Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was tun um das Sorgerecht zurückzubekommen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was tun um das Sorgerecht zurückzubekommen

 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Steffi23-eltern.foren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:39    Titel: Was tun um das Sorgerecht zurückzubekommen Antworten mit Zitat

Was kann ich als Mutter tun um das Sorgerecht wieder zu kekommen? irgendwer29 hat es schon angedeutet unter Jugendamt. Falls Ihr weiterhelfen könnt lest es euch nochmal kurz durch. unter Jugendamt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 19:26    Titel: Re: Was tun um das Sorgerecht zurückzubekommen Antworten mit Zitat

Steffi23-eltern.foren hat folgendes geschrieben::
Was kann ich als Mutter tun um das Sorgerecht wieder zu kekommen?

Mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen und mit ihm die ganzen Hintergründe klären. Winken

Steffi23-eltern.foren hat folgendes geschrieben::
irgendwer29 hat es schon angedeutet unter Jugendamt.

In der von irgendwer29 im Thread Jugendamt angsprochenen Fragen habe ich schon eine erste Antwort nach den Rechtsgrundlagen gepostet. Leider ist die Problembeschreibung auch hier zu kurz, um tiefer auf den 'fiktiven' Fall einzugehen. Winken

Steffi23-eltern.foren hat folgendes geschrieben::
Falls Ihr weiterhelfen könnt lest es euch nochmal kurz durch. unter Jugendamt.

Bestimmt kann ich etwas mehr schreiben. Aber die Eingangsinfos geben nicht genug her. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube auch, dass man den Sachverhalt etwas erläutern sollte, zumal man in Deutschland als Mutter das Sorgerrecht wirklich nur unter obskuren Umständen aberkannt bekommt. Und das mit dem Zusatz "leider".

