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Vertrag mit Minderjährigem...

 
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AlleinerziehenerVater
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 16:26    Titel: Vertrag mit Minderjährigem... Antworten mit Zitat

Folgender Fall, vermutlich schön öfter hier diskutiert, finde leider nur nichts passendes:

Sohn, 12 Jahre alt, hat eigenen Internet-Zugang. Die Nutzung des Internets ist klar abgesprochen, die besuchten Seiten sowie die emails werden vom Vater nahezu täglich kontrolliert.
Sohn meldet sich dennoch bei einem Gewinnspiel an und damit versehentlich gleichzeitig, unter Angabe von falschen Geburtsdaten, als kostenpflichtiger Nutzer bei einem Service für Ahnenforschung.
Vater erfährt dies zuerst durch email an Sohn mit den Zugangsdaten und kurz darauf durch Rechnung an Sohn über 60 Euro. Die AGB des Betreibers sehen ein einmonatiges Widerrufsrecht vor, schränken dies aber direkt ein, wenn "mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde oder sie selbst veranlasst wurde".
Vater widerruft den Vertrag sofort per mail mit Hinweis auf das Alter von Sohn und fehlende Geschäftsfähigkeit.
Die Antwort ist ziemlich eindeutig:

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der ........ Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der ........ Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(...)"
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der .......... Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.
Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene Ahnenhomepage angelegt haben.
Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen
.


Was kann Vater tun????
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 16:51    Titel: Re: Vertrag mit Minderjährigem... Antworten mit Zitat

AlleinerziehenerVater hat folgendes geschrieben::
vermutlich schön öfter hier diskutiert
Bis zum Abwinken...

AlleinerziehenerVater hat folgendes geschrieben::
Was kann Vater tun????
Die Suchfunktion hier und allgemein (Suchmaschine des Vertrauens) nutzen. Hier im FDR gibt es eine Linkliste von Exrichter, die ansich alle offenen Fragen beantwortet.

Ach - verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.07.07, 16:59    Titel: Re: Vertrag mit Minderjährigem... Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Linkliste von Exrichter, die ansich alle offenen Fragen beantwortet...
Und hier ist sie schon...: anscheinend ist die Suchfunktion nicht richtig gefüttert worden, denn derartige Themen sind in der Tat Dauerbrenner, zB
hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
oder hier
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oder hier
...
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