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Erbvertrag und Trennung

 
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manet_monet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:43    Titel: Erbvertrag und Trennung Antworten mit Zitat

Hallo,

hab mal eine Frage bezüglich Erbvertrag und gemeinsame Eigentumswohnung.
Zwei Personen A und B (nicht Verheiratet) haben einen Erbvertrag über eine Eigentumswohnung die nun verkauft werden soll. Der Rechtsanwalt drängt B ständig diesen Erbvertrag (beim Tode des einen erbt der andere seinen Anteil) aufzulösen.
Da B keine Kinder hat, ist es ihm nach einem eventuellen Ableben egal, was mit dem "Erbe" geschieht. Warum drängt der RA nun so sehr darauf? Hat er bedenken, kein Geld für seine Dienste zu erhalten falls B was zustößt oder ist es nur Sorgepflicht?

Danke für eine Antwort
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Weswegen wird denn verkauft? Ist die Beziehunggescheitert?
Die Berufserfahrung zeigt ihm einfach, dass sich Ansichten im Laufe der Jahre sehr wohl noch ändern können. Wenn man wegen eines Vertrags mit der "Ex" dann nicht mehr frei testieren kann erbt u. U. jemand anders als man möchte.
Und natürlich verdient er auch daran.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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manet_monet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die antwort.
ja die beziehung ist gescheitert. eine gütliche trennung war nicht möglich, dh keinerlei reaktion auf telefonate, briefe etc. daher der gang zum RA.
wie soll man sich dann verhalten, wenn man zb vorläufig den vertrag nicht auflösen will, weil dies die Ex doch tun soll, auch aus kostengründen.

gruß
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das bißchen Geld wäre mir ehrlich gesagt meine Testierfreiheit wert, bevor die Ex und deren Brut meine Kohle kriegt...
Das spart nicht nur Nerven sondern vermeidet auch unnötige Kriegsschauplätze, an denen dann auch irgendwelche Advokaten durchs Waschen schmutziger Wäsche viel Geld verdienen können.
Also besser vernünftig sein, Ärger runterschlucken oder wenigstens aufsparen bis man die Trennung auch wirtschaftlich über die Bühne gebracht hat.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Melly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt rät oft, diesen Erbvertrag abzuändern, da es ja Partner geben soll, die einem Fast-Expartner nach dem Leben trachten.

Meinem Mann wurde das damals auch empfohlen, kostete leider viel Geld da die Ex aus dem gemeinschaftlichen Testament nicht raus wollte.

Man muss dazu zum Notar und das Testament widerrufen, das wird der Ex mit Gerichtsvollzieher zugestellt.

So wars jedenfalls beimeinem Mann.

Das Gesicht der Ex muss wohl komplett entgleist sein *g
_________________
Smilie Melly
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cona
Gast





BeitragVerfasst am: 10.07.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo melly,

du kennst dich glaube ich da richtig aus. ich habe noch ein paar fragen dazu:

wie sieht es dann aus, wenn zb ehepartner xy gr. summen geld und bewegliche güter geschenkt bekommen hat. zb auto's, möbel, computer etc.. selbstverständlich mit schenkungsvertrag und vermerk: falls der beschenkte vor dem schenker versterben sollte, dies wieder auf den schenker/n zurück fällt?

in diesem fiktiven fall hat sich leider herausgestellt, daß es wirklich sein kann, daß manch einer erst nach der hochzeit bzw notarverträge das wahre gesicht zeigt ...und auch im falle..... niemals aus einem vertrag aussteigen würde.

erbt der/die gute(böse/r) dann trotzdem?

in diesem fall wurde vom notar geraten gar nichts mehr zu tun oder zu geben, was auch eingehalten wird und wieder für einen neuen riß(erneut wut, haß) im schwiegereltern/schweigerkind verhältniss gesorgt hat...

mfg cona
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Cona,

also ich kenn mich jetzt nur bezüglich Testament aus, das von den Eheleuten beim Notar geschlossen wurde, bzw handschriftlich verfasst wurde wie bei meinem Mann.
Bei meinem Mann wars so, dass die Ex das Orginal des handschriftlichen Testaments nicht rausrücken wollte, deswegen musste er das beim Notar widerrufen.

