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Wegekosten

 
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schnurri
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 20:22    Titel: Wegekosten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hab mal eine Frage. In den Jahren 2003 bis 2005 wurde bei der Steuererklärung bei den Wegekosten die Kilometer vom Wohnort zur Arbeitsstätte sowie die tatsächlichen Fahrtkosten mit dem öffentlichen Verkehr angegeben. Berechnet wurden dann immer die Kilometer. Jetzt für 2006 hat meine Steuerberaterin vergessen, diese Kilometer im Antrag mit anzugeben. Sie hat lediglich die tatsächlichen Fahrtkosten eingetragen. Nun ging der Bescheid ein mit einer wesentlich geringeren Erstattung als in den Vorjahren. Meine Frage, ist das so korrekt ? Und kann ich daran noch was ändern ? Gibts da eventuell einen Paragraphen dafür ? Ich büsse dadurch satte 600 EURO ein, obwohl sich an den Umständen nix geändert hat.

Vielen Dank im Voraus
Schnurri
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!!

Welches Datum steht denn auf dem Einkommensteuerbescheid (oben rechts)?

Gruß
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schnurri
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 07:57    Titel: Werbekosen Antworten mit Zitat

Hi,

der Bescheid ist vom 21.06.07. Also ich hab auch noch genug Zeit,um
Einspruch einzulegen.

Gruss
Schnurri
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dann Einspruch einlegen und die entsprechenden Angaben nachholen.

Sollte aber eigentlich Aufgabe der Steuerberaterin sein.......
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schnurri
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 11:33    Titel: Werbekosten Antworten mit Zitat

Dann werd ich das machen, vielen Dank für die Info.
Gibts daür vielleicht auch irgendeinen Paragraphen ?

Gruss
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 11:58    Titel: Re: Werbekosten Antworten mit Zitat

schnurri hat folgendes geschrieben::
Dann werd ich das machen, vielen Dank für die Info.
Gibts daür vielleicht auch irgendeinen Paragraphen ?

Gruss


Wofür ?
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Finanzwirt
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Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt den § 9 EStG, wo drinsteht, dass die Entfernungspauschale unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels zu gewähren ist (es sei denn, man kommt über 4500 Euro).

Und es gibt den § 347 der Abgabenordnung, wo steht, dass man Einspruch gegen Verwaltungsakte (das ist auch der Steuerbescheid, wobei das sogar mehrere Verwaltungsakte in einem Steuerbescheid sind) einlegen kann.

Abgabenordnung

Einkommensteuergesetz
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schnurri
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 08:45    Titel: Wegekosten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollt mich nochmal für die Antworten bedanken.
War am Montag beim Finanzamt und hab ihr das Problem geschildert.
Sie gab mir vollkommen recht. Ich brauchte nicht mal einen Einspruch erheben,
sondern wir haben vor Ort gleich einen Änderungsantrag geschrieben und meinen
Änderungsbescheid bekomme ich demnächst.

Also vielen Dank nochmal.
Ihr habt mir echt geholfen und mich um 650 EUR reicher gemacht. Lachen

Gruss
Schnurri
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