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Ich stehe im Moment in einem Arbeitsverhältnis, das ich am liebsten sofort fristlos kündigen würde.
Das Arbeitsklima ist schon seit Jahren sehr schlecht dort. Bis jetzt konnte ich das alles noch gut wegstecken, aber seit ein paar Monaten ist es unerträglich.
Welche Möglichkeiten habe ich nun das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Ist es möglich das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen?
Welche Probleme könnten für mich bei einer fristlosen Kündigung entstehen?
Wie muss eine schrtifliche Kündigung aussehen? Müssen Gründe genannt werden usw.?
Kann der Arbeitgeber meine fristlose Kündigung auch ablehnen?
Für eine fristlose Kü. muss es für den AN unzumutbar sein die Kündigungsfrist einzuhalten. Man kann sich natürlich hier vom weitem fragen wieso jemand das jahrelang mitmacht es aber dann plötzlich nicht schafft die Kü-frist einzuhalten. Dafür muss man halt gute Gründe haben und die muss man auch angeben können spätestens wenn einem der AG verklagt auf Vertragseinhaltung oder Schadenersatz.
Weiteres Problem ist, dass man das Arbeitsamt überzeugen muss einem sofort ALG zu zahlen.
Für eine fristlose Kü. muss es für den AN unzumutbar sein die Kündigungsfrist einzuhalten.
Was wären denn solche Unzumutbarkeiten?
matthias. hat folgendes geschrieben::
Man kann sich natürlich hier vom weitem fragen wieso jemand das jahrelang mitmacht es aber dann plötzlich nicht schafft die Kü-frist einzuhalten.
Wäre es aber Möglich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu machen?
matthias. hat folgendes geschrieben::
Dafür muss man halt gute Gründe haben und die muss man auch angeben können spätestens wenn einem der AG verklagt auf Vertragseinhaltung oder Schadenersatz.
Ist es die Regel das AG ihre AN auf Schadensersatz anklagen?
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?
Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzung, etc.
zelskos hat folgendes geschrieben::
Wäre es aber Möglich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu machen?
Ja, die Möglichkeit besteht immer. Der AG muß aber einen Aufhebungsvertrag schließen.
zelskos hat folgendes geschrieben::
Ist es die Regel das AG ihre AN auf Schadensersatz anklagen?
Nein. Es ist sehr schwer und umständlich, einen Schaden zu beweisen. Aber nicht ausgeschlossen.
zelskos hat folgendes geschrieben::
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?
Wieso ist die Frage wie man eine Popelfrist auslegen muss, dann plötzlich gegen die Forenregeln? Das ist doch die harmloseste Frage bei der ganzen Sache und das alles vorher verstösst nicht dagegen oder wie?
Ansonsten bei 6 Wochen zum Quartalsende kann man im Moment zum 30.9. kündigen ja.
Wieso ist die Frage wie man eine Popelfrist auslegen muss, dann plötzlich gegen die Forenregeln?
Auch auf die Gefahr hin, daß ich das falsche sehe, aber halten Sie:
Zitat:
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?
nicht für bedenklich?
matthias. hat folgendes geschrieben::
Das ist doch die harmloseste Frage bei der ganzen Sache und das alles vorher verstösst nicht dagegen oder wie?
Die vorangegangenen Fragen ließen sich aber sehr gut ziemlich abstrakt beantworten.
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 08.07.07, 10:46 Titel:
@AFB
Zitat:
Auch auf die Gefahr hin, daß ich das falsche sehe, aber halten Sie:
Zitat:
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?
nicht für bedenklich?
Nö, überhaupt nicht, diese Frage nach dem genauen Datum ist doch beliebig austauschbar....
Und auch schon hundertmal hier im Forum so oder ähnlich gestellt und auch beantwortet.
Gut, @zelskos hätte auch im Forum suchen können, aber so ist das auch ok _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Auch auf die Gefahr, daß ich das wiederum falsch sehe:
[quote"comander01"]Nö, überhaupt nicht, diese Frage nach dem genauen Datum ist doch beliebig austauschbar.... [/quote]
Aber dann könnte man ja auch auf die Idee kommen, die nach einem individuellen Sachverhalt gestellt Frage: "Was muß ich tun?" durch "Was muß man tun?" austauschen.
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 08.07.07, 11:44 Titel:
@AFB
Zitat:
Aber dann könnte man ja auch auf die Idee kommen, die nach einem individuellen Sachverhalt gestellt Frage: "Was muß ich tun?" durch "Was muß man tun?" austauschen.
Wo ist die Grenze?
Könnte man, hat @zelskos aber nicht...
Genau da liegt für mich die Grenze. Er hat ein Datum genannt, nach welchem er sich die Frist sicherlich auch selber ausrechnen hätte können, aber hier hat ihm halt jemand beim rechnen geholfen, ohne dabei die Grenze zur Rechtberatung überschritten zu haben.
Zitat:
Auch auf die Gefahr, daß ich das wiederum falsch sehe:
Ich hatte anfänglich auch so meine Verständnisprobleme mit den Forenregeln, habe dann aber nach der Lockerung der Regeln, besonders beim Thema A-Hörnchen verklagt B-Hörnchen...beschlossen, das Thema etwas lockerer zu sehen.
Und wissen sie, was das Gute hier im Forum ist? Hier sind überwiegend so nette Leutle unterwegs, von denen geht bestimmt auch bei einer vermeintlich falschen Antwort keine große Gefahr aus. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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