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Larissa43 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 08.07.07, 09:19 Titel: Mutter+Kind Hartz IV, Vater will Unterhalt kürzen? |
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Liebes Forum,
bei folgendem Fall wäre ich euch für euren Rat dankbar:
Mutter und Tochter (volljährig) erhalten Hartz IV.
Der Tochter wird der Unterhalt des Kindsvaters (derzeit 250 €) als Einkommen angerechnet.
Nun will der Kindsvater den Unterhalt auf 150 € kürzen. Andernfalls droht er damit, seinen Job zu kündigen und als ALG-Empfänger gar nix mehr zu zahlen.
Finanzieller Hintergrund des erneut verheirateten Kindsvaters: doppeltes Einkommen, eigenes Haus, Sohn aus erster Ehe studiert, dessen leibliche Mutter ist gutverdienende Ärztin, vermögende Grosseltern,
Lt. Düsseldorfer Tabelle läge der Unterhalt bei ca. 350 €.
Meine Fragen:
Darf der Kindsvater das?
Wer müsste jetzt was tun?
Wie reagiert das Jobcenter, wenn der Unterhalt willlkürlich gekürzt wird? Zwingen die die Tochter, auf Unterhalt zu klagen, oder passen die den Regelsatz an? (Wär ja ganz schön blöd, wenn der Staat zahlungsunwllige Väter finanziert??)
Danke für eure Tipps!
Larissa
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Melly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 1595
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Verfasst am: 08.07.07, 16:04 Titel: |
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Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.
Normal macht man doch eine Ausbildung oder Studium.
Evtl sollte man das hier noch erläutern. _________________
Melly |
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Gast
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Verfasst am: 08.07.07, 16:17 Titel: |
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| Melly hat folgendes geschrieben:: | Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.
Normal macht man doch eine Ausbildung oder Studium.
Evtl sollte man das hier noch erläutern. | Berechtigte Fragem zumal wenn man als Volljähriger keiner Ausbildung/keinem Studium nachgeht, dann gibts normal auch kein Unterhalt mehr... |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 08.07.07, 17:20 Titel: |
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| Melly hat folgendes geschrieben:: | Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.
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Es gibt eine ganze Menge Abiturienten, die wegen des Abiturs nach 13 Jahren zu diesem Zeitpunkt schon 19 oder älter sind.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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Melly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 1595
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Verfasst am: 08.07.07, 17:34 Titel: |
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Auch mit Abi kann man eine Ausbildung machen.
Beginnt man ein Studium hat man Bafög-anspruch aber kein Hartz4-Anspruch, da man durch das Studium nicht zu vermitteln ist.
Ein Kind, auch wenn es Abi hat, muss zügig seine berufliche Laufbahn einschlagen, heisst also, einen Beruf erlernen. _________________
Melly |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 08.07.07, 20:48 Titel: |
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Wer dieses Jahr Abi gemacht hat, kann noch nicht Student sein. Der ZVS-Bewerbungsschluss z. B. ist erst am 15.7. - also erst in einer Woche. Die normalen Einschreibungstermine liegen noch viel später. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Larissa43 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 09.07.07, 06:14 Titel: |
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Die Tochter ist noch Schülerin und wird somit zur Bedarfsgemeinschaft gezählt.
Aber das war eigentlich nicht das Problem  |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 09.07.07, 08:58 Titel: |
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| Melly hat folgendes geschrieben:: | Auch mit Abi kann man eine Ausbildung machen.
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Ich hatte mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, ich meinte tatsächlich, dass sie noch Schülerin ist, so wie es Larissa inzwischen ja auch bestätigt hat.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.07.07, 11:36 Titel: |
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Ich komme mal zur eigentlichen Frage zurück und gehe davon aus, dass kein Titel besteht.
Zahlt der Vater tatsächlich weniger, wäre dies der Arge nachzuweisen und die müsste dann bei der Tochter das entsprechend geringere Einkommen berücksichtigen.
Der Unterhaltsanspruch (ggf. der anteilig ungedeckte) geht gemäß § 33 SGB II auf die Arge über, die kann diesen dann in eigener Regie durchsetzen.  _________________ ausgezeichnet |
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Gast
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Verfasst am: 09.07.07, 12:06 Titel: |
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Erlaube mir einfach mal darauf hinzuweisen, dass | Zitat: | | Nun will der Kindsvater den Unterhalt auf 150 € kürzen. Andernfalls droht er damit, seinen Job zu kündigen und als ALG-Empfänger gar nix mehr zu zahlen. | nicht nur eine Unterhaltspflichtverletzung, sondern uU sogar eine versuchte Erpressung sein dürfte... |
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