Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wenn man bei Onlineauktionshaus einen shop hat und dort auch anbietet sachen ins europäische ausland zu schicken ist man verpflichtet eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu haben und diese im Impressum anzugeben.
Ich habe die Normen gelesen (§ 27a UStG und § 5 TMG)
Ich persönlich denke dass keine Verpflichtung besteht, die UID jedoch den Vorteil hat dass man bei Aus-und Einfuhr von Waren innerhalb der EU keine MwST zahlen muss.
Es geht um ne Abmahnung. Ich glaube jedoch wie gesagt nicht dass die Verpflichtung besteht. Die normale Steuernummer ist im Impressum angegeben.
Sie haben doch den § 5 TMG gelesen schreiben Sie? Dort steht es doch deutlich drin:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
Das man eine reinschreibt, wenn man eine hat, ist mir schon klar.
Daher war die Frage auch anders formuliert:
wenn man bei Onlineauktionshaus einen shop hat und dort auch anbietet sachen ins europäische ausland zu schicken ist man verpflichtet eine Umsatzsteueridentifikationsnummerzu haben oder zu beantragen und diese im Impressum anzugeben ?
meine Frage war dahingehend gmeint, ob man, wenn man in das europäische Ausland versendet/liefert pp., eine USt-ID haben M U S S, oder reicht einer herkömmliche.
Ich habe es so verstanden, dass man keine haben muss.
ich geh mal davon aus, dass du kein nach § 19 UStG Kleinunternehmer bist. Also wenn du Innergemeinschaftliche Lieferungen tätigst mit deinem Shop, dann ist es zwingend notwenfig, dass du eine USt-Id. Nr. hast, da du dann unter anderem eine Zusammenfassende Meldung dem BzSt vorlegen musst ( vgl. § 18a UStG).
Zudem sollte deine erteilten Rechnungen zwingend eine USt-ID-Nr. enthalten (vgl § 14 (4) Nr. 2 UStG). Also wirst du nicht drumrum kommen.
ich geh mal davon aus, dass du kein nach § 19 UStG Kleinunternehmer bist. Also wenn du Innergemeinschaftliche Lieferungen tätigst mit deinem Shop, dann ist es zwingend notwenfig, dass du eine USt-Id. Nr. hast, da du dann unter anderem eine Zusammenfassende Meldung dem BzSt vorlegen musst ( vgl. § 18a UStG).
Zudem sollte deine erteilten Rechnungen zwingend eine USt-ID-Nr. enthalten (vgl § 14 (4) Nr. 2 UStG). Also wirst du nicht drumrum kommen.
naja, er könnte sich auch sagen, ich versende ins europäische Ausland, verzichte aber auf die Steuerbefreiungen der innergemeinschaftlichen Lieferungen, dai st mir die Nachweispflicht zu umständlich, und ich verkaufe weiterhin mit 19% deutscher Umsatzsteuer
dann braucht er
1. keine USt ID Nummer
2. keine Zusammenfassenden meldungen abgeben !
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.