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Verfasst am: 08.07.07, 19:55 Titel: Kind in Unfall verwickelt
Hallo,
ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.
Ich habe da ein kleines Problem.
Die Sachlage:
Meine zwei Kinder, 6 und 8 Jahre alt, sind mit dem Fahrrad zu einem Einkaufsladen gefahren, der ca. 800-1000m entfernt ist, um sich etwas zu für ihr "verdientes" Geld zu kaufen.
Auf dem Rückweg sind sie nicht über einen Fußgängerüberweg gefahren, sondern sind einfach "so" über die Straße. Wie es dann ja ist, kommt in dem Moment ein Auto und fährt die kleinere an (zum glück ganz langsam!)
An dem Auto ist durch das Fahrrad ein beachtlicher Schaden entstanden.
(Ja ich weiß, Aufsichtspflicht )
Problem an der ganzen Sache:
Kinder leben bei der Mutter (wir waren nicht verheiratet) Sorgerecht auch bei der Mutter und die hat nun keine Haftpflichtversicherung (ich leider auch nicht)
Meine Frage jetzt: Wie kann ich verfahren? Bin ich jetzt alleine haftbar oder die Autofahrerin auch?
Bitte um Antwort
P.S. Bevor es kommt, war meine 1. Tat nach dem Unfall, eine Versicherung
Verfasst am: 08.07.07, 20:12 Titel: Re: Kind in Unfall verwickelt
Nelias hat folgendes geschrieben::
Bin ich jetzt alleine haftbar oder die Autofahrerin auch? [
Seit der Gesetzesänderung vom 01.08.2002 müssen Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, um für Schäden im Strassenverkehr verantwortlich zu sein:
Bürgerliches Gesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Wie schlimm ist es denn, dass die Kinder alleine zum Kaufmann sind?
Könnte meiner Ansicht nach sein, dass du Haften musst, falls du deiner Aufsichtspflicht aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht ausreichend nachgekommen bist.
Allerdings meine ich, dass 6 und 8 jährige Kinder ja bisweilen auch alleine den Schulweg bewältigen, ohne dass sie beaufsichtigt wären.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider bin ich jetzt (fast) genau so unwissend wie vorher!!
Tut mir leid, aber ich dachte, der Satz
Risus hat folgendes geschrieben::
müssen Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, um für Schäden im Strassenverkehr verantwortlich zu sein
sei relativ leicht zu verstehen. Was ist denn noch unklar geblieben?
Nicht verantwortlich heisst im übertragenen Sinne, sie sind nicht Schuld an Schäden, die im Strassenverkehr durch sie verursacht werden. Folglich zahlt entweder die Kaskoversicherung des Kfz oder der Fahrer / Halter selbst.
@ Nelias:
Ihren konkreten Fall können wir hier aufgrund der Forenregeln leider nicht besprechen, sondern nur allgemeingültige Rechtsfragen.
Wenn aber allgemein gesagt wird, dass Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben müssen, um für Verkehrsschäden verantwortlich zu sein, dann kann sich doch jeder selbst ausrechnen:
Sind meine Kinder jünger oder älter als 10 Jahre alt?
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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