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Vor- und Nachteile der einzelnen Gerichtsbarkeiten

 
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sterntaler.berlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 05:08    Titel: Vor- und Nachteile der einzelnen Gerichtsbarkeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

für eine Hausarbeit, benötige ich(=Nichtjurist, das Thema streift die Arbeit nur am Rande) aus Sicht eines/mehrerer Juristen/Richter die Vor- und Nachteile der einzelnen Gerichtszweige. Gibt es überhaupt Vor- und Nachteile einzelner Bereiche? Offizielle und "hinter vorgehaltener Hand"?

Oder:
Welcher Gerichtszweig ist bei der Berufswahl am beliebtesten? Und welcher am unbeliebtesten? Warum?

Danke
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Thali
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 15:08    Titel: Gerichtszweige Antworten mit Zitat

Hallo,

also ein Schwurgericht ist für einen Angeklagten z.B. ziemlich nachteilig. Cool

Sie müßten mal konkretisieren, was sie mit vor- und nachteilig meinen.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfaßt die Zivil- und Strafgerichte und ist mit Abstand der größte Gerichtszweig. Er besteht aus den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, der neben dem Bundesverfassungsgericht das bedeutendste Gericht in Deutschland ist.

Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es die Arbeitsgerichtsbarkeit mit Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art gibt es die Verwaltungsgerichte, die Landesverwaltungsgerichte (die teilweise auch Verwaltungsgerichtshöfe genannt werden) und das Bundesverwaltungsgericht.

Ansonsten gibt es noch Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.

Für steuerrechtliche Streitigkeiten gibt es die Finanzgerichte, die Landesfinanzgerichte (teilweise auch Finanzgerichtshöfe genannt) und das Bundesfinanzgericht.

Darüberhinaus gibt es das Bundesverfassungsgericht, das Gericht und eines der obersten Verfassungsorgane des Bundes ist.

Außerdem haben die Bundesländer eigene Landesverfassungsgerichte, die teilweise auch als Staats- oder Verfassungsgerichtshöfe bezeichnet werden.

Zuguterletzt sind noch die Berufs- Dienst- und Disziplinargerichte für bestimmte, meist approbationsfähige Berufe oder Richter, sowie die nicht zur Judikative gehörenden privaten Schiedsgerichte oder Sportgerichte zu erwähnen.
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Thali
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 15:59    Titel: Gerichte Antworten mit Zitat

Nicht zu vergessen; das jüngste Gericht ist für Deutschland auch zuständig...
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 15:34    Titel: Re: Gerichtszweige Antworten mit Zitat

Thali hat folgendes geschrieben::
(...)
Für steuerrechtliche Streitigkeiten gibt es die Finanzgerichte, die Landesfinanzgerichte (teilweise auch Finanzgerichtshöfe genannt) und das Bundesfinanzgericht.
(...)


Hallo,

kein deutsches Finanzgericht trägt den Namen "Finanzgerichtshof", der BFH wird zwar oft als höchster solcher bezeichnet, aber die FG lauten immer nach dem Schema: <<Finanzgericht Landesname>>. Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachen auch <<Landesname-isches Finanzgericht>>. Ausnahme von der Ausnahme, Berlin & Brandenburg haben nur noch ein FG und dass heisst dann dementsprechend Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Die "Höfe" gibt es in der Tat nur bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo man OVG und VGH kennt.

Mfg vom

showbee
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