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Scheidungsfolgenvereinbarung

 
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ArmerTropf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 13:29    Titel: Scheidungsfolgenvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo


A und B trennen sich. Scheidung steht noch nicht fest (ob und überhaupt ...)

Da A die gemeinsame ETW behalten und andere Streitereien ausschliessen möchte, möchte A eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar machen.


Kann man festlegen das
-der gemeinsame Hausstand bereits geteilt wurde
-im Falle der Scheidung A eine Summe x an B zahlt und damit die Wohnung in den alleinigen Besitz von A geht (inkl. Grundbucheintrag)
-Unterhalt ausgschlossen wird
-Beim Versorgungsausgleich nur Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung gestellt wird (Betriebsrenten u.ä. ausgeschlossen)
-Keine weiteren Verpflichtungen bestehen

Sind die o.a Punkte so machbar, oder ist das evtl sittenwidrig oder so ???

Was kostet sowas beim Notar bei ca 25000 Streitwert.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Den Wert glaubt doch kein Notar.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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ArmerTropf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Den Wert glaubt doch kein Notar.


Warum nicht?

Wenn die Wohnung mit 120000 angesetzt wird, aber noch 80000 Schulden übrig sind, macht das 20000 pro Ex-Partner

+ 5000 für andere Kleinigkeiten. Hausstand ist bereits geklärt
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ArmerTropf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kauf der Wohnung soll noch nicht abgewickelt werden, da die Scheidung noch nicht zu 100% beschlossen ist ( aber wohl leider doch wahrscheinlich) Aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

Ausserdem soll diese Regelung A die Zeit geben die erforderliche Summe aufzubringen.


Was wären denn für andere Vereinbarungen denkbar damit der Kauf und die Wohnung abgesichert ist, aber evtl erst in einem Jahr entschieden wird. Evtl dann auch schon ohne Scheidung ?
Wie wäre es mit:

Im Falle der Scheidung, oder spätestens am 30 Nov. 2008 geht mit einer Zahlung von X € die Wohnung in den alleinigen Besitz von A über...

Wie funktioniert dann die Absicherung des Besitzes von A an der Wohnung. Der Eintrag im Grundbuch alleine sichert ja nicht die Ansprüche von B gegenüber A ab (wg der Zugewinngemeinschaft..)
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