Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.06.07, 19:51 Titel: Kündigung wie und wann
hi all,
folgende fallkonstellation:
A: (Arbeitnehmer) hat am 1. Juli einen Arbeitsvertrag unterschrieben ( 3 Monate Probezeit mit 2 wöchiger Kündigungsfrist) bei B (Arbeitgeber)
Nun möchte A fristgerecht innerhalb der Probezeit kündigen, damit er ab 01. August wieder freigestellt ist.
Frage1: hat B irgendeine rechtliche Handhabe die Kündigung anzufechten?
Frage2: wo findet A einen fachgerechten Vordruck eines Kündigungsschreibens?! _________________ the world is your's
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.06.07, 05:06 Titel: Re: Kündigung wie und wann
powertube hat folgendes geschrieben::
hat B irgendeine rechtliche Handhabe die Kündigung anzufechten?
Nein.
powertube hat folgendes geschrieben::
wo findet A einen fachgerechten Vordruck eines Kündigungsschreibens?!
Den braucht es nicht. Ein ganz normales Schreiben mit Absender und Empfänger und einem Text wie z.B. '... kündige ich den Arbeitsvertrag fristgerecht zum ...' reicht aus. Das der Zugang nachgewiesen werden muß setze ich mal als bekannt voraus. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
vielen dank schon einmal, habe aber noch einige fragen, die ich wenn möglich, gerne beantwortet hätte.
1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?
2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?
3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??
4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?
1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?
Ja
powertube hat folgendes geschrieben::
2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?
28 Tage : 12 Monate x 3 Monate = 7 Tage
(Aber wieso 01. Juni? Ich denke, der AN hat den Vertrag erst am 1. Juli unterschrieben?
Und wieso 31. August? Ich dachte, der AN will schon zu Ende Juli kündigen?)
powertube hat folgendes geschrieben::
3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??
Wieso anteilig?
Wenn der Vertrag zu Ende Juli gekündigt wird, steht dem AN der volle Lohn für Juli zu (bzw. der anteilige Durchschnittslohn für die zeit des Resturlaubes)
powertube hat folgendes geschrieben::
4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?
- Steht im Arbeitsvertrag wirklich "14 Tage Kündigungsfrist" oder vielleicht doch 14 Tage zum Monatsende??
Sicherheitshalber nochmal überprüfen, denn das letztere ist gebräuchlicher.
- Lohnanspruch 1/2 Monatslohn
- Für den halben Monat Juni entsteht kein Urlaubsanspruch, auch nicht anteilig.
Sofern im Tarif-/Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, gilt das Bundesurlaubsgesetz
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG entsteht ein Urlaubsanspruch nur für einen vollen Arbeitsmonat.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
vielen dank schon einmal, habe aber noch einige fragen, die ich wenn möglich, gerne beantwortet hätte.
1, die kündigungsfrist in der probezeit beträgt laut arbeitsvertrag 14 tage, d.h. wenn das arbeitsverhältnis zum 1. august beendet sein soll, reicht es wenn der an bis zum 15.juli kündigt?
2. dem mitarbeiter stehen 28 urlaubstage pro jahr zu, wieviel urlaubsanspruch hat er dann vom zeitraum vom 01. juni bis zum 31. august?
3t: inwiefern muss der monatslohn anteilig gezahlt werden für den monat juli??
4. falls der an die kündigung am 01. juni einreicht würde das beschäftigungsverhältnis ja am 15ten juni enden, wie sähe es dann mit urlaubsanspruch und lohnanspruch aus?
gruß und dank im vorraus
powertube
1.) ich gehe mal davon aus, dass der AN am 01.08. nicht mehr in der alten Firma arbeiten will. Dann muss er zum 31.07. kündigen. Die Kündigung muss dem AG spätestens am 17.07. nachweisbar vorliegen. Geht die Kündigung beim AG eher ein, kann der AG das Arbeitsverhältnis ebenfalls mit 14tägiger Frist kündigen, sodass das Arbeitsverhältnis 14 Tage nach Kündigungseingang beim Arbeitnehmer endet.
2.) Anteilig. Das ist eine Matheaufgabe im Niveau 5. Klasse Hauptschule. . Ich setze einfach mal voraus, dass du selbst rechnen kannst.
3.) Wieso anteilig? Der AN hat doch den vollen Juli gearbeitet
4.)da der Urlaubsanspruch nur für volle Beschäftigungsmonate entsteht (1 Monat wäre z. B. aus eine Beschäftigung vom 15.02 bis 14.03. Das Gesetz redet ja nicht von Kalendermonaten) hat der AN hier keinen Urlaubsanspruch. _________________ mfg
vielen dank für die anworten, leider habe ich ein paar zahlendreher eingebaut.
der an hat den vertrag am 01. juni unterschrieben und möchte am 01. august nicht mehr in der alten firma arbeiten. _________________ the world is your's
Person A ist seit 01.06.2007 bei Firma B beschäftigt, möchte nun kündigen um ab dem 01. August nicht mehr bei der Firma beschäftigt zu sein.
Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Probezeit" folgendes geschrieben:
"Probezeit
Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fallen in die Probezeit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 2 Kalenderwochen verlängert sich die Probezeit automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung."
Wann muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen um die Frist einzuhalten und ab dem 01. August freigestellt zu sein?? _________________ the world is your's
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.07.07, 05:45 Titel:
matthias. hat folgendes geschrieben::
Am 17.7.
muß die Kündigung nachweisbar den AG erreicht haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.