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una FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 62
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Verfasst am: 08.07.07, 17:39 Titel: Geburtsname |
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wieviele Jahre oder Monate hat man nach einer Scheidung Zeit, seine Geburtsnamen wieder anzunehmen?
una |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 08.07.07, 18:46 Titel: |
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| Zitat: | | wieviele Jahre oder Monate hat man nach einer Scheidung Zeit, seine Geburtsnamen wieder anzunehmen? |
Hallo,
theoretisch unbegrenzt, soweit deutsches Recht anwendbar ist
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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monnem04 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 107
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Verfasst am: 09.07.07, 11:19 Titel: |
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| kann denn auch der Noch-Ehemann erzwingen, das Frau ihren Geb.namen wieder annimmt. Da die Frau geäussert hat, sie wolle nichts mehr mit dem Mann zu tun haben. So wünscht der Mann dann auch nicht, das sie seinen Namen weiter trägt. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 09.07.07, 12:19 Titel: |
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| monnem04 hat folgendes geschrieben:: | | kann denn auch der Noch-Ehemann erzwingen, das Frau ihren Geb.namen wieder annimmt. Da die Frau geäussert hat, sie wolle nichts mehr mit dem Mann zu tun haben. So wünscht der Mann dann auch nicht, das sie seinen Namen weiter trägt. |
Hallo,
es gibt Rechtsordnungen die so etwas vorsehen, aber die deutsche R. nicht.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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monnem04 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 107
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Verfasst am: 09.07.07, 14:23 Titel: |
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Rechtsordnung - deutsches Recht, mhhhhh, wie kann man das verstehn, oder wo ist was nachzulesen.
Gruss
Heinz |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 09.07.07, 14:51 Titel: |
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| monnem04 hat folgendes geschrieben:: | Rechtsordnung - deutsches Recht, mhhhhh, wie kann man das verstehn, oder wo ist was nachzulesen.
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§ 1355 Abs. 5 Satz 1 BGB: Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 09.07.07, 14:52 Titel: |
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Hallo,
die Ehenamensgeschichte findet man in den §§ 1355 ff BGB
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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monnem04 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 107
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Verfasst am: 09.07.07, 15:00 Titel: |
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D A N K E
für den Tip, kann ich denn als Ehemann, die Änderung wünschen bzw. wenns nicht anders geht erzwingen.
Denn wenn Sie sich wütend äussert, sie wolle nichts mit mir zu tun haben, uns nur noch die gem. Kinder interessieren, so soll sie auch meinen Namen nicht mehr tragen dürfen.
Gruss Heinz |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 09.07.07, 15:38 Titel: |
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| Zitat: | kann ich denn als Ehemann, die Änderung wünschen bzw. wenns nicht anders geht erzwingen.
Denn wenn Sie sich wütend äussert, sie wolle nichts mit mir zu tun haben, uns nur noch die gem. Kinder interessieren, so soll sie auch meinen Namen nicht mehr tragen dürfen. |
Hallo,
nein das geht nicht hatte ich ja schon oben erwähnt. Es gibt aber Staaten da ginge das
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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