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Verfasst am: 05.07.07, 17:12 Titel: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Hallo,
ich befinde mich seid Ende 2005 in der WVP, ich war selbstständig mußte leider im Juli 2005 Insolvenz anmelden. April 2007 verlangte das FA von Mir und meinen Mann die Einkommenssteuererklärung für 2005. Ich habe es hinbekommen die Erklärung zu machen, dabei habe ich den Sachbearbeiter des FA auch um Hilfe gebeten. Ich habe die Steuererklärung persönlich abgegeben und von den Bearbeiter überprüfen lassen, ob alles richtig ist. Mein Mann und ich sind zusammen veranlagt. Mein Mann hat mit meiner Insolvenz u. meinen alten Geschäfts nicht zu tun. Ich habe durch meine Pleite auch Steuerschulden. Für 2005 wurde eine hohe Steuerrückerstattung errechnet. Diese betrifft voallem meinen Mann. Durch Zufall kam ich dahinter, das ich noch eine getrennte Berechnung und Auszahlung für uns beantragen soll, auch wenn der Bescheid schon zu gesendet wurde. Das haben wir auch noch sofort gemacht. Doch das Finanzamt will auch das Guthaben von meinen Mann mit meinen Steuerschulden verrechnen. Das ich nichts bekomme OK, ich dachte eh ich müsste meine Steuererstattung es den Insolvenzverwalter geben. Doch wieso wird mein Mann da so mies mit reingezogen. und von den Sachbearbeiter fühle ich mich echt betrogen.
Was sollen wir jetzt tun? LG
Verfasst am: 06.07.07, 00:17 Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Binepascha hat folgendes geschrieben::
Durch Zufall kam ich dahinter, das ich noch eine getrennte Berechnung und Auszahlung für uns beantragen soll, auch wenn der Bescheid schon zu gesendet wurde.
Das muss das Amt in so einem Fall eigentlich von sich aus ermitteln.
Binepascha hat folgendes geschrieben::
Doch das Finanzamt will auch das Guthaben von meinen Mann mit meinen Steuerschulden verrechnen.
Das darf es nicht. Macht es dass dennoch, sollte man darauf hinweisen, dass man mit einer solchen Verrechnung nicht einverstanden ist. Es sei denn, es handelt sich um Einkommensteuernachforderungen aus einer Zusammenveranlagung. Dann ist das Amt wegen der Gesamtschuldnerschaft so lange zur Aufrechnung berechtigt, wie keine Aufteilung der Steuerschuld beantragt wurde. Nach einem Aufteilungsantrag kann das Amt nur noch mit den auf den jeweiligen Gatten entfallenden Steuerbetrag aufrechnen.
Binepascha hat folgendes geschrieben::
Das ich nichts bekomme OK, ich dachte eh ich müsste meine Steuererstattung es den Insolvenzverwalter geben.
Nein, Steuererstattungen in der WVP darf man behalten - sofern das Finanzamt keine Forderungen mehr hat, dann darf und wird es verrechnen.
Verfasst am: 07.07.07, 12:00 Titel: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Hallo,
danke für die Antwort.
Das ich mein Guthaben abgeben muß finde ich OK. ich habe schließlich Schulden.
Mir ging es nur um meinen Mann, daß Er sein Steuerguthaben bekommt. Denn es wäre fies wenn Er für meine Schulden aufkommen muß. Denn bei den Steuerschulden handelt es sich um Forderungen aus meinen alten Geschäft.
Wie sollen wir reagieren, wenn das FA das Steuerguthaben von meinen Mann nicht auszahlt, sondern einfach verrechnet, auch wenn die das nicht dürfen.
LG
Binepascha
Verfasst am: 07.07.07, 13:52 Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Binepascha hat folgendes geschrieben::
Wie sollen wir reagieren, wenn das FA das Steuerguthaben von meinen Mann nicht auszahlt, sondern einfach verrechnet, auch wenn die das nicht dürfen.
Darauf hinweisen, dass der Gatte nicht mit der Verrechnung einverstanden ist. Es geht dabei im Übrigen nur um die Auszahlung des Guthabens, nicht um den Bescheid, also die Steuerfestsetzung, an sich.
Wenn das nicht hilft, einen Abrechnungsbescheid beantragen. Gegen den könnte bei Bedarf dann auch Einspruch eingelegt werden.
ich würde das FA fragen warum das gesamte Guthaben aus der ESt-Veranlagung verrechnet werden soll? Es ist nun mal Fakt, dass die evtl. USt-Schulden von Ihren Betrieb gekommen sind und daher Ihr Ehegatte damit nichts zutun haben kann, da es nur Sie betrifft. Wahrscheinlich dachte sich das FA, dass Sie sowieso davon keine Ahnung haben und deswegen mal das ganze Guthaben verrechnet haben. Also in jedem Fall erst mal antworten wie es § 31 geschrieben hat und fragen da zwar die ESt Ihnen beiden zusteht (Guthaben) aber Ihr Ehegatte nichts mit der Insolvenzsache zutun hat.
Andernfalls einen Aufteilungsbescheid beantragen, um das Guthaben zu splitten nach den Teil der Ihnen normalerweise zusteht und Ihrem Ehegatten.
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