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Hallo. Ein fiktiver Fall:
Eine christl. Jugengruppe mit Teilnehmern zwischen 13 u. 18 Jahren verbringt eine 14tägige Reise im nahen europ. Ausland. 5 von ihnen treffen sich nachts auf einem Zimmer und reden, weiter nichts!
Die 5 werden sofort ohne Verwarnung (am vorletzten Tag) morgens mit einer Begleitperson nach Hause geschickt. Kosten von 1400,-€ entstehen, die erstattet werden sollen. Wäre dies ein ausdrücklich "grober" Verstoß gegen die nicht näher festgelegten Freizeitbedingungen, oder eher eine Überschreitung der Verhältnismäßigkeit der Mittel seitens der Leitung.
Obwohl nur erdacht, freue ich mich über fundierte Meinungen.
MfG _________________ Was Du nicht willst, das man Dir tu´,
das füg auch keinem Andern zu.
Tja, es fällt mir wirklich sehr schwer zu glauben, dass nur reden, so eine deftige Reaktion verursacht hat.
So wie ich beurteilen kann, sind die Teilnehmer absolut Minderjährig und die Organisatoren haben eine große Verantwortung übernommen. Ich denke, dass in den Bedingungen, schon deswegen detailliert beschrieben wird, was die Teilnehmer dürfen und nicht dürfen. Unter anderem wird auch genau festgelegt, wann die Nachtruhe anfangen soll. In diesen Bedingungen werden sicherlich ebenfalls die Konsequenzen beschrieben, wenn man sie nicht befolgt.
Ob eine Überschreitung der Verhältnismäßigkeit, wie sie es nenne, vorhanden ist oder nicht, ist natürlich vom Blickwinkel des Betrachters abhängig. Die Entscheidung liegt in der Hand der Obrigkeit und wenn tatsächlich ein Fahlverhalten der 5 Teilnehmer festgestellt wurde, dann ist ein Ausschuss rechtens. _________________ LG Leonardo
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, bei anteiliger Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
Eine christl. Jugengruppe mit Teilnehmern zwischen 13 u. 18 Jahren verbringt eine 14tägige Reise im nahen europ. Ausland. 5 von ihnen treffen sich nachts auf einem Zimmer und reden, weiter nichts!
Die Betreuer/innen haben die Aufsichtspflicht und haften, wenn auf Grund einer Aufsichtspflichtverletzung ein Schaden entsteht. Ferner kann den Betreuer/innen keine Nachtwache zugemutet werden. Daher gibt es Regeln, die auch das Risiko der (meist ehrenamtlichen) Betreuer/innen reduzieren sollen. Ich habe auch schon etliche Kinder- oder Jugendliche vorzeitig auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt. Dabei spielte es keine Rolle, ob es am ersten oder vorletzten Tag war. Immer dann, wenn ein Verbleib eines Teilnehmers in einer Ferienmaßnahme sachlich, pädagogisch oder rechtlich nicht mehr gerechtfertigt war, gab's die Heimfahrkarte.
currypommes hat folgendes geschrieben::
... Obwohl nur erdacht, freue ich mich über fundierte Meinungen. ...
Ich hoffe, daß Dir die Antwort von mir gefällt. Aus langjähriger Erfahrung sehe ich diese Maßnahme als gerechtfertigt an.
currypommes hat folgendes geschrieben::
... Wäre dies ein ausdrücklich "grober" Verstoß gegen die nicht näher festgelegten Freizeitbedingungen, oder eher eine Überschreitung der Verhältnismäßigkeit der Mittel seitens der Leitung. ...
Bei Gruppenreisen, haben Maßnahmen auch eine präventiven Aspekt gegenüber der restlichen Gruppe. Die sehen dann, daß die Androhung der Heimreise keine leere Drohung ist. Der Rest der Gruppe verhält sich nach so einer Aktion dann recht Handzahm.
Unverhältnismäßig wäre es, wenn die gesamte Reise für alle Teilnehmer/innen abgebrochen wird. Ferner gibt es den § 180 StGB.
Hallo, Dipl.-Soziologe.
Vielen dank, hört sich wirklich fundiert an. Auch dank für die Textpasagen, die bei uns nur aus einem Satz bestanden: "Wenn der Teilnehmer gegen die Auflagen grob verstößt, kann er ....... nach hause geschickt werden."
Mein Aufhänger, mich zu wehren, ist ja die "nicht erfolgte Verwarnung".
Und am Tag des erwischt werdens war auch der Reiseleitung bekannt, daß wirklich nur geredet wurde.
5 haben geschwätzt, und 5 andere haben im selben Zimmer geschlafen. Das ist doch kein "grober" Verstoß. Und warum wurden die Schlafenden nicht nach hause geschickt?
Danke
Peter _________________ Was Du nicht willst, das man Dir tu´,
das füg auch keinem Andern zu.
... Mein Aufhänger, mich zu wehren, ist ja die "nicht erfolgte Verwarnung". ...
Hallo Peter,
wie es bei eurer Reise genau war, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Auf meinen Fahrten habe ich den Teilnehmern am ersten Tag auf die Spielregeln hingewiesen. Erinnerungen erfolgten in den beiden nachfolgenden Tagen. Ab dem dritten Tag habe ich dann gehandelt und keine Vorwarnungen mehr ausgesprochen. Einmal die Sache durchgezogen und dann glaubten die Kinder und Jugendlichen auch, daß ich das meine was ich sage. Lange Diskussionen mit bis zu 70 Teilnehmer/innen sind mir einfach zu blöd.
Ferner hatten meine Betreuer/innen und ich nie große Lust erst ein Tagesprogramm für die Teilnehmer/innen zu planen und dann noch die ganze Nacht auf den Fluren zu verbringen, um die nächtlichen Nachtwanderungen auf den Fluren zu verhindern.
Gruppenleiter/innen gehen immer ein sehr großes persönliches Risiko ein, wenn sie Kinder- und Jugendfreizeiten durchführen. Deine Frage ist aber weniger ein juristisches, sondern ein pädagogisches Problem.
currypommes hat folgendes geschrieben::
Und warum wurden die Schlafenden nicht nach hause geschickt?
Hallo.
Nur zur Info für Interessierte:
Der Träger der Freizeit hat in allen 5 Fällen nach Protesten auf eine Erstattung oder vielmehr auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet.
Warum wohl? _________________ Was Du nicht willst, das man Dir tu´,
das füg auch keinem Andern zu.
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