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Veranstalter von Abiturfeier = Unternehmen

 
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 01:52    Titel: Veranstalter von Abiturfeier = Unternehmen Antworten mit Zitat

Hallo,

Abiturfeiern werden i.d.R. von Privatpersonen veranstaltet, das hat den Nachteil, dass diese Personen für etwaiges Missmanagement(z.B. Alkoholabgabe an Minderjährige) persönlich haften.
Wenn jedoch eine Unternehmung(bspw. englische limited) der Veranstalter ist, so haftet doch nur dieses Unternehmen und nicht dessen Besitzer, für etwaige Rechtsübertretungen?
Sodass die schlimmste Konsequenz eine Schließung des Unternehmens ist(was bei einem Stammkapital von 1€ nicht wirklich tragisch ist)?
Sodass sich jeder Abiturjahrgang für ein paar € eine rundum sorglos Party leisten kann?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich ist die Lücke gefunden.

Aber ob sich dies lohnt? Die Limited muss kostenpflichtig gegründet und kostenpflichtig wieder liquidiert werden.
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man nimmt etwa 1000-2000€ je nach Größe der Feier ein, da kann man ruhig 300€ für die Gründung bezahlen und wenn man Glück hat geht ja nix schief und man kann das gleiche Unternehmen für die nächste Feier benutzen....
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 12:31    Titel: Re: Veranstalter von Abiturfeier = Unternehmen Antworten mit Zitat

freak89 hat folgendes geschrieben::
Wenn jedoch eine Unternehmung(bspw. englische limited) der Veranstalter ist, so haftet doch nur dieses Unternehmen und nicht dessen Besitzer, für etwaige Rechtsübertretungen?

Wohl kaum, der Strafzettel ist auch bei einem Firmenfahrzeug vom Fahrer zu zahlen, nicht von der Firma. Wenn die Gründung einer Ltd ein Freifahrschein für "Rechtsübertretungen" wäre, dann könnte man das Rechtssystem schließen. Zudem ist es mit 300 Euro eh nicht getan. Und 1 Euro Kapital einzahlen, alle abzocken und dann lächelnd zumachen geht so auch nicht. Also vergessen, diese Schnapsidee.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stichwort Durchgriffshaftung Ausrufezeichen
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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