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Verfasst am: 09.07.07, 15:38 Titel: Elektronische Archivierung von Steuerunterlagen
Hallo,
die Ablage von Unternehmer A platzt aus allen Nähten. Somit entschließt sich A alle Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge, Lieferscheine ....) zu scannen und digital zu speichern.
Muß A nun trotzdem alle Originalbelege weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufbewahren oder würde den Behörden bzw. einem Betriebsprüfer die Möglichkeit des Zugriffs auf die gespeicherten Unterlagen genügen?
Bis auf wenige Unterlagen sollte das gehen, siehe § 147 AO, besonders Absätze 2 und 5. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
In unsererBuchhaltung werden die Belege im TIF-Foramt gespeichert. Laut dem Softwarehersteller ist dies derzeit das einzige Format, welches fälschungssicher ist. Unser Softwarehersteller sagt, dass aufgrund der Platzprobleme dies eines Tages reichen wird. Heute müssen aber noch alle Belege entsprechend der Fristen aufbewahrt werden.
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