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ja, aber nicht automatisch. Die zuständige Behörde muß die Konzession ausdrücklich entziehen. Das geht nur in einem normalen verwaltungsrechtlichen Verfahren, in dem der Betroffene zuvor auch Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Häufig kann das Verfahren auch in die Länge gezogen werden; und im übrigen rechtfertigt nicht jede Verurteilung auch den Entzug der Konzession. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Mit freundlichen Grüßen _________________ Walther Grundstein
Rechtsanwalt
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