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Mutter+Kind Hartz IV, Vater will Unterhalt kürzen?

 
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Larissa43
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 09:19    Titel: Mutter+Kind Hartz IV, Vater will Unterhalt kürzen? Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

bei folgendem Fall wäre ich euch für euren Rat dankbar:

Mutter und Tochter (volljährig) erhalten Hartz IV.
Der Tochter wird der Unterhalt des Kindsvaters (derzeit 250 €) als Einkommen angerechnet.

Nun will der Kindsvater den Unterhalt auf 150 € kürzen. Andernfalls droht er damit, seinen Job zu kündigen und als ALG-Empfänger gar nix mehr zu zahlen.

Finanzieller Hintergrund des erneut verheirateten Kindsvaters: doppeltes Einkommen, eigenes Haus, Sohn aus erster Ehe studiert, dessen leibliche Mutter ist gutverdienende Ärztin, vermögende Grosseltern,

Lt. Düsseldorfer Tabelle läge der Unterhalt bei ca. 350 €.

Meine Fragen:

Darf der Kindsvater das?

Wer müsste jetzt was tun?

Wie reagiert das Jobcenter, wenn der Unterhalt willlkürlich gekürzt wird? Zwingen die die Tochter, auf Unterhalt zu klagen, oder passen die den Regelsatz an? (Wär ja ganz schön blöd, wenn der Staat zahlungsunwllige Väter finanziert??)

Danke für eure Tipps!
Larissa



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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.
Normal macht man doch eine Ausbildung oder Studium.

Evtl sollte man das hier noch erläutern.
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Smilie Melly
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.07.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Melly hat folgendes geschrieben::
Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.
Normal macht man doch eine Ausbildung oder Studium.

Evtl sollte man das hier noch erläutern.
Berechtigte Fragem zumal wenn man als Volljähriger keiner Ausbildung/keinem Studium nachgeht, dann gibts normal auch kein Unterhalt mehr...
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Melly hat folgendes geschrieben::
Die Frage stellt sich natürlich, warum die Tochter als Volljähirge Hartz4 bekommt.


Es gibt eine ganze Menge Abiturienten, die wegen des Abiturs nach 13 Jahren zu diesem Zeitpunkt schon 19 oder älter sind.

Fleetmaus
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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mit Abi kann man eine Ausbildung machen.
Beginnt man ein Studium hat man Bafög-anspruch aber kein Hartz4-Anspruch, da man durch das Studium nicht zu vermitteln ist.

Ein Kind, auch wenn es Abi hat, muss zügig seine berufliche Laufbahn einschlagen, heisst also, einen Beruf erlernen.
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Smilie Melly
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wer dieses Jahr Abi gemacht hat, kann noch nicht Student sein. Der ZVS-Bewerbungsschluss z. B. ist erst am 15.7. - also erst in einer Woche. Die normalen Einschreibungstermine liegen noch viel später.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Larissa43
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tochter ist noch Schülerin und wird somit zur Bedarfsgemeinschaft gezählt.

Aber das war eigentlich nicht das Problem Winken
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Melly hat folgendes geschrieben::
Auch mit Abi kann man eine Ausbildung machen.


Ich hatte mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, ich meinte tatsächlich, dass sie noch Schülerin ist, so wie es Larissa inzwischen ja auch bestätigt hat.

Fleetmaus
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich komme mal zur eigentlichen Frage zurück und gehe davon aus, dass kein Titel besteht.

Zahlt der Vater tatsächlich weniger, wäre dies der Arge nachzuweisen und die müsste dann bei der Tochter das entsprechend geringere Einkommen berücksichtigen.

Der Unterhaltsanspruch (ggf. der anteilig ungedeckte) geht gemäß § 33 SGB II auf die Arge über, die kann diesen dann in eigener Regie durchsetzen. Geschockt
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ausgezeichnet
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.07.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Erlaube mir einfach mal darauf hinzuweisen, dass
Zitat:
Nun will der Kindsvater den Unterhalt auf 150 € kürzen. Andernfalls droht er damit, seinen Job zu kündigen und als ALG-Empfänger gar nix mehr zu zahlen.
nicht nur eine Unterhaltspflichtverletzung, sondern uU sogar eine versuchte Erpressung sein dürfte...
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