Ich würd jetzt einfach sagen, die Geschenke gehören sowieso dem Beschenkten, egal ob geschieden oder nicht.

Aber ganz klar gesagt, so nen Testament ist ja erst dann ungültig, wenn man sich hat scheiden lassen.

Ich hab auch mal nen Artikel gelesen, wo stand, dass solch Erbverträge auch nach Scheidung gültig sein könnten.

Wäre mir persönlich zu heiss, ich würde das Tetament (Erbvertrag) widerrufen.

Das Geld muss es wert sein.
_________________
Smilie Melly
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cona
Gast





BeitragVerfasst am: 10.07.07, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antwort mellý,

fiktiv:

ehepaar: xy und z verheiratet, 1 kind Ehevertrag: zugewinngemeinschaft:
xyxxxxxxx bargeld und sachwerte..
z 00000

erbvertrag: xy und z setzen sich gegenseitig als erbe ein.

z zeigt nachher sein wahres gesicht.

hausbau - kredit erschöpft- elterhaus xy bleibt nichts anderes übrig als zuzuschießen um es fertig zu stellen, denn es steckt schon zuviel seitens xy drin. dies beläuft sich mittlerweil auf eine gr. 6 st. summe. hier also entweder bau stillegen oder verkaufen was mit erh. verlust für xy's elternhaus verbunden gewesen wäre.

z weigert sich jedoch dies als erneutes darlehen zu unterschreiben!! xy's elternhaus blieb wohl nichts anderes übrig als dies mit schenkungsverträge(mit klausel , denn z soll wirklich nichts mehr abbekommen was von xy 's elterhaus stammt) fest zu machen.

im falle einer scheidung wäre dies ja abgeklärt, nur wie sieht es im todesfall aus?

mfg cona
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern könnten doch notarielle Schenkungsverträge mit dem Kind machen, indem klar drin steht, dass alle Zahlungen bei Tod des Kindes an die Eltern zurückfliessen sollen.
Auch könnten die Eltern diese Schenkungen auch als zinsloses Darlehen auszahlen, die bei Tod des Kindes oder bei Hausverkauf wieder zurückgezahlt werden müssen.

Wenn das Ehepaar eh schon in Trennung lebt, würd ich diese Situation doch mal mit dem Anwalt besprechen, die haben doch meistens die besseren Ideen.


Wichtig ist, dass die eltern klar sagen, diese Zahlungen sind nicht für das Paar bestimmt, sondern für das eigene Kind.


Ps: ich würde diese Frage auch mal ins Forum für Erbrecht stellen, da sind Leute die kennen sich mit Erbverträgen etc sehr gut aus.
_________________
Smilie Melly
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cona
Gast





BeitragVerfasst am: 11.07.07, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo melly,

vielen dank für deine bemühungen. du hast vollkommen recht und es wurde auch so geplant bzw besprochen. leider hat z sich nicht daran gehalten nachdem xy, z und xy's mutter küche und eine 6 st. summe als zinsl. darlehen beim notar haben beurkunden lassen.

nach dato stellte sich heraus, daß der kredit erschöpft war...z hatte sich erheblich verrechnet und sich in keinsterlei art und weise an dem gehalten hat was besprochen wurde. es war so schlimm, das xy's nicht mehr erwünscht waren und kurzentschlossen aus dem hausbau ausgeschlossen wurden, nachdem eine saftige summe aus kulanz auf dem baukonto (z, xy) überwiesen wurde. dies geschah aus kulanz, damit z nicht ständig um geld fragen mußte . aber für z war das ab dann sein eigentum. wessen name drauf steht gehört es auch. das xy's die belangen des kindes verwalten würden, die zur baubeginn mitten in prüfungen saß, war ja abgesprochen aber was nicht auf papier steht existiert nicht laut z. es folgten bau/hausverbot mit der begründung wessen name drauf steht gehört es auch, die bank kommt ja auch nicht und fragt nach.....als xy's mal vorsichtig nachgefragt haben wie es um die finanzen steht ,wurde nur gelacht und barsch gesagt, das geht nur uns etwas an ´. die tür würde im eigenen haus (das hat man ja z und xy überlassen und hat dort dan auch nichts mehr verloren) vor die nase zugechlagen. .

