Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welches Recht in der Luft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welches Recht in der Luft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Luftrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jack-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 15:25    Titel: Welches Recht in der Luft? Antworten mit Zitat

Das Recht welches Landes gilt eigentlich an Bord eines Flugzeuges einer Gesellschaft aus Land A, das meinetwegen von Land B nach Land C fliegt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Florian Herrmann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Schwarzenbach/Saale

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jack-,

ich denke mal der §1a des Luftverkehrsgesetztes kann dir vielleicht etwas weiterhelfen.

§ 1a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind beim Betrieb

1.eines in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeugs oder
2.eines anderen Luftfahrzeugs, für das die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung des Eintragungsstaats übernommen hat, oder
3.eines Luftfahrzeugs, welches in einem anderen Land registriert ist, aber unter einer deutschen Genehmigung nach § 20 oder nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft eingesetzt wird,
auch außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, soweit ihr materieller Inhalt dem nicht erkennbar entgegensteht oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausländischer Rechtsvorschriften vorgeht.

(2) Soweit ausländisches Recht in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Grundsätzen extraterritoriale Wirkung beansprucht und sich auf Gegenstände bezieht, die von den Vorschriften nach § 1 Abs. 1 geregelt sind oder in einer sonstigen Beziehung zur Luftfahrt stehen, findet es im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nur insoweit Anwendung, als es deutschem Recht nicht entgegensteht.

Also so sehe ich die Rechtslage, ist allerdings nur eine Vermutung.

Mfg
Florian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

dass ist korrekt!
Vereinfacht kann man sich dies wie auf einem Schiff vorstellen, schließlich hat die Luftfahrt serh viel aus der Schifffahrt übernommen.

Der Captain der Maschine übt die Hoheitsrechte an Bord des Luftfahrzeuges aus, dessen Flagge das Luftfahrzeug trägt. Desweiteren in den Fällen, die bereits oben beschrieben wurden.

Oder noch einfacher: In einem Luftfahrzeug mit Deutscher Flagge (oder unter den anderen bedingungen) befindet man sich auf deutschen Hoheitsgebiet!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jack-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja mal eine klare Antwort, Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
topspin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Um es jetzt mal etwas koplizierter zu machen.
Ab nächstes Jahr gibt es in D ja ein Rauchverbot in allen Öffentlichen Einrichtungen und auch Flugzeugen.
Wie schaut es aber jetzt rechtlich bei einem Flugzeug aus das z.b. bei einer Russischen Airline fliegt aber in D Registriert ist?
Das Flugzeug aber auf seinen flügen nicht die EU berührt.

Rauchverbot Ja oder Nein?

Gruß topspin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, denn es trägt ein deutsches Hoheitsbazeichen, ist also deutsch registriert!

Zitat:
§ 1a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind beim Betrieb

1.eines in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeugs (...)

_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 30.07.07, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vergleich zu Schiffen hinkt m.E. deshalb, weil diese oft unter völlig anderer Flagge fahren. Bsp: ein Schiff, welches regelmäßig Kreuzfahrten von Hamburg aus unternimmt, fährt unter der Flagge der Bahamas.
Hier stellt sich dann schon eher die Frage, welches Recht an Bord anwendbar ist...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Luftrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.