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Möchte kündigen - Welche Möglichkeiten habe ich?

 
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zelskos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 13:56    Titel: Möchte kündigen - Welche Möglichkeiten habe ich? Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Ich stehe im Moment in einem Arbeitsverhältnis, das ich am liebsten sofort fristlos kündigen würde.
Das Arbeitsklima ist schon seit Jahren sehr schlecht dort. Bis jetzt konnte ich das alles noch gut wegstecken, aber seit ein paar Monaten ist es unerträglich.

Welche Möglichkeiten habe ich nun das Arbeitsverhältnis zu beenden?

Ist es möglich das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen?
Welche Probleme könnten für mich bei einer fristlosen Kündigung entstehen?
Wie muss eine schrtifliche Kündigung aussehen? Müssen Gründe genannt werden usw.?
Kann der Arbeitgeber meine fristlose Kündigung auch ablehnen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine fristlose Kü. muss es für den AN unzumutbar sein die Kündigungsfrist einzuhalten. Man kann sich natürlich hier vom weitem fragen wieso jemand das jahrelang mitmacht es aber dann plötzlich nicht schafft die Kü-frist einzuhalten. Dafür muss man halt gute Gründe haben und die muss man auch angeben können spätestens wenn einem der AG verklagt auf Vertragseinhaltung oder Schadenersatz.

Weiteres Problem ist, dass man das Arbeitsamt überzeugen muss einem sofort ALG zu zahlen.

MfG
Matthias
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zelskos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Für eine fristlose Kü. muss es für den AN unzumutbar sein die Kündigungsfrist einzuhalten.

Was wären denn solche Unzumutbarkeiten?

matthias. hat folgendes geschrieben::
Man kann sich natürlich hier vom weitem fragen wieso jemand das jahrelang mitmacht es aber dann plötzlich nicht schafft die Kü-frist einzuhalten.

Wäre es aber Möglich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu machen?

matthias. hat folgendes geschrieben::
Dafür muss man halt gute Gründe haben und die muss man auch angeben können spätestens wenn einem der AG verklagt auf Vertragseinhaltung oder Schadenersatz.

Ist es die Regel das AG ihre AN auf Schadensersatz anklagen?

Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?

MFG
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 06.07.07, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

zelskos hat folgendes geschrieben::

Was wären denn solche Unzumutbarkeiten?


Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzung, etc.

zelskos hat folgendes geschrieben::

Wäre es aber Möglich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu machen?


Ja, die Möglichkeit besteht immer. Der AG muß aber einen Aufhebungsvertrag schließen.

zelskos hat folgendes geschrieben::

Ist es die Regel das AG ihre AN auf Schadensersatz anklagen?


Nein. Es ist sehr schwer und umständlich, einen Schaden zu beweisen. Aber nicht ausgeschlossen.

zelskos hat folgendes geschrieben::

Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?


Bitten schauen Sie mal in die Forenregeln:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ist die Frage wie man eine Popelfrist auslegen muss, dann plötzlich gegen die Forenregeln? Das ist doch die harmloseste Frage bei der ganzen Sache und das alles vorher verstösst nicht dagegen oder wie?


Ansonsten bei 6 Wochen zum Quartalsende kann man im Moment zum 30.9. kündigen ja.

Mfg
Matthias
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 06.07.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::

Wieso ist die Frage wie man eine Popelfrist auslegen muss, dann plötzlich gegen die Forenregeln?


Auch auf die Gefahr hin, daß ich das falsche sehe, aber halten Sie:

Zitat:
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?


nicht für bedenklich?

matthias. hat folgendes geschrieben::

Das ist doch die harmloseste Frage bei der ganzen Sache und das alles vorher verstösst nicht dagegen oder wie?


Die vorangegangenen Fragen ließen sich aber sehr gut ziemlich abstrakt beantworten.
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zelskos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

AFB hat folgendes geschrieben::
zelskos hat folgendes geschrieben::

Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?


Bitten schauen Sie mal in die Forenregeln:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6


Sorry, bin ja noch ganz neu hier.

Trotzdem Danke Sehr glücklich
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 08.07.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

zelskos hat folgendes geschrieben::

Sorry, bin ja noch ganz neu hier.


Das macht ja nichts - deswegen ja auch der Hinweis.

Viele Grüße

AFB
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

@AFB
Zitat:
Auch auf die Gefahr hin, daß ich das falsche sehe, aber halten Sie:

Zitat:
Wenn im Tarifvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, dann kann ich praktisch zum 30. September kündigen?


nicht für bedenklich?


Nö, überhaupt nicht, diese Frage nach dem genauen Datum ist doch beliebig austauschbar....
Und auch schon hundertmal hier im Forum so oder ähnlich gestellt und auch beantwortet.
Gut, @zelskos hätte auch im Forum suchen können, aber so ist das auch ok Winken
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 08.07.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auch auf die Gefahr, daß ich das wiederum falsch sehe:

[quote"comander01"]Nö, überhaupt nicht, diese Frage nach dem genauen Datum ist doch beliebig austauschbar.... [/quote]

Aber dann könnte man ja auch auf die Idee kommen, die nach einem individuellen Sachverhalt gestellt Frage: "Was muß ich tun?" durch "Was muß man tun?" austauschen.

Wo ist die Grenze?
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

@AFB
Zitat:
Aber dann könnte man ja auch auf die Idee kommen, die nach einem individuellen Sachverhalt gestellt Frage: "Was muß ich tun?" durch "Was muß man tun?" austauschen.

Wo ist die Grenze?


Könnte man, hat @zelskos aber nicht... Cool

Genau da liegt für mich die Grenze. Er hat ein Datum genannt, nach welchem er sich die Frist sicherlich auch selber ausrechnen hätte können, aber hier hat ihm halt jemand beim rechnen geholfen, ohne dabei die Grenze zur Rechtberatung überschritten zu haben.

Zitat:
Auch auf die Gefahr, daß ich das wiederum falsch sehe:


Ich hatte anfänglich auch so meine Verständnisprobleme mit den Forenregeln, habe dann aber nach der Lockerung der Regeln, besonders beim Thema A-Hörnchen verklagt B-Hörnchen...beschlossen, das Thema etwas lockerer zu sehen.
Und wissen sie, was das Gute hier im Forum ist? Hier sind überwiegend so nette Leutle unterwegs, von denen geht bestimmt auch bei einer vermeintlich Verlegen falschen Verlegen Antwort keine große Gefahr aus. Lachen
_________________
Beste Grüße

der comander01
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Ist denn das soooo schwer? ? ?
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