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Kündigung wie und wann

 
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powertube
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 19:51    Titel: Kündigung wie und wann Antworten mit Zitat

hi all,

folgende fallkonstellation:

A: (Arbeitnehmer) hat am 1. Juli einen Arbeitsvertrag unterschrieben ( 3 Monate Probezeit mit 2 wöchiger Kündigungsfrist) bei B (Arbeitgeber)


Nun möchte A fristgerecht innerhalb der Probezeit kündigen, damit er ab 01. August wieder freigestellt ist.

Frage1: hat B irgendeine rechtliche Handhabe die Kündigung anzufechten?
Frage2: wo findet A einen fachgerechten Vordruck eines Kündigungsschreibens?!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 05:06    Titel: Re: Kündigung wie und wann Antworten mit Zitat

powertube hat folgendes geschrieben::
hat B irgendeine rechtliche Handhabe die Kündigung anzufechten?
Nein.

powertube hat folgendes geschrieben::
wo findet A einen fachgerechten Vordruck eines Kündigungsschreibens?!
Den braucht es nicht. Ein ganz normales Schreiben mit Absender und Empfänger und einem Text wie z.B. '... kündige ich den Arbeitsvertrag fristgerecht zum ...' reicht aus. Das der Zugang nachgewiesen werden muß setze ich mal als bekannt voraus.
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powertube
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank schon einmal, habe aber noch einige fragen, die ich wenn möglich, gerne beantwortet hätte.

1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?

2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?

3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??

4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?


gruß und dank im vorraus

powertube
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
powertube hat folgendes geschrieben::
1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?
Ja

powertube hat folgendes geschrieben::
2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?

28 Tage : 12 Monate x 3 Monate = 7 Tage
(Aber wieso 01. Juni? Ich denke, der AN hat den Vertrag erst am 1. Juli unterschrieben?
Und wieso 31. August? Ich dachte, der AN will schon zu Ende Juli kündigen?)

powertube hat folgendes geschrieben::
3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??

Wieso anteilig?
Wenn der Vertrag zu Ende Juli gekündigt wird, steht dem AN der volle Lohn für Juli zu (bzw. der anteilige Durchschnittslohn für die zeit des Resturlaubes)

powertube hat folgendes geschrieben::
4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?

- Steht im Arbeitsvertrag wirklich "14 Tage Kündigungsfrist" oder vielleicht doch 14 Tage zum Monatsende??
Sicherheitshalber nochmal überprüfen, denn das letztere ist gebräuchlicher.

- Lohnanspruch 1/2 Monatslohn
- Für den halben Monat Juni entsteht kein Urlaubsanspruch, auch nicht anteilig.

Sofern im Tarif-/Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, gilt das Bundesurlaubsgesetz
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG entsteht ein Urlaubsanspruch nur für einen vollen Arbeitsmonat.

Freundliche Grüsse
Risus
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Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

powertube hat folgendes geschrieben::
vielen dank schon einmal, habe aber noch einige fragen, die ich wenn möglich, gerne beantwortet hätte.

1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?

2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?

3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??

4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?


gruß und dank im vorraus

powertube


1.) ich gehe mal davon aus, dass der AN am 01.08. nicht mehr in der alten Firma arbeiten will. Dann muss er zum 31.07. kündigen. Die Kündigung muss dem AG spätestens am 17.07. nachweisbar vorliegen. Geht die Kündigung beim AG eher ein, kann der AG das Arbeitsverhältnis ebenfalls mit 14tägiger Frist kündigen, sodass das Arbeitsverhältnis 14 Tage nach Kündigungseingang beim Arbeitnehmer endet.

2.) Anteilig. Das ist eine Matheaufgabe im Niveau 5. Klasse Hauptschule. . Ich setze einfach mal voraus, dass du selbst rechnen kannst.

3.) Wieso anteilig? Der AN hat doch den vollen Juli gearbeitet

4.)da der Urlaubsanspruch nur für volle Beschäftigungsmonate entsteht (1 Monat wäre z. B. aus eine Beschäftigung vom 15.02 bis 14.03. Das Gesetz redet ja nicht von Kalendermonaten) hat der AN hier keinen Urlaubsanspruch.
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Günni
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powertube
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die anworten, leider habe ich ein paar zahlendreher eingebaut.

der an hat den vertrag am 01. juni unterschrieben und möchte am 01. august nicht mehr in der alten firma arbeiten.
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powertube
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

hi all,

folgende Konstellation:

Person A ist seit 01.06.2007 bei Firma B beschäftigt, möchte nun kündigen um ab dem 01. August nicht mehr bei der Firma beschäftigt zu sein.

Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Probezeit" folgendes geschrieben:

"Probezeit

Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fallen in die Probezeit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 2 Kalenderwochen verlängert sich die Probezeit automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung."

Wann muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen um die Frist einzuhalten und ab dem 01. August freigestellt zu sein??
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Am 17.7.
MfG
Matthias
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 06.07.07, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Am 17.7.
muß die Kündigung nachweisbar den AG erreicht haben. Winken
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