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Fragen zum Umweltrecht

 
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KlausGörnert
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 09:34    Titel: Fragen zum Umweltrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal ein paar Fragen zum Umweltrecht. Ich hoffe ihr könnt mir bei der Beantwortung schnellstmöglich weiterhelfen.

1.
Die Fluggesellschaft Hapag Lloyd (HL) hat sich einer Umweltbetriebsprüfung
unterzogen und ihre Umwelterklärung ist vom Umweltbetriebsprüfer für gültig erklärt
worden. Für HL wird ein EMAS-Zeichen eingetragen. HL malt dieses Zeichen auf
seine Flugzeuge auf. Der Lufthansa gefällt das überhaupt nicht, zumal das EMASZeichen
eine entfernte Ähnlichkeit mit dem im Firmennamen der Lufthansa geführten
stilisierten Kranich hat. Ist das Verhalten von HL rechtmäßig?

2.
A züchtet auf seinem Grundstück, auf dem er auch wohnt, in großen Teichen
Forellen. In 500 m Entfernung beantragt ein Unternehmer U eine Fabrik zur
Herstellung von Glasfasern mit einer Schmelzleistung von 50 t am Tag. Im
Genehmigungsverfahren erhebt A Einwendungen, dass seine Forellenzucht
beeinträchtigt würde. U bekommt die Genehmigung. A erhebt dagegen Klage beim
Verwaltungsgericht mit entsprechenden sachverständigen Darstellungen, dass der
Betrieb im Boden Erschütterungen und Schwingungen verursacht, welche den Schlaf
und die Forellenzucht beeinträchtigen und CO2 Emissionen abgeblasen werden, die
bei entsprechender Windrichtung über die Teiche streichen und die Sauerstoffzufuhr
für die Fische beeinträchtigen. U wehrt sich, dass die Erschütterungen im Boden bis
zu einer Entfernung von 800 m unvermeidbar seien und dass er am Emissionshandel
teilnehme und Zertifikate für die CO2 Emissionen besitze.
Kann A zulässigerweise eine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung erheben?

Unterstellt, A habe weder Einwendungen erhoben noch geklagt, kann er
a) die Stilllegung der Anlage nach § 1004 BGB verlangen?
b) eine Reduktion der CO2 Emissionen verlangen, obwohl die CO2 Emissionen
der Anlage durch Verschmutzungslizenzen abgedeckt sind, technisch aber eine
weitere Reduktion möglich wäre?

3.
Was sind rechtssystematisch die im Umweltrecht häufigen Technischen Anleitungen
oder Anweisungen (z. B. TA Abfall, TA Luft, TA Siedlungsabfall) und wie wirken sie.

4.
A hat für den Bau von Windenergieanlagen Kapital von Anlagern in einem Fonds
gesammelt. Er möchte 6 Anlagen von je 1,5 kW und 120 m Nabenhöhe erstellen.
Gegen das in Betracht genommene Gebiet hat die Gemeinde nichts einzuwenden –
es liegt im Außenbereich. Jedoch ist es ein von Wallhecken gekennzeichnetes,
landschaftlich reizvolles Gebiet.
Welche Verfahren mit welchen Aufgaben und Belastungen muss A in Rechnung
stellen, um sein Ziel, den Bau der Anlagen, verwirklichen zu können?

5.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig
sein?

6).
Wie ist es zu erklären, dass wir in umweltrelevanten Bereichen, zum Beispiel bei
der Raumordnung und Landesplanung, im Naturschutzrecht, im Wasserrecht,
im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowohl Bundesgesetze als auch
Landesgesetze vorfinden und wie ist ihr Verhältnis zueinander?

7.
Was sind Verwaltungsanweisungen, bei technischem Inhalt auch Technische
Anweisungen oder Technische Anleitungen genannt (z. B. TA Luft, TA Lärm, TA
Abfall) und wie wirken sie?

8.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren, wie läuft es ab und nennen Sie einige
Bereiche, in denen Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben nur auf der
Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses zulässig sind.

9.
Ein Investor, dem nach entsprechender Werbung in großen Mengen
Anlagekapital zugeflossen ist, dass er in Windenergieanlagen investieren muss,
sucht einen Standort für eine Windfarm von 20 Windenergieanlagen. Welche
verwaltungsrechtlichen Verfahren kommen auf den Investor zu, wobei die in
Betracht kommenden Standorte durch Hecken und aufgelockerte Bewaldung
äußerst gefällige Landschaftsbilder abgeben.

10a.
Die X-AG will eine Müllverbrennungsanlage errichten. Die ständig von
Müllfahrzeugen benutzte Zufahrt geht dich an einem Ferienhotel und Reiterhof
vorbei. Unterstellt, X erhält einen immissionsschutzrechtlichen
20
Genehmigungsbescheid, könnte H, der das Hotel und den Reiterhof betreibt
und erhebliche Rückgänge an Gästen erwartet, dagegen klagen?

10b.
Die X-AG hat vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens mit H verhandelt und
ihm verdeutlicht, dass der Neubau einer weiter abgelegenen Zufahrtsstraße für
X Millionen kostet. X und H vereinbaren daraufhin, dass H im
Genehmigungsverfahren keine Einwände gegen die Befahrung der neben
seinem Anwesen vorbeilaufenden Straße mit zahlreichen Müllfahrzeugen erhebt
und dass ihm dafür 1 Million Euro gezahlt werden. Die Anlage wird daraufhin
genehmigt und geht in Betrieb. H, der die vertragliche Vereinbarung nunmehr
bedauert, möchte wissen, ob er jetzt noch eine verwaltungsgerichtliche Klage
erheben kann oder zivilrechtlich wegen Störung seines Eigentums auf
Einstellung der Anlage klagen kann.

11.
Der Handel mit Verschmutzungslizenzen ist eingerichtet. Der Unternehmer U
hat vom zuständigen Bundesumweltamt für 2005 Verschmutzungslizenzen für
eine Emissionsmenge im bisherigen Umfang vermindert um den
Erfüllungsfaktor von 97,55 % erhalten. Im Jahre 2005 erhöht sich bei
anziehendem Wirtschaftswachstum sein Auftrags- und Produktionsvolumen
ganz erheblich. Er hat die Emissionen um 20 % der lizenzgedeckten Kapazität
überschritten und bis April 2006 noch nicht seine Emissionserklärung
abgegeben. Mit welchen von der Behörde zu ergreifenden Maßnahmen muss er
rechnen?


Es müssen ja nicht alle Fragen auf einmal beantwortet werden. (Alle Antworten wären natürlich super ) Es muss auch nur stichpunktartig sein. Meistens reicht ja das Ansprechen des Gesetzes, den Rest kann ich mir dann selber zusammen suchen.


Vielen Dank im Voraus! Eure Hilfe würde mir wiederum sehr viel weiterhelfen.

MfG

Klaus Görner
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