alsbald kamen von bekannten oder xy'sverwandtschaft , womit z sich sehr angefreundet hatte pöbeleien wie: xy's vater soll z doch in ruhe lassen und sich nicht einmischen. ja was ging ihm das an, das war ja nicht sein bier? es wurde als vrechheit bezeichnet wie herr xy sich in z's finanzen einmischte. xy's mama war natürlich eine böse schwiegermutter wie es im buche steht, die gute mußte sich dann auch noch von einer cousine des mannes (aber auch von z's eltern) sagen lassen wie böse sie wohl sei, denn sie würde sich ja immer und überall aufdrängen und einmischen. nun die gute ist seit baubeginn nur noch im hintergrund geblieben und z aus dem weg gegangen. dies ist ja verleumdung gleich zu setzen. und obwohl die wogen sich ein bißchen geglättet haben durch die geburt des kindes, redet sie immer nur noch das nödigste mit z. wenn privates besprochen wird oder über vorhaben bzgl dem haus, geht sie sofort aus dem raum. z's haus betritt sie nach wie vor nur wenn xy alleine daheim ist. und wird das auch bis an ihr lebensende so handhaben!!

xy's hatte schon lange befürchtet, daß das geld vorne und hinten nicht reichen würde. schließlich steckte ja schon eine menge geld im haus und wer außer xy's hätten etwas zu verlieren???zuerst bekommt ja die bank sein geld zurück oder nicht ..in diesem fall hätte xy wirklich alles verloren, aber das interessierte z nicht im geringsten. das z erst nachdem Bauplatz/Notar/Finanzamt bezahlt war kreditwürdig war und zusammen mit xy einen kredit aufnehmen konnte, erfuhr xy auch erst später als der kredit unterschrieben wurde. z wird wohl nicht ohne grund darauf bestanden haben zuerst xy's geld zu verwenden/verbauen....

da xy und z noch im xy's elternhaus lebten und es nicht mehr möglich war mit z unter einem dach zu leben, blieb für xy's elternhaus wohl nichts anderes übrig als zu sehen, daß z und xy's haus einzugsbereit wurde. es muß erwähnt werden, daß z anfänglich geplant hatte noch einen kredit aufzunehmen, aber dies war hirnrissig und -xy's elternhaus erachtens nach und vollkommen realistisch gesehen - nicht bezahlbar gewesen. also wollte z so peux a peux das haus fertig stellen und solange im hotel xy wohnen bleiben. dies hätte uu ettliche jahre dauern können. xy's elternhaus hatte die wahl: eskalieren lassen und den verlust beim verkauf in kauf nehmen oder die altersvorsorge zum teil opfern und das haus einzugsbereit machen. es folgten mehreren 5 st geldbeträge und eine komplette hauseinrichtung. z hat bisher aber strikt verweigert irgendetwas als darlehen zu unterschreiben. um dies zu sichern bleiben xy's nicht anderes übrig als dies mit dem eigenen kind zu regeln in form von schenkungsverträge, worin ausdrücklich steht: falls die beschenkte vor dem schenker/n versterben sollte, fällt die schenkung wieder auf xy zurück... z weiß bisher nichts von der existenz der verträge und das ist auch besser so.

in falle einer scheidung ist ja alles geregelt, nur wie sieht es im erbfall mit den schenkungsverträge aus die privat gemacht wurde, also ohne notarielle begläubigung?

leider haben xy's das vertrauen i den notar verloren, dies weil z sich mit dem neuen notar (leider war der hausnotar urplötzlich nach münchen verzogen) angefreundet hatte und der notar voll auf z's seite war. erst als xy's mama erwähnte, daß die rechnungen an sie geschickt werden sollten, fing der notar an die seite zu wechseln und zur gunste xy zu reden.. xy's mama hat noch im ohr, wie der notar auf sie einredete das appartement, was für den behinderten sohn bestimmt war, nicht als eigentum (man kan ja dem schwager zu nichts verpflichten!!!! wortwörtlich!!) schreiben zu lassen.es würden für xy nur finanzielle nachteile entstehen und bla bla bla..notariell wurde z verpflichtet den behinderten schwager gegen eine geringe miete bei sich aufzunehmen falls xy's versterben würden (die sind gottseidank noch nicht alt Sehr glücklich ), aber im nach hinein haben xy's erfahren, daß z den behinderten schwager dann auch rauswerfen kann. er braucht ihn ja nur solange zu trietzen bis er aufsflippt und mit der begründung es wäre eine unzumutbare härte wieder rauswerfen. zumindest laut z's wortlaut.

