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Verfasst am: 11.07.07, 09:30 Titel: Rücktritt vom Mietvertrag für Ferienhaus wegen Waldbränden
Hallo!
Ich bräuchte Hilfe bei folgender Rechtsfrage :
Kann man von einem Mietvertrag für ein Ferienhaus zurücktreten, wenn es dort starke Waldbrände gibt. Die Siedlung ist direkt betroffen und wurde letzte Woche sogar von der Feuerwehr zeitweise geräumt. Es sind nach Aussage des Vermieters auch Häuser abgebrannt. Bei dem betreffenden Ferienhaus sind wohl die das Grundstück umgebenden Hecken abgebrannt und es liegt eine hohe Verschmutzung durch Asche vor. Die Feuer in der Gegend sind noch nicht gelöscht und werden immer wieder vom Wind angefacht. Hier gibt es Bilder : http://www.n-tv.de/823814.html.
Kann man bei einem Rücktritt aus diesem Grund die im Vorraus gezahlten Reisekosten zurück verlangen?
Danke für den Hinweis!
Könnte es bei einen Rücktritt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgrund von Höherer Gewalt in diesem Fall ein Indiz sein, dass die Kinder des Vermieters ihren Urlaub aufgrund der Situation vorzeitig abgebrochen haben?
Wie bekomme ich bei einem solchen Rücktritt meine vorausgezahlte Miete für das Ferienhaus zurück?
Geht das über ungerechtfertigte Bereicherung?
Indizien sind keine Beweise. Warum die Kinder abgehaunt sind, kann man zwar vermuten, aber nicht 100%ig beweisen.
Wichtiger ist die Information, ob Ihr Urlaub dadurch stark beeinträchtigt wird, zum Beispiel wird mit einem herrlichen Wald beworben und plötzlich bleibt durch den Waldbrand nur eine Wüste aus Asche übrig.
Die Beschreibung ist in diesem Link klar, wenn das auswärtige Amt eine Reisewarnung diesbezüglich veröffentlicht, dann können Sie eindeutig kostenlos Stornieren.
In solchen Fällen sind die Gründe die zu einer Stornierungen vor einer Abreise führen sollen, konkret zu belegen. Haben Sie Zeugen vor Ort, die Ihre Vermutung bestätigen können?
In Ihrem speziellen Fall kann man nicht eindeutig eine Meinung äußern, weil hier zu wenig konkreten Informationen vorhanden sind.
Der erste Schritt ist immer mit dem Anbieter das Problem zu erläutern. Werden Sie handelseinig, dann dürfte für eine Rücküberweisung nichts mehr im Wege stehen.
Bleibt das alles ergebnislos und Sie meinen nicht verreise zu wollen, dann wäre als zweiter Schritt der Weg zu einer juristischen Beratung zu empfehlen. Teuer dürfte sie nicht sein. In diesem Fall müssen Sie mit dem Widerstand des "Gegners" rechnen und wenn Sie das Geld nach Griechenland überwiesen haben, dann dürfte eine Rücküberweisung wohl schwieriger ausfallen.
Eine unberechtigte Bereicherung? Nur wenn der jenige zu Unrecht handelt. _________________ LG Leonardo
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.07.07, 18:42 Titel:
Hinzuzufügen ist noch, dass sich ein evtl. Gerichtsstand bei der Anmietung von Ferienwohnungen in Griechenland befinden wird.
Eine juristische Auseinandersetzung dürfte somit wohl wenig Sinn haben. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Klar, natürlich keine ungerechtfertigte Bereicherung.
Wir haben uns jetzt mit dem Vermieter geeinigt und bekommen das volle Geld zurück.
War doch nicht so problematisch, wie es sich nach dem ersten telefonat angehört hat.
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