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Ich habe ca 9 Mon. bei einer Baufirma gearbeitet
am 4.7.07 sagte mein Chef : Das er keine Arbeit mehr hätte und mch Kündigen muss ..
am 6.7.07 habe ich meine Kündigung bekommen und muss mich nun am 9.7.07 Arbeitslos melden.
Darf der Chef mich einfach so Kündigen?
Was ist mit einer Kündigungsrist?
Ich habe die Kündigung anerkannt und unterschrieben nur habe ich nicht auf das Ausstellungsdatum oben rechts geachtet . 26.6.07
Nein, nicht einfach so. Wenn man davon ausgehen darf, dass die Firma mehr als 10 Mitarbeiter hat, findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung. Da hier wohl eine betriebsbedingte Kü efolgt ist, müsste der AG im Prozess darlegen, dass die Voraussetzungen dafür vorlagen.
Zitat:
Was ist mit einer Kündigungsrist?
Ich habe die Kündigung anerkannt und unterschrieben nur habe ich nicht auf das Ausstellungsdatum oben rechts geachtet . 26.6.07
Was heißt denn "anerkannt" genau ? Auf das Recht zur Klage verzichtet, oder (hoffentlich) nur den Empfang des Schreibens bestätigt?
Das datum auf dem Schrieb ist egal, es kommt auf den Zugang, also den 06.07.07 an. Die Kü-Schutz-Klage muss innerhalb von 3 Wochen, also allerspätestens am 27.07., bei Arbeistgericht sein.
Zur Frist: Im Baugewerbe gelten wegen des BRTV Bau sehr kurze Kü-Fristen. In den ersten 6 Monaten soweit ich´s im Kopf hab: 6 Werktage, danach müsste ich nochmal in den tarifvertrag schauen.
Auch wichtig: die tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Am besten vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, denn konkrete Beratung würde hier zu weit führen
Nein, nicht einfach so. Wenn man davon ausgehen darf, dass die Firma mehr als 10 Mitarbeiter hat, findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung. Da hier wohl eine betriebsbedingte Kü efolgt ist, müsste der AG im Prozess darlegen, dass die Voraussetzungen dafür vorlagen.
Zitat:
Was ist mit einer Kündigungsrist?
Ich habe die Kündigung anerkannt und unterschrieben nur habe ich nicht auf das Ausstellungsdatum oben rechts geachtet . 26.6.07
Was heißt denn "anerkannt" genau ? Auf das Recht zur Klage verzichtet, oder (hoffentlich) nur den Empfang des Schreibens bestätigt?
Das datum auf dem Schrieb ist egal, es kommt auf den Zugang, also den 06.07.07 an. Die Kü-Schutz-Klage muss innerhalb von 3 Wochen, also allerspätestens am 27.07., bei Arbeistgericht sein.
Zur Frist: Im Baugewerbe gelten wegen des BRTV Bau sehr kurze Kü-Fristen. In den ersten 6 Monaten soweit ich´s im Kopf hab: 6 Werktage, danach müsste ich nochmal in den tarifvertrag schauen.
Auch wichtig: die tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Am besten vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, denn konkrete Beratung würde hier zu weit führen
Ich habe nur Unterschrieben das ich die Kündigung empfangen habe.
Ich hatte keinen Vertrag bei dieser Firma, aber alles per Steuerkarte ist klar
Regelmäßig meine Abrechnungen bekommen
Bei 4 AN ist das KSchG nicht anzuwenden, mit der Folge, daß der AG unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
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