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Mann (M) lebt von Frau (F) getrennt (noch nicht geschieden). Gemeinsamer Sohn lebt bei F.
Unterhaltsberechnung wurde von Anwalt berechnet. Nun gibt es für M die Möglichkeit einen neuen Job anzunehmen der allerdings nicht so dotiert ist wie der bestehende aber ein interessanteres Umfeld bietet.
Die Frage Wie kann sich das geringere Einkommen auf die Unterhaltssituation auswirken?
Wird eine neue Berechnung automatisch durchgeführt oder muss M damit rechnen den Differenzbetrag zu tragen?
Bin für jede Info dankbar die zu einer Entscheidungsfindung hilft
Ich war in der selben Situation.
Selbstverständlich wirkt sich eine Änderung des Einkommens, egal ob man mehr oder weniger verdient, auf den Unterhalt aus.
Von alleine geht das allerdings nicht.
Bitte deinen Arbeitgeber Dir eine vorläufige Gehaltsabrechnung auszustellen und schicke sie Deinem Anwalt. Dieser wird alles weitere veranlassen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.07.07, 10:00 Titel:
Soweit M ohne weiteres in seinem alten Job weiterarbeiten könnte wird der Kindesunterhalt (Kind minderjährig ?) weiter zu zahlen sein wie bisher.
Eine freiwillige Einkommensminderung wird dort nicht berücksichtigt (ergibt sich
§ 1603 Abs. 2 BGB)
Im Trennungsunterhalt wäre vielleicht zu prüfen ob M diese Tätigkeit auch angenommen hätte bei Fortführung der Ehe. Sieht aber auch eher schlecht aus _________________ ausgezeichnet
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