Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GmbH Kauf von Vater = Zugewinn ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GmbH Kauf von Vater = Zugewinn ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
skywalker23
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 11:46    Titel: GmbH Kauf von Vater = Zugewinn ? Antworten mit Zitat

Wenn der Sohn die GmbH seines Vaters gegen Zahlung der GmbH Stammeinlage erwirbt, fällt die Firma dann in den Zugewinn ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

an der normalen Wertsteigerung partizipiert Ehegatte nicht, vgl. auch hier.

Gruß
Peter H.

Edit: Geschockt -> Fatamorgana?! Geschockt Cool

Schenkungen, Erbe -> § 1374 Abs. 2 BGB; ansonsten ist das Vermögen, dass zum Stichtag da ist ins End- oder Anfangsvermögen einzustellen; etwaige Verbindlichkeiten für den Erwerb eines Vermögens aber natürlich auch.

Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
skywalker23
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Peter, sorry für das Edit.

Aber der "Kauf" der Firma fällt in meinen Augen nicht unter 1374 Abs. 2 BGB, da es halt keine Schenkung ist.

Ich denke hier hat der Notar schlecht beraten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was hat denn der Notar "beraten"? Zum Beraten ist der Notar eigentlich auch nicht da, da wendet man sich gerade im Familienrecht besser an einen Rechtsanwalt.

Gruß
Peter H.

P.S.: Wenn die Stammeinlage, also der Kaufpreis nicht den reellen Wert der Firma ausmacht, wovon wohl auszugehen ist aufgrund der Nachfrage, dann ist das eine gemischte, d.h. teilweise Schenkung; den Betrag müßte man dann halt ermitteln, notfalls mittel einer sachverständigen Unternehmensbewertung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
skywalker23
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::

P.S.: Wenn die Stammeinlage, also der Kaufpreis nicht den reellen Wert der Firma ausmacht, wovon wohl auszugehen ist aufgrund der Nachfrage, dann ist das eine gemischte, d.h. teilweise Schenkung; den Betrag müßte man dann halt ermitteln, notfalls mittel einer sachverständigen Unternehmensbewertung.

Nehmen wir mal an, es ist als gemischte Schenkung zu qualifizieren, würde dann das Anfangsvermögen (bzgl. des Firmenwertes) so berechnet werden:

Firmenwert: 100.000 € abzgl. 25.000 € "Kaufpreis" (Stammeinlage) = Firmenwert/ Anfangsvermögen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Referendar1138
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eheleute könnten auch noch während der Ehe eine güterrechtliche Vereinbarung treffen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.