für xy's is das grober undank und vertrauensbruch hoch 1000.was laut z sein gutes recht als hausherr ist und durch xy's erst mal bewiesen werden muß. im notar vertrag steht ja ungerechtfertigter bereicherung is ausgeschloßen. ja man kann ja auch warten bis alles unter dach und fach ist.

und wie xy's um den "guten fang" des kindes beneidet werden !! ja da kann man wirklich stolz sein.

nette geschichte und vollkommen harmlos geschrieben. aber es soll ja fiktiv bleiben nicht wahr?

in diesem fiktiven fall haben xy's erfahrung fürs ganze leben gemacht und den (geld)hahn zugedreht. wenn nötig und das ist es wirklich, wird nur noch etwas für xy und dem enkel getan..

ich vermute, so manch einer wird sagen z ist vollkommen im recht. ja, rechtlich gesehen ist das auch so. weil xy's jemand durch und durch vertraut haben, kann man denen ja den fehler zuschieben. das habt ihr so gemacht und damit hat sich's. menschlich und moralisch gesehen ist es ein schweinerei, denn z wußte ja worauf er sich einlässt. der hausbau wurde GEMEINSAM geplant, obwohl xy's sich nie eingemischt haben bzgl baustil, farben, materialien etc.., denn es sollte ja z und xy's traum verwirklicht werden. besprochen wurde vorher ua , die finanzen (z hat xy's wirklich in den glauben gelassen geld zu haben, in wirklichkeit war nichts da, was sich erst viel viel später rausstellte, aber gut: z hat xy's ja auch NUR in der wahn gelassen, selbst schuld!!) das appartement für den behindertensohn (damit xy's auch mal beruhigt alleine fortgehen können), vorsorgsmaßnahmen wie sparverträge für den fall , daß die raten nicht mehr ganz bezahlt werden können. versicherungen (unfall, auto's et pipapo), die xy's weiterhin bezahlen würden, damit z und xy doch noch bequem leben können.... unfaßbar wie sich ein blatt innerhalb eines tages wenden kan..

z ist nach wie vor der meinung richtig gehandelt zu haben und im recht zu sein. er sonnt sich in eigener aura und zeigt stolz was er geschaffen hat...... xy's werden nach wie vor um ihn beneidet ... z erzählt gerne: wenn er alles vorher gewüßt hätte, hätte er ganz alleine gebaut und sich den hick hack mit xy's nicht angetan.... z blendet sichselbst, denn keine bank hätte ihm etwas gegeben.. aber das wissen ja nur xy's und dessen liebe menschen des vertrauens...

melly ich sehe dich fragen: weshalb xy noch mit z zusammen ist. nun, das fragen xy's auch!! aber ich sage mal so: alles im leben bekommt früher oder später gerechtigkeit.

lbg cona
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stefannagel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cona,

ich habe keine juristischen Kenntnisse und bin da völliger Laie. Beim Lesen fällt mir nur auf, daß sich das mehr nach einem persönlichen/emotionalen Thema anhört, denn einem juristischen.

Vielleicht hätten alle xy's, z's und Angehörigen einfach mal zusammen reden sollen? Mit den Augen rollen
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cona
Gast





BeitragVerfasst am: 11.07.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo stefannagel,

tja.. vielleicht könntest du es nochmal durchlesen auch weiter oben.. die sache xyz hat leider nichts menschliches mehr..nunja man könnte vorschlagen die sache "tot" zu reden..rein rechtlich ist z sogar im recht..wessen name drauf steht..

gott sei dank ist der fall rein fiktiv.. aber ..es gibt wirklich menschen, die das blaue vom himmel versprechen und lügen, bis sie alles unter die nägel gerissen -sprich geld aufs konto- haben und dann noch sagen ätsch pätsch, dachtest du wirklich ich würde..

ichselbst würde sagen: man muß doch ein schwiegerkind vertrauen bzw alles anvertrauen können???

bei geld hört es auf..mfg cona
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