten halt am Sonntag nicht von der Intensivstation nach Hause schicken und sagen sie sollen am Montag wieder kommen, dann sind sie tot. Von daher ist das in meinen Augen nicht anders lösbar.
Um was es dir vielleicht geht ist, den AG abzuschrecken durch zusätzliche Kosten, garnicht am Sonntag zu arbeiten, nur es wird eh nur am Sonntag gearbeitet wenn es nicht anders geht.
Hallo,
ich vermute jetzt auch mal dein Problem ist ein ganz anderes: Du musst unterscheiden zwischen dem Ersatzruhetag und dem grundsätzlichen Entgeltanspruch für Sonntagsarbeit. Der Entgeltanspruch hat mit dem ArbZG garnichts zu tun und ergibt sich ganz anders.
Nehmen wir mal an jemand arbeitet von Mo.Fr 40 h. Dann muss er, wieso auch immer, mal einen Sonntag 8h arbeiten. Dann ist der Ersatzruhetag nachdem ArgZG der nächste Samtag. Gut.
Nur das heisst nicht, dass er die 8h umsonst arbeiten muss. Wenn als Arbeitszeit 40 h vereinbart ist und nichts über unentgeltliche Überstunden dann muss der AG die 8h entweder extra bezahlen oder halt doch einen anderen Wochentag in der Zeit von Mo-Fr .mit 8h frei geben als Ausgleich oder auch an 8 Tagen je eine Stunde das ginge auch als Beispiel.
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