Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verlorene Steuerunterlagen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verlorene Steuerunterlagen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bigpeter55
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 10:38    Titel: Verlorene Steuerunterlagen Antworten mit Zitat

Bei meinem Umzug sind mir leider die vollständigen Steuerunterlagen bis zum Jahr 2005 verloren gegangen. Jetzt möchte das Finanzamt die org. Rechnungen sowie die Kontoauszüge sehen. Die Kontoauszüge kann mann ja bei der Bank nachordern. Dieses ist aber ein teurer Spass (je 10 Auszüge €10.15). Es kommen so sicherlich € 200 zusammen. Bin ich nun dazu verpflichtet diese Ausgaben zu tätigen oder gibt es einen anderen Weg?

Beste Grüß Bigpeter55
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt möchte das Finanzamt die org. Rechnungen sowie die Kontoauszüge sehen.


Warum ?


Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bigpeter55
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir nicht bekannt. Die Einkommensteuererklärung ist ordgm. abgegeben. Der Bescheid ist auch da. Es wurde nichts ersichtlich beanstandet. Ich sollte nur die Kopien der Reiseunterlagen nachreichen. Was ich auch tat. Auch diese wurden bisher nicht beanstandet. Dann war Wochen nichts und jetzt bekam ich das Schreiben, dass ich die org. Rechnung und die Bankbelege einreichen soll.
Zu dem Warum schweigt das Finanzamt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zu dem Warum schweigt das Finanzamt.

Würde ich doch glatt mal vorher klären ! Winken

Zitat:
Der Bescheid ist auch da.

Stand der Bescheid unter "Vorbehalt der Nachprüfung" oder ist punktuell vorläufig !?


Um was gehts da eigentlich ganz genau !?
Um ein Jahr, mehrere ?
Betriebsausgaben, Werbungskosten!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

bigpeter55 hat folgendes geschrieben::
Das ist mir nicht bekannt. Die Einkommensteuererklärung ist ordgm. abgegeben. Der Bescheid ist auch da. Es wurde nichts ersichtlich beanstandet. Ich sollte nur die Kopien der Reiseunterlagen nachreichen. Was ich auch tat. Auch diese wurden bisher nicht beanstandet. Dann war Wochen nichts und jetzt bekam ich das Schreiben, dass ich die org. Rechnung und die Bankbelege einreichen soll.
Zu dem Warum schweigt das Finanzamt.


steht der Bescheid vielleicht unter Vorbehalt der Nachprüfung und unter Anmerkungen evtl bitte reichen Sie 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides folgende Unterlagen ein: .....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bigpeter55
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antworten.
Auf dem Bescheid vom 08.02.2007 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist nach §165 usw. teilweise vorläufig.
Es geht nur um das Jahr 2005. Die Anfrage auf das Warum wurde von der Sachbearbeiterin mit einer Stichproben Prüfung beantwortet.
Wie schon geschrieben. Es wurde nichts spezielles beanstandet. Nur möchten SIe die Angeforderten Unterlagen haben. Die nun mal nicht mehr das sind.


Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

bigpeter55 hat folgendes geschrieben::
Danke erstmal für die Antworten.
Auf dem Bescheid vom 08.02.2007 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist nach §165 usw. teilweise vorläufig.
Es geht nur um das Jahr 2005. Die Anfrage auf das Warum wurde von der Sachbearbeiterin mit einer Stichproben Prüfung beantwortet.
Wie schon geschrieben. Es wurde nichts spezielles beanstandet. Nur möchten SIe die Angeforderten Unterlagen haben. Die nun mal nicht mehr das sind.


Gruß


mh dann versteh ich aber nicht dass die Vorlage der Kontoauszüge verlangt wird... Die Kopien von Rechnungen dürfetn eigentlich einfacher zu beschaffen sein... vielleicht schildern Sie einfach mal der Sachbearbeiterin den Fall, und beantragen auf die Vorlage der Auszüge(was soll daraus steuerlich relevantes in dem Fall eigentlich ersichtlich sein?) zu verzichten und entweder die Rechnungen bei den Firmen als Kopien beantragen oder aber die vergleichbaren aus evtl 2006?

damit dürfte Ihrer Stichprobe eigentlich genügen...

oder geht es um Ihre Ausgangsrechnungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bigpeter55
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ein persönliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat schon stattgefunden. SIe behart auf den Orginalen (eine schwierige Gesprächspartnerin). Ich kann diese Beharlichkeit nicht verstehen. Vor Jahren hatte Ich eine Umsatzsteuer- Prüfung die ohne Beanstandung blieb. Seither hatte ich keinen Stress mit dem Finanzamt.
Nun nochmal zu meiner Frage kann mich das Finanzamt dazu zwingen die Ausgaben zu tätigen.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht ist eine Prüfung somit grds. jederzeit möglich!

Sollten angeforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden, können ggf. bisher gewährte Kosten versagt werden, da ohne ausreichenden Nachweis..!

Das FA kann natürlich nicht sagen: "Du MUSST das Geld investieren.."
aber es kann sagen : "Kein Nachweis Pfeil keine Anerkennung der Kosten!"

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.