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bigpeter55 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.07.07, 10:38 Titel: Verlorene Steuerunterlagen |
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Bei meinem Umzug sind mir leider die vollständigen Steuerunterlagen bis zum Jahr 2005 verloren gegangen. Jetzt möchte das Finanzamt die org. Rechnungen sowie die Kontoauszüge sehen. Die Kontoauszüge kann mann ja bei der Bank nachordern. Dieses ist aber ein teurer Spass (je 10 Auszüge €10.15). Es kommen so sicherlich € 200 zusammen. Bin ich nun dazu verpflichtet diese Ausgaben zu tätigen oder gibt es einen anderen Weg?
Beste Grüß Bigpeter55 |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 09.07.07, 10:40 Titel: |
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Zitat: | Jetzt möchte das Finanzamt die org. Rechnungen sowie die Kontoauszüge sehen. |
Warum ?
Gruß |
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bigpeter55 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.07.07, 11:37 Titel: |
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Das ist mir nicht bekannt. Die Einkommensteuererklärung ist ordgm. abgegeben. Der Bescheid ist auch da. Es wurde nichts ersichtlich beanstandet. Ich sollte nur die Kopien der Reiseunterlagen nachreichen. Was ich auch tat. Auch diese wurden bisher nicht beanstandet. Dann war Wochen nichts und jetzt bekam ich das Schreiben, dass ich die org. Rechnung und die Bankbelege einreichen soll.
Zu dem Warum schweigt das Finanzamt. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 09.07.07, 11:50 Titel: |
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Zitat: | Zu dem Warum schweigt das Finanzamt. |
Würde ich doch glatt mal vorher klären !
Zitat: | Der Bescheid ist auch da. |
Stand der Bescheid unter "Vorbehalt der Nachprüfung" oder ist punktuell vorläufig !?
Um was gehts da eigentlich ganz genau !?
Um ein Jahr, mehrere ?
Betriebsausgaben, Werbungskosten!? |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 09.07.07, 11:51 Titel: |
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bigpeter55 hat folgendes geschrieben:: | Das ist mir nicht bekannt. Die Einkommensteuererklärung ist ordgm. abgegeben. Der Bescheid ist auch da. Es wurde nichts ersichtlich beanstandet. Ich sollte nur die Kopien der Reiseunterlagen nachreichen. Was ich auch tat. Auch diese wurden bisher nicht beanstandet. Dann war Wochen nichts und jetzt bekam ich das Schreiben, dass ich die org. Rechnung und die Bankbelege einreichen soll.
Zu dem Warum schweigt das Finanzamt. |
steht der Bescheid vielleicht unter Vorbehalt der Nachprüfung und unter Anmerkungen evtl bitte reichen Sie 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides folgende Unterlagen ein: ..... |
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bigpeter55 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.07.07, 12:14 Titel: |
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Danke erstmal für die Antworten.
Auf dem Bescheid vom 08.02.2007 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist nach §165 usw. teilweise vorläufig.
Es geht nur um das Jahr 2005. Die Anfrage auf das Warum wurde von der Sachbearbeiterin mit einer Stichproben Prüfung beantwortet.
Wie schon geschrieben. Es wurde nichts spezielles beanstandet. Nur möchten SIe die Angeforderten Unterlagen haben. Die nun mal nicht mehr das sind.
Gruß |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 09.07.07, 12:20 Titel: |
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bigpeter55 hat folgendes geschrieben:: | Danke erstmal für die Antworten.
Auf dem Bescheid vom 08.02.2007 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist nach §165 usw. teilweise vorläufig.
Es geht nur um das Jahr 2005. Die Anfrage auf das Warum wurde von der Sachbearbeiterin mit einer Stichproben Prüfung beantwortet.
Wie schon geschrieben. Es wurde nichts spezielles beanstandet. Nur möchten SIe die Angeforderten Unterlagen haben. Die nun mal nicht mehr das sind.
Gruß |
mh dann versteh ich aber nicht dass die Vorlage der Kontoauszüge verlangt wird... Die Kopien von Rechnungen dürfetn eigentlich einfacher zu beschaffen sein... vielleicht schildern Sie einfach mal der Sachbearbeiterin den Fall, und beantragen auf die Vorlage der Auszüge(was soll daraus steuerlich relevantes in dem Fall eigentlich ersichtlich sein?) zu verzichten und entweder die Rechnungen bei den Firmen als Kopien beantragen oder aber die vergleichbaren aus evtl 2006?
damit dürfte Ihrer Stichprobe eigentlich genügen...
oder geht es um Ihre Ausgangsrechnungen? |
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bigpeter55 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.07.07, 12:40 Titel: |
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Ein persönliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat schon stattgefunden. SIe behart auf den Orginalen (eine schwierige Gesprächspartnerin). Ich kann diese Beharlichkeit nicht verstehen. Vor Jahren hatte Ich eine Umsatzsteuer- Prüfung die ohne Beanstandung blieb. Seither hatte ich keinen Stress mit dem Finanzamt.
Nun nochmal zu meiner Frage kann mich das Finanzamt dazu zwingen die Ausgaben zu tätigen.
Gruß |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 09.07.07, 12:45 Titel: |
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Da der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht ist eine Prüfung somit grds. jederzeit möglich!
Sollten angeforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden, können ggf. bisher gewährte Kosten versagt werden, da ohne ausreichenden Nachweis..!
Das FA kann natürlich nicht sagen: "Du MUSST das Geld investieren.."
aber es kann sagen : "Kein Nachweis keine Anerkennung der Kosten!"
Beste Grüße
wolf25 |
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