Evtl. nochmal näher definieren, vielleicht kann dann ein Wissender helfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steffi23-eltern.foren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Kurze erklährung aufgeschrieben,aber micht erschrecken war wirklich so.Bei mir fing alles Ende März 2006 wegen eines dummen Streits mit meinem Lebensgefährten an.
Es war so, wir haben einen ganz normalen Tag mit den Kindern verbracht, mit ihnen gespielt, gegessen und abends die Kinder bettfertig gemacht. Mein Großer ist schnell eingeschlafen, doch der Kleine hatte mal wieder nur geschrien da er nicht schlafen wollte. Ich bin rein gegangen und habe ihn beruhigt und gut zugeredet und habe das Zimmer wieder verlassen. Nach ein paar Minuten hat der Kleine wieder geschrien, und mein Lebensgefährte ist zu ihm ins Zimmer und hatte noch ein wenig mit ihm gespielt und ihn somit beruhigt. Ich hatte mit meinem Lebendgefährten schon einige male Streit oder besser gesagt Diskussionen wegen der Kindererziehung, da ich mich an den Wochenenden recht zurückgezogen, und meinem Lebensgefährten die Erziehung der Kinder überlassen hatte. Er machte mich immer wieder darauf aufmerksam dass ich mich an den Wochenenden auch um die Kinder kümmern sollte. Nun, der Streit an dem Abend nahm immer mehr zu, und er sagte dass er mich verlassen würde. Ich war dann so wütend als er gegangen war das ich eine ehemalige Freundin anrief und dieser in meiner Wut erzählt habe, dass mein Lebensgefährte meinem Kleinen den Mund zuhielt und es arg schlimm aussah. Ich habe aus der Wut heraus gelogen. Nun ja, das war halt eine Affekt-Handlung, was mir auch total leid tut. Somit fing dann auch erst richtig das Theater an. Am nächsten Tag kam mein Lebensgefährte wieder und der Streit war begraben. Aber einige Stunden später war auf einmal meine Mutter vor der Tür gestanden, und redete nur irgendetwas vom umbringen und misshandeln. Ich wusste erst gar nicht was sie von mir will, bis ich dann begriffen hatte dass es um das Telefonat vom Vorabend mit meiner ehemaligen Bekannten ging. Meine Mutter hatte dann bei der Polizei angerufen und damit eine Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingeleitet. Als die Polizei angekommen war hatten die erst ein paar Fragen gestellt, die Personalien aufgenommen und sind dann wieder gefahren. Ich dachte damit wäre das erledig, doch ich hatte mich getäuscht. Am nächsten Tag kam die Kripo und ich hatte erfahren, dass meine ehemalige Bekannte auch bei der Polizei angerufen hatte. Nun, somit stand dann bei mir und meinem Lebensgefährten der Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen im Raum. Ein paar Tage später sind wir dann umgezogen, was wir vorher schon geplant hatten, um neu anzufangen. Drei Monate nach dem Umzug bewilligte das Jugendamt die Erziehungshilfe. Als ich bemerkte dass sich das Jugendamt durch die Erziehungshilfe zu arg in mein komplettes Leben einmischen wollte, habe ich diese wieder beendet. Das Jugendamt behauptete dann, dass ich bei den Erziehungshilfegesprächen meinen Kindern gegenüber laut geworden bin, sie gemaßregelt und korrigiert hätte, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Da das Jugendamt nichts anderes gegen mich auf der Hand hatte, stellte es mit diesen Vorwürfen beim Amtsgericht den Antrag nach §XXX und erwirkte damit ohne weitere Prüfung den Beschluss, das meine geliebten Kinder ins Heim mussten. Erst vier Wochen später bekam ich eine Anhörung vor dem Amtsgericht wegen der Elterlichen Sorge. Dabei war das Jugendamt, die Kindergärtnerin und der Vater von meinem Großen, und mein Lebensgefährte anwesend. Ich hatte 3 positive Zeugenaussagen die genau schildern konnten wie ich mit meinen Kindern umgegangen bin, doch mir und meinen Zeugen wurde nicht geglaubt. Die Aussagen des Jugendamts, auch wenn sich diese nicht auf Fakten stützten und sie für Ihre Behauptungen auch keinerlei Beweise hatten, hatten als solches doch viel mehr Gewicht wie die meine und die meiner Zeugen.
Meine Kinder leiden im Kinderheim und wollen nach Hause, was sie mir auch jedesmal erzählen wenn ich dort bin, doch interessieren tut es keinen und es wird natürlich auch in keinem Bericht erwähnt. An dem Tag als mir meine Kinder genommen wurden brach für mich eine Welt zusammen, mein ganzer Lebensinhalt wurde mir genommen. Ich bin in Depressionen verfallen und war nur noch traurig. Doch ich musste weiterhin stark bleiben für meine Kinder und für sie kämpfen. Ich habe meine Kinder in der ersten Zeit jede Woche besuchen dürfen, und auf einmal nur noch alle 2 Wochen. Telefonieren darf ich auch nur einmal die Woche mit ihnen. Meine Kinder freuen sich immer so sehr wenn ich zu ihnen komme und sind in dieser Besuchszeit sehr glücklich. Meine Kinder sind jetzt schon 1 Jahr in dem Heim und ich kämpfe nach wie vor vergebens darum, dass sie wieder nach Hause dürfen. Die Gerichtsverhandlung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen war im Januar 2007, und wir wurden auf Grund von falschen Aussagen zu Freiheitsstrafen verurteilt, obwohl man gegen uns nichts in der Hand hatte. Gegen meinen Lebensgefährten wurde sogar Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Wegen diesen Urteilen waren sogar unsere Anwälte sichtlich geschockt, da es dafür keine rechtliche Grundlage gab. Die Berufungsverhandlung war dann im Mai 2007. Mein Lebensgefährte machte als erstes seine Aussage und erklärte den Sachverhalt zu den uns vorgeworfenen Anklagepunkten so gut wie es in solch einer Situation eben geht. Nach seiner Aussage wurde die Verhandlung auf Wunsch des vorsitzenden Richters unterbrochen, und er hat unsere Anwälte und die Staatsanwältin zur Beratung gerufen. Der Richter machte den Vorschlag die Verhandlung hier zu beenden und einfach Bewährungsstrafen auszusprechen. Da wir wegen der schlechten Erfahrung bei der ersten Verhandlung kein Risiko eingehen wollten haben wir uns darauf eingelassen und die Verhandlung wurde dann auch so beendet. Der Anwalt meines Lebensgefährten hatte bereits vor der Verhandlung prophezeit das diese Verhandlung so ablaufen würde weil es keine Beweise gegen uns gibt, und da mein Lebensgefährte aber in Haft war, die Justiz diesen „Mittelweg“ wählen wird um sich selbst keinen Fehler eingestehen zu müssen.
Jetzt ist es Juni 2007 und ich bin seit November 2006 in psychologischer Behandlung, und war von Anfang April bis Mitte Mai auf Kur (psychosomatische Kurklinik), und bin auch weiterhin beim Psychologen und bei der Erziehungsberatung. Das ist das was mir das Jugendamt geraten hat was ich tun soll. Ich muss sagen, von der Psyche her geht es mir soweit wieder ganz gut seit dem Klinikaufenthalt, doch was meine Kinder betrifft kann mir kein Psychologe und auch keine Kur helfen, diese Schmerzen in meinem Herz kann mir niemand nehmen. Das Jugendamt lügt weiterhin wie gedruckt, erfindet immer wieder neue Geschichten, und wem glaubt man, genau, dem Jugendamt natürlich. Nun ja, meine Kinder darf ich wie gesagt alle 2 Wochen besuchen und einmal in der Woche mit ihnen telefonieren. Wenigsten das darf ich noch. Ich bin gespannt wann ich meine Kinder wieder bekomme oder wann wieder neue Lügen dazu kommen um mir weiterhin meine Kinder zu enthalten.
Sobald es etwas Neues gibt werde ich es wieder Berichten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 09.07.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Steffi23-eltern.foren hat folgendes geschrieben::
Sobald es etwas Neues gibt werde ich es wieder Berichten.
Aber sicher nicht an dieser Stelle und bitte nicht unter der Fragestellung
Zitat:
Was kann ich als Mutter tun um das Sorgerecht wieder zu kekommen
, da ich mir aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen die Forenregeln und des erneuten Versuchs hier im Forum Rechtsberatung zu erlangen erlaube den Thread zu schließen.

Einzig der Weg über eine anwaltliche Beratung wird Ihnen - wenn überhaupt - bei der komplizierten Sachlage den Hauch einer Chance bringen.

Mit Hoffnung aufs Verständnis und mit freundlichem Gruß

Als Mod
der Exrichter
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.