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Hallo Zusammen,
Herr A. arbeitet für eine deutsche Firma in Katar. Herr A. lebt seit November 2005 in Katar, bezieht sein Gehalt in Deutschland und ist auch noch in Deutschland gemeldet. ist Herr A. unter den genannten Umständen verpflichtet Kapitalertragssteuern/Zinsabschlagssteuern in Deutschland zu zahlen.
Vielen Dank im voraus für die Informationen.
Lieben Gruß
Uli
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