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Prämie zum Dienstjubiläum

 
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Eifel65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 14:25    Titel: Prämie zum Dienstjubiläum Antworten mit Zitat

Hallo,

Frau Meyer hatte ihr 10jähriges Dienstjubiläum und erhielt 300 €uro. Herr Dr. Krause, der vor zwei Jahren dieses Jubiläum feiern konnte, bekam seinerzeit 500 €. Das findet Frau Meyer nun logischwerweise ungerecht, weil es ihrer Meinung nach keine Ungleichbehandlung von Mann und Frau geben darf.
Beide Kollegen arbeiten als Sachbearbeiter. Herr Krause erhält auf Grund seines Dr.-Titels und weil er studiert auch mehr Gehalt.

Was ratet Ihr der Frau Müller?

Gruß eifel65
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dr-oetker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. sollte sich Frau Müller damit abfinden, daß Leute mit unterschiedlicher Qualifikation unterschiedlich bezahlt werden, ganz egal, ob es um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt.
_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
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Eifel65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja auch richtig, dass sich die unteschiedliche Ausbildung im Gehalt niederschlägt. Wird hier aber nicht für beide 10jährige Treue belohnt? Beide machen ihre Arbeit entsprechend gut.

Gruß
eifel65
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

was sagt denn der vertrag b.z.w tarifvertrag dazu?
in meinem ist z.b. geregelt xx% vom ruchschnittslohn etc pp.

ps:. als geburtstagsgeschenk bekommen wir immer "gutscheine" die im betrieb einlösen können z.b. gärtnerei od. holzwerkstatt, stolze 2,31€!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 18:49    Titel: Re: Prämie zum Dienstjubiläum Antworten mit Zitat

Eifel65 hat folgendes geschrieben::


Was ratet Ihr der Frau Müller?



Sich schlau zu machen. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsteht nämlich zugunsten der nicht berücksichtigten Arbeitnehmer ebenfalls ein Anspruch auf Zahlung der Sonderleistung.

Wegen der weiteren Einzelheiten siehe http://www.aus-innovativ.de/themen/sonderzahlungen_5802.htm

Ob man wegen 200,- € einen Rechtsstreit anfangen will, ist ein anderes Thema.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Eifel65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Im Arbeitsvertrag ist nichts über Sonderzahlungen festgehalten. Entscheidungen werden willkürlich getroffen.

Der Link ist gut. Aber ob 200,00 € das wert sind, ist echt zu überlegen. Aber als Gesprächsgrundlage - mit dem Ziel einer gütlichen Einigung - gut zu verwenden.

Danke
Eifel65
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