Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kind in Unfall verwickelt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kind in Unfall verwickelt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nelias
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 19:55    Titel: Kind in Unfall verwickelt Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.
Ich habe da ein kleines Problem.

Die Sachlage:
Meine zwei Kinder, 6 und 8 Jahre alt, sind mit dem Fahrrad zu einem Einkaufsladen gefahren, der ca. 800-1000m entfernt ist, um sich etwas zu für ihr "verdientes" Geld zu kaufen.
Auf dem Rückweg sind sie nicht über einen Fußgängerüberweg gefahren, sondern sind einfach "so" über die Straße. Wie es dann ja ist, kommt in dem Moment ein Auto und fährt die kleinere an (zum glück ganz langsam!)
An dem Auto ist durch das Fahrrad ein beachtlicher Schaden entstanden.
(Ja ich weiß, Aufsichtspflicht Verlegen )

Problem an der ganzen Sache:
Kinder leben bei der Mutter (wir waren nicht verheiratet) Sorgerecht auch bei der Mutter und die hat nun keine Haftpflichtversicherung (ich leider auch nicht)

Meine Frage jetzt: Wie kann ich verfahren? Bin ich jetzt alleine haftbar oder die Autofahrerin auch?

Bitte um Antwort

P.S. Bevor es kommt, war meine 1. Tat nach dem Unfall, eine Versicherung Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 20:12    Titel: Re: Kind in Unfall verwickelt Antworten mit Zitat

Nelias hat folgendes geschrieben::
Bin ich jetzt alleine haftbar oder die Autofahrerin auch? [


Seit der Gesetzesänderung vom 01.08.2002 müssen Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, um für Schäden im Strassenverkehr verantwortlich zu sein:

Bürgerliches Gesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.


Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nelias
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider bin ich jetzt (fast) genau so unwissend wie vorher!!

Wie schlimm ist es denn, dass die Kinder alleine zum Kaufmann sind?
Kann die gegnerische Versicherung sagen, dass ICH den Schaden zu zahlen habe?

MfG
Nelias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nelias,
Nelias hat folgendes geschrieben::
Wie schlimm ist es denn, dass die Kinder alleine zum Kaufmann sind?

Könnte meiner Ansicht nach sein, dass du Haften musst, falls du deiner Aufsichtspflicht aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht ausreichend nachgekommen bist.
Allerdings meine ich, dass 6 und 8 jährige Kinder ja bisweilen auch alleine den Schulweg bewältigen, ohne dass sie beaufsichtigt wären.

Viele Grüsse
karli
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nelias hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider bin ich jetzt (fast) genau so unwissend wie vorher!!


Tut mir leid, aber ich dachte, der Satz
Risus hat folgendes geschrieben::
müssen Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, um für Schäden im Strassenverkehr verantwortlich zu sein


sei relativ leicht zu verstehen. Was ist denn noch unklar geblieben?

Nicht verantwortlich heisst im übertragenen Sinne, sie sind nicht Schuld an Schäden, die im Strassenverkehr durch sie verursacht werden. Folglich zahlt entweder die Kaskoversicherung des Kfz oder der Fahrer / Halter selbst.

@ Nelias:
Ihren konkreten Fall können wir hier aufgrund der Forenregeln leider nicht besprechen, sondern nur allgemeingültige Rechtsfragen.

Wenn aber allgemein gesagt wird, dass Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben müssen, um für Verkehrsschäden verantwortlich zu sein, dann kann sich doch jeder selbst ausrechnen:
Sind meine Kinder jünger oder älter als 10 Jahre alt?

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.