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snyder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 10:03    Titel: Verbundpartner Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Morgen wünsche ich.

Vorweg um die Umstände zu erklären:

Ich bin zurzeit ReNo Azubine Ende des 2. Lehrjahres. Wir sind eine sehr kleine Kanzlei mit nur einer Anwältin und nur mich als Angestellte bzw. Auszubildende. Meine Cheffin hat ziemliche Geldprobleme, die fristlose Kündigung der Büroräume kam auch schon, und sie wollte als Anwäktin aufhören sobald ich mit meiner Ausbildung fertig bin. Wir haben in unserem Büro noch eine Medienfirma mit drin, von dem Lebensgefährten meiner Cheffin. Diese wechseln jetzt die Büroräume zum 01.08.2007. Meine Cheffin wird in diesem Büro auch nicht bleiben und auch zum 01.08.2007 aufhören so wie es jetzt aussieht.

Jetzt zu meiner Frage:

Für mein Ausbildungsverhältnis gibt es einen Verbundpartner, weil meine Cheffin sonst keine Förderung für meine Ausbildung bekommen hätte. In dieser Kanzlei hätte ich eigentlich nur meinen Notariatsteil absolvieren sollen. Muss diese Kanzlei mich dann als Azubine übernehmen, wenn meine Cheffin zum 01.08.2007 aufhört? Im Ausbildungsvertrag ist nur geregelt, dass ich dort ins Notariat gehe. Der Verbund ist extra geregelt, wobei da halt nciht ausdrücklich Wort für Wort steht, dass die mich in so einem Fall übernehmen müssen.


Ich hoffe es kann mir wer helfen.

Liebe Grüße
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

melde dich schon einmal bei deiner zuständigen Rechtsanwaltskammer und frage dort an. In der Regel kann die RAK einen anderen Ausbildungsbetrieb vermitteln und hierfür gibt auch oft das Arbeitsamt dann zusätzliche Mittel (§ 10 SGB III) mit auf den Weg, damit der Azubi seine Ausbildung beenden kann. Also schnell Kontakt zur RAK und dann ggf. auch zum Arbeitsamt und fragen wie man es organisatorisch bewerkstelligen kann. Am besten ist natürlich, wenn du eine andere Kanzlei findest, die dich im Fall der Fälle übernehmen würde.

Mfg vom

showbee
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snyder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das hatte ich mir auch schon gedacht. Also ich war, als die Kündigung der Büroräume kam, auch schon bei meiner Lehrerin und die hat mich auf eine LIste gesetzt für welche, die die Kanzlei wechseln möchten. Aber da wusste ich noch nicht, dass ich einen Verbundpartner habe. Ich hätt ja also in jedem Fall wohl eine Kanzlei wo ich hingehen kann. Die wissen allerdings davon nun auch noch nicht bescheid und der 1.8. ist schon in drei Wochen. Die Kanzlei soll aber auch nicht so prall sein, also die Leute halt alle irgendwie unerträglich, nach Erzählungen der Auszubildenden, von daher würde ich halt lieber in eine andere Kanzlei als die wo ich hingehen würde. Aber da frage ich mich dann halt, ob die Kammer mir dann wirklich was neues vermitteln würde, wenn ich halt schon was sicher habe. Und da ich verkürzen werde bzw. will (das hat meine Lehrerin mir auch unter meinen Umständen empfohlen) ist es, denke ich, noch schwerer eine Kanzlei zu finden, die einen dann nur für ein halbes Jahr nimmt. Weil Prüfung hätte ich im November und mündl. im Januar.
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