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Geburtsname

 
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una
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 17:39    Titel: Geburtsname Antworten mit Zitat

wieviele Jahre oder Monate hat man nach einer Scheidung Zeit, seine Geburtsnamen wieder anzunehmen?

una
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wieviele Jahre oder Monate hat man nach einer Scheidung Zeit, seine Geburtsnamen wieder anzunehmen?


Hallo,

theoretisch unbegrenzt, soweit deutsches Recht anwendbar ist Winken

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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monnem04
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

kann denn auch der Noch-Ehemann erzwingen, das Frau ihren Geb.namen wieder annimmt. Da die Frau geäussert hat, sie wolle nichts mehr mit dem Mann zu tun haben. So wünscht der Mann dann auch nicht, das sie seinen Namen weiter trägt.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

monnem04 hat folgendes geschrieben::
kann denn auch der Noch-Ehemann erzwingen, das Frau ihren Geb.namen wieder annimmt. Da die Frau geäussert hat, sie wolle nichts mehr mit dem Mann zu tun haben. So wünscht der Mann dann auch nicht, das sie seinen Namen weiter trägt.


Hallo,

es gibt Rechtsordnungen die so etwas vorsehen, aber die deutsche R. nicht.

Grüße
Ronny Winken
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monnem04
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsordnung - deutsches Recht, mhhhhh, wie kann man das verstehn, oder wo ist was nachzulesen.

Gruss


Heinz
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

monnem04 hat folgendes geschrieben::
Rechtsordnung - deutsches Recht, mhhhhh, wie kann man das verstehn, oder wo ist was nachzulesen.


§ 1355 Abs. 5 Satz 1 BGB: Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ehenamensgeschichte findet man in den §§ 1355 ff BGB Winken

Grüße
Ronny Winken
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monnem04
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

D A N K E

für den Tip, kann ich denn als Ehemann, die Änderung wünschen bzw. wenns nicht anders geht erzwingen.
Denn wenn Sie sich wütend äussert, sie wolle nichts mit mir zu tun haben, uns nur noch die gem. Kinder interessieren, so soll sie auch meinen Namen nicht mehr tragen dürfen.


Gruss Heinz
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann ich denn als Ehemann, die Änderung wünschen bzw. wenns nicht anders geht erzwingen.
Denn wenn Sie sich wütend äussert, sie wolle nichts mit mir zu tun haben, uns nur noch die gem. Kinder interessieren, so soll sie auch meinen Namen nicht mehr tragen dürfen.


Hallo,

nein das geht nicht hatte ich ja schon oben erwähnt. Es gibt aber Staaten da ginge das Winken

Grüße
Ronny Winken
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