Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hab mal eine Frage. In den Jahren 2003 bis 2005 wurde bei der Steuererklärung bei den Wegekosten die Kilometer vom Wohnort zur Arbeitsstätte sowie die tatsächlichen Fahrtkosten mit dem öffentlichen Verkehr angegeben. Berechnet wurden dann immer die Kilometer. Jetzt für 2006 hat meine Steuerberaterin vergessen, diese Kilometer im Antrag mit anzugeben. Sie hat lediglich die tatsächlichen Fahrtkosten eingetragen. Nun ging der Bescheid ein mit einer wesentlich geringeren Erstattung als in den Vorjahren. Meine Frage, ist das so korrekt ? Und kann ich daran noch was ändern ? Gibts da eventuell einen Paragraphen dafür ? Ich büsse dadurch satte 600 EURO ein, obwohl sich an den Umständen nix geändert hat.
Es gibt den § 9 EStG, wo drinsteht, dass die Entfernungspauschale unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels zu gewähren ist (es sei denn, man kommt über 4500 Euro).
Und es gibt den § 347 der Abgabenordnung, wo steht, dass man Einspruch gegen Verwaltungsakte (das ist auch der Steuerbescheid, wobei das sogar mehrere Verwaltungsakte in einem Steuerbescheid sind) einlegen kann.
ich wollt mich nochmal für die Antworten bedanken.
War am Montag beim Finanzamt und hab ihr das Problem geschildert.
Sie gab mir vollkommen recht. Ich brauchte nicht mal einen Einspruch erheben,
sondern wir haben vor Ort gleich einen Änderungsantrag geschrieben und meinen
Änderungsbescheid bekomme ich demnächst.
Also vielen Dank nochmal.
Ihr habt mir echt geholfen und mich um 650 EUR reicher gemacht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.