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50% oder tatsächliche Zahlungen?

 
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stefannagel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 12:48    Titel: 50% oder tatsächliche Zahlungen? Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Haus wurde für 300.000€ gekauft. Mann und Frau (unverheiratet) wurden mit je 50% im
Grundbuch eingetragen.

Dabei zahlte die Frau 50.000€ einmalig und der Mann nahm den Großteil
der monatlichen Zahlungen auf sich.

Die Frau ist jetzt in den USA und die Beziehung ist hinüber.

Der Mann zahlt weiter an der Hypothek und das Objekt ist vermietet.

Frage: Wenn das Objekt mal verkauft wird, zählen dann die tatsächlich
bezahlten Beträge, oder die 50% im Grundbuch?

Also wenn der Mann die 250.000€ abbezahlt, steht ihm dann dieser Teil zu
oder immer nur 50%?

Vielen Dank im voraus.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse.

Sind beide zu 50% eingetragen, erhalten sie bei Verkauf je 50% des Erlöses, es sei denn es wird anderes vereinbart.

Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufes noch Schulden offen sind, werden diese i. d. R. vor der Verteilung des Erlöses abgezogen/verrechnet.

Eine andere Frage ist noch die des Zugewinnausgleiches beim gesetzlichen Güterstand durch Auflösung desselben durch Ehescheidung; bei den jeweiligem Ehegatten werden je 50% des Vermögenswertes ins Aktiva des Endvermögens eingestellt und die Schulden als Passiva bei dem, der sie zu tragen hat. Wenn auch hier beide Kreditnehmer sind, also auch je 50% der Schulden ins Passiva des jeweiligen Endvermögens.

Gruß
Peter H.
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stefannagel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

vielen Dank für Deinen Post.

Ja, beide stehen zu je 50% im notariellen Kaufvertrag und ebenso im Darlehensvertrag bei der Bank.

Die beiden sind aber nicht verheiratet und waren es nie, also dürfte der von Dir erwähnte Zugewinnausgleich auch nicht greifen, oder?

Also bist Du der Meinung, daß immer die Anteile, die im Grundbuch deklariert sind, zählen?
Wenn der Eine zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweisen kann, daß er - sagen wir - 80% der Tilgung aufgebracht hat, dann ist das PP (pers. Pech) und er kann trotzdem nur 50% des Verkaufserlöses reklamieren?

Viele Grüße
Stefan
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

...erstmal, nach außen hin, ja, es sei denn es wurde anderes vereinbart.
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stefannagel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Peter,

das hat mir wirklich weitergeholfen

Viele Grüße
Stefan
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