Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 01:41    Titel: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren die auf Brenner, Audio CD Rohlingen mit GEMA Siegel sowie Musik CDs drauf sind usw.?


Könnte mir das jemand genau erläutern?

In welchem Rahmen darf ich dann diese gezwungenermaßen (man kriegt ja nichts mehr ohne Gema Gebühr) erworbenen Rechte nutzen?
Nach oben
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.09.04, 12:45    Titel: Re: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren die auf Brenner, Audio CD Rohlingen mit GEMA Siegel sowie Musik CDs drauf sind usw.?


Könnte mir das jemand genau erläutern?

In welchem Rahmen darf ich dann diese gezwungenermaßen (man kriegt ja nichts mehr ohne Gema Gebühr) erworbenen Rechte nutzen?

Einen Brenner oder eine CD mit einem Siegel der GEMA habe ich noch nie gesehen. Und dass es spezielle Rohlinge für Audio gibt glaube ich auch nicht.

Aber man zahlt bei jedem Brenner, jedem CD-Rohling und m. W. neuerdings bei jedem PC eine Spende an die Firma, weil man ja damit eine nicht legale Kopie machen könnte. Rechte erwirbt man dadurch keine.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 15:16    Titel: Re: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren die auf Brenner, Audio CD Rohlingen mit GEMA Siegel sowie Musik CDs drauf sind usw.?


Könnte mir das jemand genau erläutern?

In welchem Rahmen darf ich dann diese gezwungenermaßen (man kriegt ja nichts mehr ohne Gema Gebühr) erworbenen Rechte nutzen?

Einen Brenner oder eine CD mit einem Siegel der GEMA habe ich noch nie gesehen. Und dass es spezielle Rohlinge für Audio gibt glaube ich auch nicht.

Aber man zahlt bei jedem Brenner, jedem CD-Rohling und m. W. neuerdings bei jedem PC eine Spende an die Firma, weil man ja damit eine nicht legale Kopie machen könnte. Rechte erwirbt man dadurch keine.


Und womit wird das dann begründet, das man für PC, Brenner und CD-Rohlinge GEMA Gebühren zahlen muß?

Bezahlung wegen potentiellen Verdacht kann es ja wohl nicht sein,
wo ist da die Rechtsgrundlage, ich sehe diese nicht?

Gibt es die Möglichkeit das Geld von der Gema wieder zurückzubekommen, da ich meinen Brenner und meine Rohlinge auschließlich für
meine eigenen Daten verwende?
Wenn nein, kann man das einklagen und wenn ja, wie hoch währen die Erfolgschancen bei einer Klage gegen die GEMA?
Vor allem auch dann, wenn ich nachweisen kann, das der Brenner, der PC und die Rohlinge nur ausschließlich für meine eigenen Daten verwendet werden und wurde.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:07    Titel: Re: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

Weil du damit kopierst! Auf jede stinknormale Fotokopier sind ebenfalls GEMA-Gebühren drauf - auf wenn du nur deinen eigenen Hintern fotokopierst!!!

Und was willst du nun mit deinen Rechten??? Glaubst du wirklich, wenn dein fotokopierter Hintern von einer anderern Person ebenfalls auf den Kopierer gelegt wird, erhält dieser die Rechte an deinem A%&§§$???? Wohl kaum. Warum soll es dann bei Musik anders sein? Frage
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 06:43    Titel: Re: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Weil du damit kopierst! Auf jede stinknormale Fotokopier sind ebenfalls GEMA-Gebühren drauf - auf wenn du nur deinen eigenen Hintern fotokopierst!!!

Jo, dann ist die GEMA Gebühr für den Fotokopierer ebenfalls unrechtmäßig
erschlichen worden.



Zitat:

Und was willst du nun mit deinen Rechten??? Glaubst du wirklich, wenn dein fotokopierter Hintern von einer anderern Person ebenfalls auf den Kopierer gelegt wird, erhält dieser die Rechte an deinem A%&§§$???? Wohl kaum. Warum soll es dann bei Musik anders sein? Frage


Lies mal richtig was ich geschrieben habe.
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 14:42    Titel: Re: Welche Rechte erhält man durch die Gema Gebühren? Antworten mit Zitat

> Und womit wird das dann begründet, das man für PC, Brenner und CD-Rohlinge GEMA Gebühren zahlen muß?

Damit, daß man damit ja prinzipiell Vervielfältigungshandlungen vornehmen kann.
Eine Pauschalabgabe kommt übrigens auch den Verbraucher viel billiger.
Müßte man wirklich nur dann zahlen, wenn man auch Musik aufnimmt, wären die Kosten für solche Fälle erheblich höher, da eine Pauschale immer weniger Verwaltungsaufwand und weniger Umstände für den Einzelnen bedeutet als eine Individualabgabe.

> Gibt es die Möglichkeit das Geld von der Gema wieder zurückzubekommen, da ich meinen Brenner und meine Rohlinge auschließlich für
meine eigenen Daten verwende?

Wie wollen Sie das denn beweisen? Wenn Sie z.B. eine CD-RW haben, wie wollen Sie beweisen, daß sich zu keinem Zeitpunkt Musikdaten darauf befunden haben?
Möchten Sie, daß die GEMA ihre gesamten vertraulichen Daten durchsehen darf, um festzustellen, ob Sie wirklich keine Musik kopieren?

> Wenn nein, kann man das einklagen und wenn ja, wie hoch währen die Erfolgschancen bei einer Klage gegen die GEMA?

Zero - oder was meinen Sie, warum dagegen noch niemand geklagt hat?
Vielleicht weil Sie so superschlau sind, daß Sie der erste sind, der auf die Idee gekommen ist? Wohl kaum.

> Vor allem auch dann, wenn ich nachweisen kann, das der Brenner, der PC und die Rohlinge nur ausschließlich für meine eigenen Daten verwendet werden und wurde.

S.o. - können Sie das wirklich nachweisen und vor allem: *wollen* Sie das?

"Ja Herr Vorsitzender, also hier auf der CD ist meine Pornosammlung, auf dieser CD sind die Briefe von meiner Freundin - lesen Sie mal, was die alles Süßes schreibt - und auf jener CD schließlich habe ich meine Raubkopie von Office XP drauf." Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.