Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
an der normalen Wertsteigerung partizipiert Ehegatte nicht, vgl. auch hier.
Gruß
Peter H.
Edit: -> Fatamorgana?!
Schenkungen, Erbe -> § 1374 Abs. 2 BGB; ansonsten ist das Vermögen, dass zum Stichtag da ist ins End- oder Anfangsvermögen einzustellen; etwaige Verbindlichkeiten für den Erwerb eines Vermögens aber natürlich auch.
was hat denn der Notar "beraten"? Zum Beraten ist der Notar eigentlich auch nicht da, da wendet man sich gerade im Familienrecht besser an einen Rechtsanwalt.
Gruß
Peter H.
P.S.: Wenn die Stammeinlage, also der Kaufpreis nicht den reellen Wert der Firma ausmacht, wovon wohl auszugehen ist aufgrund der Nachfrage, dann ist das eine gemischte, d.h. teilweise Schenkung; den Betrag müßte man dann halt ermitteln, notfalls mittel einer sachverständigen Unternehmensbewertung.
P.S.: Wenn die Stammeinlage, also der Kaufpreis nicht den reellen Wert der Firma ausmacht, wovon wohl auszugehen ist aufgrund der Nachfrage, dann ist das eine gemischte, d.h. teilweise Schenkung; den Betrag müßte man dann halt ermitteln, notfalls mittel einer sachverständigen Unternehmensbewertung.
Nehmen wir mal an, es ist als gemischte Schenkung zu qualifizieren, würde dann das Anfangsvermögen (bzgl. des Firmenwertes) so berechnet werden:
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.