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Verfasst am: 27.12.04, 13:10 Titel: Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen?
Hallo,
beim meinem Auto war das Automatikgetriebe kaputt. Ich habe es deshalb in eine kleine Werkstatt gebracht, die wollten ein Austauschgetriebe einbauen.
Mir wurde gesagt, dass das ein Arbeit von vier Stunden wäre, und ich den Wagen einen Tag später wiederhaben könnte.
Dann traten beim Getriebe ausbauen Probleme auf, ausserdem passte das Austauschgetriebe nicht. Mein altes Getriebe wurde dann überholt und nach 10 Tagen hatte ich das Auto wieder.
Nach wenigen Tagen fiel beim überholten Getriebe der vierte Gang aus, dann schaltete es überhaupt nicht mehr selbständig, es war nur noch mit Gaswegnehmen bei extrem hohen Drehzahlen zum Schalten zu bewegen.
Der Wagen wurde von mir ein zweites Mal in die Werkstatt gebracht, 14 Tage wurde nach dem Fehler gesucht dann bekam ich das Auto wieder mit überholtem Getriebe zurück, mit dem Hinweis, dass es noch nicht ganz in Ordnung sei, es würde noch ein Teil fehlen und ich müsste in drei Wochen wiederkommen, wenn das Teil da ist.
Das Getriebe hat genau drei Tage gehalten, das Auto fährt wieder nicht vernünftig, es schalten schon wiede nicht selbständig, ein Gang ist komplett ausgefallen.
Ich hätte gerne gewußt ob ich Anspruch auf einen Leihwagen habe und auch Anspruch auf die Erstattung meine Unkosten, die durch die ganze Fahrerei entstanden sind. Ich fahre einen amerikanischen Wagen, Werkstätten dafür gibt es nicht an jeder Ecke und ich muss zu dieser Werkstatt jedes Mal 80km fahren. Ausserdem muss ich einem Bekannten der mich immer zurück nach Hause bringt auch noch Spritgeld geben.
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