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Verfasst am: 11.07.07, 12:03 Titel: Scheidung mit gemeinsamen Anwalt?
Hallo,
auf einer Seite habe ich gerade Folgendes gelesen:
"Scheiden tut weh - auch im Geldbeutel. Gegenüber einem herkömmlichen Scheidungsverfahren lassen sich die Kosten deutlich reduzieren, wenn die Ehepartner im Vorfeld der Scheidung eine notarielle Scheidungsvereinbarung abschließen. Darin sind Unterhalt, Sorgerecht, Teilung des Hausrats und künftige Nutzung der Ehewohnung einvernehmlich festgelegt. Durch die Notarvereinbarung verkürzt sich das Scheidungsverfahren, die Ehepartner können sich dabei durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten lassen."
Ich dachte, das sei nicht möglich?!
Könnte ein Ehepaar eigentlich auch zum Notar gehen?
Die Eheleute können sich vor Gericht nicht durch nur einen Anwalt vertreten lassen. Es braucht allerdings, wenn alles im Vorfeld geregelt ist, nur einen Anwalt um das Verfahren durchziehen zu können. Dieser Anwalt vertritt allerdings nur denjenigen Ehepartner der ihn beauftragt hat. Der anwaltslose Ehepartner kann im Verfahren dann keine Anträge stellen und auch nach Scheidungsurteil nicht auf Rechtsmittel verzichten.
Der Anwalt darf aber nur die Interessen einer Partei (also entweder von Mann oder Frau) vertreten, oder? Und eine Kostenteilung ist auch nicht möglich, richtig?
Der Anwalt darf aber nur die Interessen einer Partei (also entweder von Mann oder Frau) vertreten, oder?
Richtig.
Zitat:
Und eine Kostenteilung ist auch nicht möglich, richtig?
Wer den Anwalt beauftragt hat, hat auch dessen Kosten zu tragen.
Man könnte sich aber auch so über die Kosten einigen.
Aus eigener Erfahrung würde ich davon abraten. Auf jeden Fall würde ich die Beratung bei einem anderen Anwalt empfehlen (darf höchstens 190,-- kosten).
Für die Beantragung einer Scheidung bzw. Vertretung vor Gericht muss ein RA beauftragt werden.
Wenn man isich m Voraus schon über Dinge wie Unterhalt, Verteilung des Hausrats etc. einig ist, kann man beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen.
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