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Aufteilungsantrag nach Steuerbescheid noch möglich?

 
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Rolfe
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 23:07    Titel: Aufteilungsantrag nach Steuerbescheid noch möglich? Antworten mit Zitat

A. und B. sind Eheleute und beide in der Insolvenz. Während bei A. (Ehemann) das Finanzamt von der Insolvenz weiss, besteht bei B. (Ehefrau) der Verdacht, dass das Finanzamt von der Insolvenz nichts weiss, obwohl beide denselben Insolvenzverwalter haben - weil nur sie den Steuerbescheid bekommen hat und sein Steuerbescheid immer über den I-Verwalter gelaufen ist.
B. (Ehefrau) ist Berufsunfähigkeitsrentnerin mit ca. 1200 EUR Rente monatlich und war trotz des Alterseinkünftegesetzes der Meinung, mit dieser Rente nicht steuerpflichtig zu sein. Nun bekommt sie einen Steuerbescheid in ziemlich genau der Höhe (bei Zusammenveranlagung mit Ehemann), die als Steuernachzahlung eigentlich beide Ehepartner betroffen hätten. Aus dem Bescheid geht auch hervor, dass das Finanzamt tatsächlich die gesamte Steuerschuld der Ehefrau anlastet, obwohl sie als Rentnerin eigentlich in ihrer Rentenhöhe überhaupt nicht steuerpflichtig ist.
Abgesehen davon, dass die B. dem Finanzamt auch von ihrer Insolvenz berichten wird und darüber, dass eigentlich der Insolvenzverwalter der Adressat der Steuererklärung sein müsste, stellen sich beide die Frage, ob sie nicht noch im Nachhinein einen Aufteilungsantrag an das Finanzamt stellen können, um eine Besteuerung der B. zu vermeiden (weil bei B. der Schlusstermin im Insolvenzverfahren schon Ende 8/07 ist).
Danke für die Infos.
Rolfe
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es stellt sich dann zunächst die Frage, ob der Steuerbescheid überhaupt richtig bekannt gegeben wurde, mit anderen Worten: Existiert überhaupt ein Steuerbescheid?

Würde ich aber sehr merkwürdig finden, wenn das FA nichts von einer Inso weiß.

Wenn es einen richtig bekannt gegebenenen Steuerbescheid gibt, was ja lt. Schilderung nicht der Fall ist, kann ein Aufteilungsantrag gestellt werden.

Sonst nicht.
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Rolfe
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 22:57    Titel: Aufteilungsantrag nach Steuerbescheid? Antworten mit Zitat

Definitiv ist auch die Ehefrau bereits seit 7/05 in der Privatinsolvenz - wenngleich das Finanzamt davon bisher nichts zu wissen scheint, obwohl A. und B. denselben Insolvenzverwalter haben (sehr suspekt!).
Soll die Ehefrau nun den - wegen der Insolvenz wohl falsch adressierten - Steuerbescheid (er hätte wohl an den IV gehen müssen) einfach ignorieren oder
das Finanzamt auf das Insolvenzverfahren hinweisen und gleichzeitig sicherheitshalber Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen; insb. auch gegen für 2007 geforderte Vorauszahlungen, welche in eben diesem Bescheid gefordert werden?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ignorieren ist auf jeden Fall das falsche Mittel.

Am besten mal zum FA hingehen, ggfs. wird dann die Nichtigkeit des Bescheides festgestellt.
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